Begriffsklärung: Modifizierte Unterlassungserklärung
Der Begriff „modifizierte Unterlassungserklärung“ ist eng mit dem der Abmahnung verbunden. Im Falle der Abmahnung eines Händlers wegen z.B. Wettbewerbsrechts-, Urheberrechts- oder Markenrechtsverstößen legt die abmahnende Seite ihrem Abmahnungsschreiben meist auch eine vorformulierte Erklärung zur Unterlassung bei. Da diese Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung den Umfang der Haftung und damit das Risiko einer eventuellen Vertragsstrafe verringern.
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