Hin- und Rücksendekosten
Früher waren die Hin- und Rücksendekosten beim Widerrufsrecht ein häufiges Streitthema zwischen Händlern und Käufern. Die Reform des Verbraucherrechts schaffte hier Klarheit: Die 40-Euro-Grenze wurde abgeschafft. Grundsätzlich soll der Verbraucher nun die Kosten der Rücksendung tragen. Der Händler kann natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit auch festlegen, dass der Widerruf für den Kunden kostenlos sein soll. Wer die Kosten des Widerrufs trägt, muss klar aus der Widerrufsbelehrung hervor gehen.
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sind außerdem die Hinsendekosten vom Händler zu ersetzen. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen der Verbraucher eine besondere Versandart, wie etwa den Expressversand verlangt hat. Der Expresszuschlag muss in der Regel nicht ersetzt werden.