UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bildet die gesetzliche Grundlage für einen fairen Umgang im Wettbewerbsumfeld und schützt Mitkonkurrenten und Kunden somit vor unlauteren Maßnahmen.
Dazu gehören u.a. folgende Tatbestände:
- irreführende geschäftliche Handlungen gemäß § 5 UWG, der Kunde darf nicht bspw. durch falsche Werbeaussagen oder durch vergleichende Werbung getäuscht werden
- Unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG
- Behinderung der Mitbewerber z. B. durch Fangwerbung
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Verwendung und Verbreitung ausschließlicher Rechte z.B. Patente oder Gebrauchsmuster
Weiterhin regelt das UWG, bei welchen Begebenheiten und mit welchen Fristen Werbemaßnahmen z. B. Räumungsverkäufe zulässig sind sowie mit welchen Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen das Gesetz zu rechnen ist.
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