Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet den Abgemahnten, den begangenen Rechtsverstoß zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Im Fall einer Abmahnung bekommen Sie ein anwaltliches Abmahnschreiben mit einer vorformulierten Erklärung, die zur Unterlassung einer bestimmten Handlung auffordert und die Wiederholungsgefahr ausräumen soll. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung kann auch in modifizierter Form abgegeben werden. Das bedeutet, dass der abgemahnte Online-Händler eine geänderte Erklärung abgibt, in der er sich z.B. zur Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe verpflichtet, falls der Online-Händler einen weiteren Rechtsverstoß begeht.
Im Fall einer Abmahnung sollten Sie diese unbedingt von einem auf Onlinerecht spezialisierten Juristen prüfen lassen. Der Händlerbund betreut jährlich über 1.500 Abmahnungen und steht Ihnen als erfahrener Dienstleister im Online-Handel zur Seite. Senden Sie uns beispielsweise Ihre Abmahnung im Markenrecht sowie die strafbewehrte Unterlassungserklärung des abmahnenden Anwalts zu. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Weitere Informationen zur Modifizierten Unterlassungserklärung