EAR Registrierung
Online-Registrierung über das ear-Portal
Eine der wichtigsten Pflichten für die Hersteller von Elektrogeräten ist die Registrierung des Produktes bei der Stiftung EAR. Ein Inverkehrbringen der Geräte ohne vorherige Registrierung ist nicht zulässig.Die Registrierung erfolgt online auf dem ear Portal und benötigt laut Stiftung EAR ca. 10-12 Wochen Bearbeitungszeit.Die Anmeldung eines Geräts erfolgt mit Angabe der Marke bzw. des Firmennamens und der Gerätekategorie. Für weitere Marken oder Gerätearten ist eine weitere Registrierung erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Hersteller seine WEEE-Nummer, welche er auf Rechnungen und Angeboten mit angeben soll.
Registrierpflichtige ausländische Hersteller müssen sich in Deutschland über einen bevollmächtigten Vertreter bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Dieser Bevollmächtigte kann jede handlungsfähige Rechtsperson mit Sitz in Deutschland sein.
Eine Registrierungspflicht liegt vor, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind Hersteller im Sinne des ElektroG (Wer gilt nach dem ElektroG als Hersteller?)
- Wenn die Produkte, welche Sie verkaufen Elektrogeräte im Anwendungsbereich des ElektroG liegen
Pflichten im Zuge der EAR Registrierung
Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht sein und beinhaltet die eindeutige Identifizierung des Herstellers und die Kennzeichnung, mit der festgestellt werden kann, dass das Gerät nach den jeweiligen Zeitpunkten erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurde.
Sollte es in Ausnahmefällen auf Grund der Größe oder der Funktion des Elektro- oder Elektronikgerätes erforderlich sein, kann das Symbol statt auf dem Gerät auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein aufgedruckt werden. Dies gilt auch für die Kennzeichnung mit Blick auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens, sofern die Kennzeichnung gemeinsam mit dem Symbol erfolgt.
Ausführliche Hinweise zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten gibt das E-Book des Händlerbundes zum Handel mit Elektro- und Elektronikartikeln.
Die Sammel- und Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Wertstoffhöfe) sind keine solchen Rücknahmestellen. Grund: Könnten Online-Händler weiterhin an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verweisen, würde dies eine eigene Rücknahmepflicht der Händler unterlaufen.
Vertreiber, die zur Rücknahme verpflichtet sind, müssen die eingerichteten Rücknahmestellen der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt.
Mitteilung von | B2C/B2B | Fristen je Gerätekategorie |
---|---|---|
In Umlauf gebrachte Elektrogeräte | B2C | monatlich bis zum 15. des Folgemonats |
In Umlauf gebrachte Elektrogeräte | B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
In Deutschland in den Verkehr gebrachte und ins Ausland exportierte Geräte | B2C | monatlich bis zum 15. des Folgemonats |
In Deutschland in den Verkehr gebrachte und ins Ausland exportierte Geräte | B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Rücknahme von Altgeräten | B2C | Direkte Meldung an die Stiftung EAR durch die Öffentlich-Rechtlichen Entsorgungsträger |
Rücknahme von Altgeräten | B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Eigene Rücknahme | B2C | monatlich bis zum 15. des Folgemonats |
Eigene Rücknahme | B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Recycelte Geräte | B2C/B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
beseitigte Altgeräte | B2C/B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
verwertete Altgeräte | B2C/B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Zur Behandlung ausgeführte Altgeräte | B2C/B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Bei EBA zusammengefasste Mengen | B2C/B2B | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres |
Wir informieren Sie zu allen rechtlichen Themen in Bezug auf das ElektroG:
Erfahren Sie hier alle wichtigen Hintergründe zur Anwendung der WEEE-Richtlinie auf deutsches Recht.
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