Veröffentlicht am 02. Februar 2011
Die Allmedia GmbH mahnt derzeit Onlinehändler ab, der in seiner Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung von Plug-In von Facebook („Gefällt mir/ Like- Button“) informiert.
Zwar wird die Frage der Notwendigkeit und der Inhalt derartiger Hinweise bereits seit längerer Zeit in Fachkreisen diskutiert und es bestehen dazu unterschiedliche Auffassungen, zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen ist jedoch auch vor dem Hintergrund der nunmehr im Umlauf befindlichen Abmahnung dringend empfohlen, die Datenschutzerklärung bei der Verwendung von Facebook-Plugins zu ergänzen.
Formulierungsvorschläge für eine entsprechende Klausel in der Datenschutzerklärung sowie ein Hinweisblatt zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.
