Neues Widerrufsrecht ab 4. November 2011
Neues Widerrufsrecht - Übergangsfrist endet

Am 4. August 2011 traten die jüngsten Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Im Artikel Achtung: Ab morgen neues Widerrufsrecht informierten wir bereits Anfang August über die anstehenden Änderungen. Die dreimonatige Übergangsfrist zur Aktualisierung der Widerrufsbelehrung wird nun am 4. November 2011 enden. Fortan sollte jeder Onlinehändler das neue Widerrufsrecht umgesetzt und in seinen Shops die Widerrufsbelehrungen der neuen Rechtslage angepasst haben. Dies gilt für alle Onlineshops und Shops auf Plattformen, also unabhängig davon, ob der Onlinehandel über eine eigene Website oder eine Plattform wie z.B. eBay oder Amazon betrieben wird.
Händlerbund rechnet mit Abmahnwelle
Wir rechnen nach dem Ende der Übergangsfrist am 4. November wieder vermehrt mit Abmahnungen. Wer nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin die alte Belehrung in seinem Onlineshop verwendet, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände. Diese können teuer werden. Ändern Sie Ihre Widerrufsbelehrung daher noch rechtzeitig. Alle notwendigen Änderungen haben wir in unserem Hinweisblatt "Gegenüberstellung Widerrufsbelehrung Fassung 2010 - 2011" für Sie überblicksartig zusammengefasst.
Rechtssichere, neue Widerrufsbelehrung für eBay
Damit Sie nicht in die bevorstehende Abmahnwelle geraten, erhalten Sie die neuen Widerrufsbelehrungen, welche auf ebay rechtssicher sind, kostenlos. Laden Sie Ihre Widerrufsbelehrung, abhängig davon, ob Sie Ihren Kunden ein 14-tägiges oder 1-monatiges Widerrufsrecht einräumen, herunter. Sie müssen lediglich im Absatz Widerrufsrecht "Der Widerruf ist zu richten, an..." Ihren Namen und Ihre Adresse ergänzen und schon haben Sie Ihre neue Widerrufsbelehrung. Sobald Sie in Ihrem eBay-Shop die alte durch die neue Belehrung ersetzt haben, sind Sie diesbezüglich optimal vor Abmahnungen geschützt.
Neue Widerrufsbelehrung 2011, 14-tägige Widerrufsfrist, für Waren*
Neue Widerrufsbelehrung 2011, 1-monatige Widerrufsfrist, für Waren*
*Die Widerrufsbelehrung enthält standardmäßig die 40,00 € - Klausel.
Bitte achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass die sog. 40, 00 € - Klausel auch in den AGB vereinbart ist. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre AGB die Kostentragungsklausel (40,00 € - Klausel) bei Ausübung des Widerrufsrechts enthält. Spezielle Fallgestaltungen im Zusammenhang mit dem Anbieten von Finanzdienstleistungen, dem Verkauf von Finanzinstrumenten (z.B. von Edelmetallen zur Wertanlage, Wertpapieren, Devisen oder Derivaten), bei schriftlich abzuschließenden Verträgen, bei Teilzeit-Wohnrechtsverträgen sowie bei Kauf auf Probe (§ 454 BGB) sind nicht berücksichtigt. Diesbezüglich muss die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung speziell angepasst werden. Soweit Sie unsicher sind, oder Zweifel haben, lassen Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten.
Neue Widerrufsbelehrung für weitere Plattformen
Das neue Widerrufsrecht gilt nicht nur für den Handel auf eBay. Onlineshops auf allen Plattformen müssen ab dem 05. November 2011 eine neue Widerrufsbelehrung entsprechend dem neuen Widerrufsrecht verwenden. Da auf unterschiedlichen Plattformen auch unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten beachtet werden müssen, sollten Sie die obige neue Widerrufsbelehrung nur auf eBay verwenden und diese nicht 1 zu 1 für den Verkauf auf anderen Plattformen übernehmen! Wenn Sie eine neue Widerrufsbelehrung für andere Plattformen wie Auxion, Badener Auktionshaus, BiwaT, eGun, Flinky, Hood, Ihre-Kreativen, Militaria321, Roteerdbeere, XHammerhood oder Ihre eigene Website benötigen, erstellen wir diese für alle Händlerbund-Mitglieder individuell und rechtssicher. Im Rahmen unserer Leistungspakete erhalten Sie auch weitere individuelle Rechtstexte, z.B. AGB, Impressum oder Datenschutzerklärung.


