Datenschutzerklärung Muster
Eine Datenschutzerklärung als Muster ist zwar vielfach im Internet zu finden, sollte jedoch von den Betreibern einer Onlinepräsenz nicht ohne Weiteres übernommen werden. In Deutschland besteht gemäß § 13 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) die Pflicht, die Nutzer von Telemedien zu Beginn des Nutzungsvorganges über die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu unterrichten. Zur Erfüllung dieser Pflicht sind auch Online-Händler aufgefordert, entsprechende Datenschutzhinweise zu erteilen. Die Datenschutzerklärung als Muster deckt erfahrungsgemäß häufig nicht alle Anforderungen ab. Dadurch steigt auch das Risiko, abgemahnt zu werden. Haben Sie z.B. eines der Social-Media-Plugins (bspw. von Facebook oder Google+) installiert oder nutzen ein Webseitenanalysetool, so muss die Erklärung zum Datenschutz spezielle Hinweise hierzu enthalten.
Wir empfehlen Ihnen, keine Datenschutzerklärung als Muster zu verwenden, sondern sich für die anwaltlich individuell erstellten Rechtstexte des Händlerbundes zu entscheiden. Als Händlerbund-Mitglied erstellen wir Ihnen auch rechtssichere AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co.
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