Google+ Impressum
Nachdem bereits mehrere Urteile zur Impressumspflicht bei Facebook vorliegen, hat das Landgericht Berlin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass auch Präsenzen auf Google+ ein Impressum gem. §5 TMG (Telemediengesetz) ausweisen müssen. (LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13)
Nach dem Telemediengesetz unterliegt jeder, der eine geschäftsmäßige Website betreibt, der Impressumspflicht. Eine geschäftsmäßige Nutzung liegt dann vor, wenn Waren oder Leistungen gegen Entgelt angeboten werden und/ oder für diese geworben wird. Auch bei einer Unternehmenspräsentation handelt es sich um geschäftsmäßig angebotene Inhalte. Demnach ist auf Google+ ein Impressum zwingend notwendig.
So binden Sie bei Google+ das Impressum richtig ein
Die Impressumsangaben müssen so eingebunden werden, dass es für den Internetnutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Beachten Sie dabei die sogenannte 2-Klick-Rechtsprechung, die besagt, dass es von jeder Seite des Unternehmensauftritts mit einem oder maximal zwei Klicks erreichbar sein muss.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Accounts muss bei der Einbindung des Impressums zwischen den persönlichen Profilen und den Unternehmensseiten unterschieden werden. Wegen dem fehlenden „Impressumsreiter“ haben Sie folgende Möglichkeiten um auf Google+ Ihr Impressum einzubinden:
Persönliche Profile
Bei persönlichen Profilen besteht die Möglichkeit unter der Rubrik „Über Mich“ ein Impressum einzubinden. Hier können die Angaben entweder vollständig ausgeschrieben oder als Link zur Impressumsseite Ihrer Firma gesetzt werden.
Unternehmensseite
Bei Unternehmensprofilen gibt es anstelle der „Über Mich“ Rubrik nur die Sparte „Info“. Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen Link direkt auf Ihrem Profil im Headerbereich zu veröffentlichen, der zur Impressumsseite Ihres Unternehmens führt.
Bei einer Verlinkung auf die Anbieterkennzeichnung, muss der Link entsprechend gekennzeichnet werden z.B.: „Impressum: http//….“
Profitieren Sie von unseren Leistungen
Neben der korrekten Einbindung auf Google+ sind abmahnsichere Rechtstexte erforderlich. Je nach Geschäfts- und Publikationsform gelten dafür verschiedene Pflichtangaben. Damit Sie kostspielige Abmahnungen vermeiden, empfehlen wir Ihnen nur anwaltlich erstellte Rechtstexte zu verwenden.
Als Händlerbund-Mitglied erhalten Sie je nach Mitgliedschaftspaket einen umfangreichen Service: Von der Beratung und Rechtstexterstellung bis hin zur gerichtlichen Vertretung im Abmahnfall. Auch bei bereits laufenden Abmahnungen helfen wir Ihnen. Der Händlerbund übernimmt im Rahmen des Unlimited-Mitgliedschaftspaket die außergerichtliche und auf Wunsch auch die gerichtliche Vertretung durch alle Instanzen.
** Diese Leistung ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder.