Leipzig,den 20.Mai 2011 – Amazon erklärt sich nach Gesprächen mit dem Händlerbund e.V. bereit, die widersprüchlichen Angaben in seinen Bestellbestätigungen und Nutzungsbedingungen zu harmonisieren und anzupassen. Der Händlerbund hat somit in seiner Rolle als Interessenvertreter für die Onlinehändler gemeinsam mit Amazon eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung herbeigeführt.
Auslöser war die Abmahnung eines Händlerbund-Mitglieds wegen irreführender Angaben bezogen auf den Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses bei Amazon Marketplace. Die Abmahnung basierte auf einem Widerspruch zwischen den diesbezüglichen Regelungen in den Teilnahmebedingungen für externe Anbieter bei Amazon und dem Inhalt der automatisch erstellten Bestellbestätigungs-Email, die Amazon an alle Kunden nach Abgabe einer Bestellung versendet.
Die Teilnahmebedingungen enthalten für den Verkäufer die Verpflichtung, die Waren innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung von Amazon an den Kunden zu verschicken. In der Bestellbestätigungs-Email an den Kunden hingegen heisst es, dass die Eingangsbestätigung der Bestellung noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellt.
„Externe Anbieter bei Amazon führte diese automatische Bestellbestätigungs-Email bisher geradewegs in ein kaum lösbares Dilemma.“, so Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e.V., „Sie mussten entscheiden, ob sie entsprechend den Amazon-Verkäufer-Teilnahmebedingungen verbindliche Angebote einstellten oder ob sie die Teilnahmebedingungen ignorierten und mittels eigener Regelungen unverbindliche Angebote einstellten, wie es die automatisch generierte Bestellbestätigungs-Email von Amazon dem Kunden mitteilt.“
„An den datenschutzrechtlichen Aufklärungspflichten der Onlinehändler ändert diese Entscheidung nichts“ , betont Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e. V. „Ganz im Gegenteil: Um weiteren meist unberechtigten Abmahnungen vorzubeugen ist es für Onlinehändler unerlässlich, bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins ihre Nutzer mittels Datenschutzerklärung über die Erhebung von Kundendaten durch Facebook zu informieren.“
Mit der verbindlichen Zusage von Amazon, den Widerspruch zu beheben, besteht für externe Anbieter in Zukunft wieder mehr Rechtssicherheit bei ihrem Handel auf Amazon Seller Central und Market Place.
Über den Händlerbund
Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit über 7000 geprüften Online-Shops der größte Online-Handelsverband Deutschlands und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 kann der Verband heute mehr als 4500 im e-Commerce engagierte Unternehmer zu seinen Mitgliedern zählen. Neben der Förderung des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Mitgliedschaftspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Online-Shop-, Plattform- und Webseiten-Betreiber durch spezialisierte Juristen.
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Händlerbund e.V.
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