Impressumspflicht
Der Impressumspflicht unterliegt nicht jeder Betreiber einer Internetseite. Nur Anbieter von „geschäftsmäßig angebotenen“ Telemediendiensten müssen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein vollständiges und zutreffendes Impressum auf Ihrer Seite einstellen. Der Begriff der Telemediendienste umfasst dabei z.B. Plattform- und Online-Shops. Erfahrungsgemäß versucht der Großteil der Online-Händler die Impressumspflicht zu erfüllen, aber auch hierbei gibt es zum Teil rechtliche Besonderheiten bei der Gestaltung der Anbieterkennzeichnung zu beachten. Wer hier nur kopiert, was er woanders „so ähnlich“ gesehen hat, läuft Gefahr, die gesetzlichen Vorgaben der Impressumspflicht nicht einzuhalten und eine kostspielige Abmahnung zu erhalten.
Unsere auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälte erstellen Ihnen ein abmahnsicheres Impressum. Wir informieren unsere Mitglieder zudem stets über aktuelle Änderungen bzw. neuen Vorschriften zu dem Thema Impressumspflicht und darüber hinaus zu allen anderen relevanten Rechtsthemen, die für Ihren Online-Shop wichtig sind. Im Rahmen unseres AGB-Services erstellen wir Ihnen alle notwendigen Rechtstexte für Ihre Onlinepräsenz. Mit der Haftungsübernahme des Händlerbundes sind Sie stets auf der sicheren Seite und verringern so das Risiko einer Abmahnung Ihres Impressums durch Mitbewerber, Wettbewerbsvereine oder durch Verbraucherschutzverbände. Entscheiden Sie sich für die anwaltlich erstellten Rechtstexte des Händlerbundes!
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