Abmahnung im Urheberrecht
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind im Online-Handel keine Seltenheit. Vor allem wegen der unberechtigten Verwendung von Bildern und Texten werden Shop-Betreiber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Urheberrechtlich geschützt sind unter anderem folgende Werke:Fotografien und Bilder, Grafiken und Designs, Software, Texte und Artikelbeschreibungen, Musik und Jingles, sowie Filme und Videos.
Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie die Sache ernst nehmen, aber gleichzeitig Ruhe bewahren. Das Schreiben eines Mitbewerbers oder einer Bildagentur, welches zur Zahlung von Lizenzgebühren auffordert, bzw. ein Abmahnschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung sollte in jedem Fall von einem Rechtsanwalt sorgfältig geprüft werden. Bevor Sie die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, ist die Klärung ratsam, ob die gestellten Ansprüche überhaupt in der geforderten Größenordnung berechtigt sind. In einigen Fällen ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder der geforderte Betrag zu hoch angesetzt. Daher sind voreilige Reaktionen im Abmahnfall weder notwendig noch hilfreich.
Der Händlerbund hilft sofort
Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte haben schon mehrere hundert Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung bearbeitet. Laden Sie Ihre Abmahnung direkt hoch. Wir rufen Sie umgehend zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Durch unsere persönliche juristische Betreuung helfen wir Ihnen, die Abmahnung schnell aus der Welt zu schaffen.
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Um geistiges Eigentum zu schützen, hat der Gesetzgeber im Urheberrecht klar geregelt, welche Verwendung geschützter Werke eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Urheber, dem die erforderliche "Werkschöpfungshöhe" zuzusprechen ist, hat das ausschließliche Recht, sein Werk umfassend zu verwerten. Dazu gehört u.a. das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen oder es zu vervielfältigen. Verletzt ein anderer dieses Recht, kann sich der Urheber wehren. Das Mittel zur Wahl ist zumeist die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Technisch sind geschützte Werke wie z.B. Bilder, Fotografien oder Texte leicht auffindbar und die Abmahnungen im Urheberrecht somit an der Tagesordnung. Bildagenturen beauftragen nicht selten eine auf diesen Bereich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht.