eBay AGB
Vertreiben Sie Ihre Ware online über einen Shop oder über eine Verkaufsplattform wie beispielsweise eBay, sind AGB am besten geeignet, um die im Fernabsatzhandel bestehenden Informationspflichten zu erfüllen.
Generell ist die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Online-Shops oder Plattform-Shops gesetzlich nicht vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich. Verkaufen Sie jedoch Ihre Waren über Fernkommunikationsmittel, also z.B. online, haben Sie die Informationspflichten aus Art. 246 §§ 1 ff. EGBGB gegenüber Ihren Kunden zu erfüllen. Bei Verletzung dieser Pflichten besteht die Gefahr einer Abmahnung auf eBay. Binden Sie auf eBay die AGB daher so ein, dass sie diesen rechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Um abmahnsicher zu handeln, bietet der Händlerbund für die Verkaufsplattform eBay AGB an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Unter anderem erstellen wir Ihnen individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Datenschutzerklärung oder die Widerrufsbelehrung. Für die erstellten Rechtstexte haften wir vollumfänglich. Im Fall einer Abmahnung, bspw. aufgrund einer Markenrechtsverletzung oder fehlerhafter Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Shop stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.
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