Grundpreis
Der Grundpreis ist laut Preisangabenverordnung (PAngV) der „Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ (wie z.B. Zoll- oder Flughafengebühren). Dieser muss bei Waren angegeben werden, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung angeboten werden. Auch bei der Werbung für solche Waren gegenüber Verbrauchern ist der Grundpreis anzugeben. In unmittelbarer Nähe zum Endpreis muss dieser angeboten werden aber darf jedoch gegenüber dem Endpreis nicht hervorgehoben werden. Gesetzlich geregelt ist der Grundpreis sowie die Ausnahme von der Grundpreispflicht in der Preisangabenverordnung.
Weitere Informationen zur korrekten Grundpreisangabe finden Sie in dem Leitfaden zur Grundpreisverordnung.
Der Händlerbund bietet im Rahmen des Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspaketes eine Shop-Tiefenprüfung an. Dabei überprüfen die auf Onlinerecht spezialisierten Juristen des Händlerbundes Ihre Onlinepräsenz u.a. dahin gehend, ob alle Preisangaben in den Artikelbeschreibungen rechtlich korrekt angegeben wurden. Zusätzlich erstellen wir Ihnen, wenn nötig, abmahnsichere Rechtstexte wie das Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine passende Widerrufsbelehrung.