Abmahnwahn
Als Abmahnwahn bezeichnet man - insbesondere in Deutschland – die zum Teil systematische Durchleuchtung von Internetseiten der Online-Händler nach Fehlern und Verstößen, welche dann nahezu standardisiert abgemahnt werden. Wer im E-Commerce gegen geltendes Recht verstößt, muss mit dem Erhalt einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Verschiedene Rechtsanwälte haben sich inzwischen auf diesen Bereich spezialisiert und verfolgen Verstöße für Mandanten wie im „Abmahnwahn“ - die zu erzielende Rechtsanwaltsgebühr immer im Blick. Um diesen Abmahnwahn nicht weiter zu fördern, stellt der Händlerbund grundsätzlich keine Abmahnungen im Auftrag seiner Mitglieder aus.
Falls Sie beispielsweise eine Abmahnung auf eBay erhalten haben, stehen wir im Rahmen der Unlimited-Mitgliedschaft sofort zur Seite. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben und die dazugehörige Unterlassungserklärung. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wichtig ist, dass Sie die vorgegebenen Fristen nicht überschreiten und sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen. Der Händlerbund hilft Ihnen sofort!
Weitere Informationen zum Ablauf der Abmahnvertretung