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Wie kürzlich berichtet hat das LG Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Az: 91 O 25/11) im Streit um die Nutzung von Facebook-Plug-Ins wie den „Gefällt- mir-Button“ entschieden, dass kein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt, wenn Online-Händler in der Datenschutzerklärung über Erhebung und Weiterleitung von Nutzerdaten nicht informieren (zum Artikel).

Gegen den Beschluss des LG Berlin hatte die beschwerdeführende Allmedia GmbH die sofortige Beschwerde eingelegt. Nach Zurückweisung der sofortigen Beschwerde entscheidet nun die nächste Instanz - das Kammergericht Berlin.

Wie sich das Kammergericht Berlin positioniert bleibt abzuwarten, wird hier bei uns jedoch mit Spannung erwartet.