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| Das Bereitstellen eines Retourenscheins ist eine reine Serviceleistung des Händlers.Die Ausübung des Rückgaberechts des Verbrauchers darf nicht von der Nutzung des Retourenscheins abhängig gemacht werden! Das heißt der Verbraucher kann einen solchen Retourenschein bei Ausübung des Rückgaberechts nutzen, muss er aber nicht! |
Erstellt am Downloads |
27.04.2011 3018 |
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Das Bereitstellen eines Retourenscheins ist eine reine Serviceleistung des Händlers.Die Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers darf nicht von der Nutzung des Retourenscheins abhängig gemacht werden! Das heißt der Verbraucher kann einen solchen Retourenschein bei Ausübung des Widerrufsrechts nutzen, muss er aber nicht! |
Erstellt am Downloads |
27.04.2011 4104 |
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| Erstellt am Downloads |
14.01.2011 7855 |
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14.01.2011 2002 |
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