Versand durch Amazon „FBA“ und seine rechtlichen Folgen
Marketplace-Verkäufer die Ihre Waren über ein Amazon-Logistikzentrum verschicken, auch FBA (Fullfillment by Amazon) genannt, sind rechtlichen Gegebenheiten ausgesetzt, die abmahngefährdet sind.
FBA – So funktioniert’s: Amazon-Händler übergeben alle oder nur einen Teil ihrer Produkte an ein Versandzentrum von Amazon, diese werden eingelagert und bei einer Bestellung verpackt und europaweit versendet. Für Online-Händler bedeutet das eine enorme Entlastung, wenn da nicht die kleinen rechtlichen Fallen lauern würden.
Werden Waren über das FBA-Programm versendet, wird dem Kunden eine durch Amazon veränderte Widerrufsbelehrung angezeigt. In diesen Fällen fügt Amazon automatisch eine eigene Widerrufsbelehrung auf der Seite „Detaillierte Verkäuferinformationen“ des Online-Händlers ein. Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss und kann diese Widerrufsbelehrung auch nicht entfernen/abändern. Kauft der Kunde also bei einem Händler ein, der den Versand über Amazon gewährleistet, wird die Widerrufsbelehrung von Amazon angezeigt.Dies ist rechtlich bedenklich, denn obwohl Amazon die Logistik für den Händler übernehmen soll, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Rücksendung an Amazon zu verschicken.

Mögliche Abmahngründe bei Nutzung des FBA-Programms:
- In der automatisch eingestellten Widerrufsbelehrung setzt sich Amazon als Widerrufsempfänger ein, was unzulässig ist.
- Der Kunde wird falsch über das Widerrufsrecht informiert, was einen Abmahngrund für den Händler darstellt.
- Alle (freiwilligen) Rücksendemöglichkeiten müssen in der Widerrufsbelehrung erläutert werden, was in der Version von Amazon nicht der Fall ist.
- Problematisch ist auch, dass Händler unzureichende Nachrichten über den Widerruf seitens Amazon erhalten. Eine Prüfung der Widerrufsgründe und Wertansatzansprüche wird dem Händler genommen.

Punkt 3: Der „Versand durch Amazon“ (FBA)
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Schützen Sie sich vor Abmahnungen!
Da man auf die rechtlichen Gegebenheiten leider keinen Einfluss hat, bleibt das Risiko einer Abmahnung auf Amazon bestehen. Um das Risiko zu umgehen, sollten Online-Händler überlegen, auf den Versand durch Amazon „FBA“ zu verzichten.
Als Mitglied beim Händlerbund vertreten wir Sie im Abmahnfall – auch rückwirkend! Im Fall einer Abmahnung der Widerrufsbelehrung prüfen die auf Onlinerecht spezialisierten Rechtsanwälte des Händlerbundes alle rechtlichen Aspekte Ihres Abmahnschreibens und helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
** Diese Leistung ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder.