Abmahnung - Verjährung
Viele Abgemahnte sind verunsichert und fragen uns, wann ihre Abmahnungen verjähren.
Der Sinn der Verjährung ist es, dass Ansprüche nicht unbegrenzt gelten sollen. Die Verjährung dient dazu, „Rechtsfrieden“ für beide Seiten zu schaffen. Betroffene sollen nicht unbegrenzt eine „Rechtsverfolgung“ fürchten müssen (anders z.B. im Strafrecht!).
Wann tritt bei einer Abmahnung die Verjährung ein?
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche (d.h. Ansprüche aus der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Norm) verjähren nach sechs Monaten. Auch die Abmahnkosten (z.B. die Rechtsanwaltsgebühren) und Schadensersatzforderungen verjähren in derselben Frist.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist für den Unterlassungsanspruch beginnt, wenn der Anspruchsinhaber Kenntnis erlangt hat bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem er grob fahrlässig keine Kenntnis über den Vorgang und den Verantwortlichen hatte. Indiz für die Kenntniserlangung und damit den Beginn der Verjährung ist beispielsweise das Datum auf den meist beigefügten Screenshots.
Der Lauf der Verjährung kann in bestimmten Fällen angehalten, d.h. „gehemmt“, werden. Ereignisse, die eine Hemmung der Verjährung bewirken können, sind die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung.
Die Hemmung endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Nach dem Ende der Hemmung läuft die noch nicht verstrichene Restzeit weiter.
Tipps für Online-Händler
Abmahnungen können sehr teuer werden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, zu prüfen, ob der Anspruch des Abmahners überhaupt rechtlich zutreffend (z.B. noch nicht verjährt) ist. Ob für eine Abmahnung eine Verjährung bereits eingetreten ist, ist meist nur mit fachkundiger Hilfe einschätzbar. Wir raten Händlern daher, sich juristische Hilfe heranzuziehen.
Im Rahmen der Unlimited-Mitgliedschaft haben Sie unbegrenzten Anspruch auf professionelle Rechtsberatung. Dabei stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Rechtsfragen spezialisierte Juristen zur Verfügung.
** Diese Leistung ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder.