Verpackungsgesetz (VerpackG) – Hilfe bei Abmahnung

Online-Händler müssen verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Registrierung im Verpackungsregister und die Lizenzierung bei einem dualen System. Damit soll nicht nur die Umwelt geschützt, sondern auch ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Deine Verpackungen ordnungsgemäß anzumelden, ist dabei nur ratsam – sonst droht dir eine Abmahnung. Das Verpackungsgesetz betreffende Abmahnungen solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn du uns den Ärger rund um eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz überlässt, musst du es gar nicht erst alleine schultern. Egal, welcher Verstoß abgemahnt wird, wir helfen dir weiter.

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Abmahnung wegen Verstoß gegen das VerpackG – das kannst du jetzt tun

So ärgerlich eine Abmahnung auch ist – vor allem, wenn sie von berüchtigten Abmahnanwälten kommt – du solltest das Schreiben nicht ignorieren, aber auch keine überstürzten Zugeständnisse machen. Abmahnungen, die das Verpackungsgesetz betreffen, stützen sich fast ausschließlich auf leicht auffindbare Fehler, wie z.B. eine fehlende Registrierung im LUCID-Verpackungsregister oder die fehlende Lizenzierung der Verpackung bei dem sogenannten "Dualen System". Die der Abmahnung beigefügten Forderungen sind allerdings selten angemessen und sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

  1. Halte die gesetzten Fristen ein
  2. Gehe nicht voreilig auf die beigefügten Forderungen ein
  3. Verlasse dich auf Profis – wir übernehmen das für dich

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Wer ist vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen?

Das Verpackungsgesetz betrifft alle, die gewerbsmäßig Verpackungen erstmals befüllen und in Verkehr bringen. Trifft das auf dich zu, so giltst du laut Verpackungsgesetz als Hersteller. Somit musst du dich beim Verpackungsregister LUCID registrieren.

Welche Pflichten ergeben sich für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen?

Seit dem 1. Juli 2022 ergeben sich für dich drei Pflichten:

  1. Registrieren
  2. Lizenzieren
  3. Datenmeldung

Als Hersteller bist du dazu verpflichtet, dich im Verpackungsregister zu registrieren, betreffende Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren und die Daten zu melden. Es gibt übrigens keine Bagatellgrenzen, was die Anmeldung angeht. Auch Kleinunternehmer müssen ihre Pflichten ab der ersten Verpackung erfüllen.

Bin ich als Online-Händler von den Pflichten betroffen?

Als Händler mit einem Online-Shop bist du von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen. Denn du befüllst Verpackungen und nutzt Füllmaterial, um deine Ware an Kunden zu versenden. Damit bist du im Auge des Verpackungsgesetzes ein Hersteller, bzw. Erstinverkehrbringer.

Elektronische Marktplätze müssen nun einer Kontrollpflicht nachkommen. Sie dürfen nur noch Waren von dir als Online-Händler anbieten, wenn du im Verpackungsregister LUCID registriert bist und deine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert hast. Ansonsten musst du mit einem Verkaufsverbot rechnen.

Auch Fulfillment-Dienstleister müssen überprüfen, ob du deinen Hersteller-Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nachkommst. Sonst dürfen sie dir ihre Dienste nicht anbieten.

Wie erfülle ich meine verpackungsrechtlichen Pflichten?

Die Verpflichtungen, die sich für dich aus dem Verpackungsgesetz ergeben, kannst du ganz einfach online erledigen.

So registrierst du dich:

Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt – systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige – muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Du erhältst eine Registrierungsnummer, die du für die Systembeteiligung benötigst.

So lizenzierst du Verpackungen:

Nach der LUCID-Registrierung schließt du einen Vertrag mit einem oder mehreren Systemen ab, um deine systembeteilungspflichtigen Verpackungen zu lizenzieren. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie Transportverpackungen, müssen nur bei LUCID registriert werden. Um einen Vertrag abschließen zu können, brauchst du deine Registrierungsnummer.

So meldest du deine Daten:

Zu guter Letzt meldest du bei LUCID deine anfallenden Verpackungsmengen samt Materialart. Also die Daten, die du im Rahmen einer Systembeteiligung an ein System übermittelt hast. Jede Datenmeldung, die du beim dualen System angibst, musst du 1:1 im Verpackungsregister LUCID melden.

Diese Daten sind zu melden:

    1. Registrierungsnummer
    2. Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
    3. Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
    4. Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde

Welche Verpackungen sind lizenzierungspflichtig?

Alle Verpackungen unterliegen im Sinne des Verpackungsgesetzes einer Lizenzierungspflicht. Dazu gehören systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie:

  1. Vekaufsverpackungen
  2. Versandverpackungen
  3. Serviceverpackungen
  4. Umverpackungen

Sowie nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie:

  1. Transportverpackungen
  2. Mehrwegverpackungen
  3. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
  4. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  5. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
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Unser Tipp
Bist du unsicher, ob deine verwendeten Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind? Das Verpackungsregister LUCID stellt dir einen Online-Katalog zur Verfügung, mit dem du ganz leicht ermitteln kannst, was für deine Verpackung gilt.

Wieso wird im Bereich Verpackungsgesetz so häufig abgemahnt?

Bekannte Abmahner fokussieren sich gerne auf bestimmte Themen, wie zum Beispiel Gesetzesnovellen. Gerade das Verpackungsgesetz bietet Abmahnern die besten Chancen, Ordnungswidrigkeiten herauszufiltern. Ein Blick in das öffentliche Verpackungsregister genügt und die Abmahner wissen, ob du als Online-Händler registriert bist. Leider gelten die Beschränkungen gegen Abmahnmissbrauch nicht für verpackungsrechtliche Abmahnungen. Also kannst du dich vor Abmahnungen am besten schützen, indem du dich registrierst und deine Verpackungen an einem dualen System beteiligst.

Welche verpackungsrechtlichen Verstöße werden größtenteils abgemahnt?

Prinzipiell muss jede Verpackung, die im Handel vertrieben wird, lizenziert werden. Deshalb ist nahezu jeder Online-Händler verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

1. Fehlende oder fehlerhafte Registrierung

Egal ob systembeteiligungspflichtige oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Seit dem 1. Juli 2022 musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn du Verpackungen erstmalig mit Ware befüllst und in Verkehr bringst.

2. Kein Sonderfall: Direktversand

Wenn du den Direktversand aus dem Ausland an deine Kunden nutzt, dann bedeutet das nicht, dass für dich Registrierung und Verpackungslizenzierung wegfallen. Denn in der Regel bist du als Auftraggeber/Händler für die Sendung verantwortlich. Wenn nicht gerade der Sender die Pflicht ausdrücklich übernommen hat. Du trägst für die Sendung bei Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung. Und somit auch für die verpackungsrechtlichen Pflichten.

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Achtung
Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich. Nicht nur Abmahner können es einsehen, sondern auch deine Wettbewerber. Bist du dort nicht auffindbar, können sie dir eine Abmahnung einbringen. Denn hier handelt es sich um einen unfairen Vorteil, wenn du dir als Händler die Mühe und Kosten der Verpackungspflichten sparst.

Welche Strafen erwarten mich bei Verstoß gegen das Verpackungsgesetz?

Bei Verstoß gegen die Registrierungs- und Lizenzpflicht drohen unter anderem empfindliche Bußgelder. Wenn du die Lizenzierung versäumt hast oder die Nachweispflicht nicht erfüllen kannst, sind folgende rechtliche Konsequenzen möglich:

  1. Als Ordnungswidrigkeit können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro pro Verstoß belegt werden.
  2. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann von Verbraucherschutzverbänden oder Mitbewerbern ausgesprochen werden. Wir vertreten dich im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft in allen Instanzen.

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Gut zu wissen

  1. Im Zweifel musst du beweisen, dass eine ordnungsgemäße Lizenzierung der Verpackungen vorliegt
  2. Zusätzliche Umverpackungen oder Füllmaterialien, die für den Versand notwendig sind, unterliegen auch der Lizenzierung.
  3. Für importierte Waren musst du dich um die Lizenzierung der Verpackung und Versandverpackungen selbst kümmern.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen dir nicht nur bei einer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir dir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:

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Rechtsberatung
durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte via E-Mail und Telefon
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Shop-Tiefenprüfung
mit umfassendem Prüfkatalog und persönlichem Ansprechpartner
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Rechtstexte
für eine unbegrenzte Anzahl an Online-Präsenzen (z.B. Online-Shops, Marktplätze)

** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.