Verbraucherrechterichtlinie
Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat die gesetzlichen Grundlagen zum Online-Handel grundsätzlich reformiert. Ab dem 13.06.2014 kam es zu wesentlichen Änderungen, mit denen Online-Händler teilweise noch heute ihre Probleme haben.
- Sinn und Zweck: Harmonisierung des Verbraucherschutztes
Die Richtlinie verfolgt dabei das Ziel, die Verbraucherrechte innerhalb der EU zu harmonisieren. Verbrauchern, wie auch Händlern soll dadurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. Die Richtlinie gibt dabei ein Mindestmaß an Verbraucherschutz vor; die Umsetzung war den Mitgliedstaaten überlassen. Konkrete Ziele der Richtlinie sind:
- Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus
- Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten
- Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher
- Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel
Wesentliche Pflichten für Online-Händler aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie
Aus der Verbraucherrechterichtlinie stammen viele Pflichten, mit denen Online-Händler heute tagtäglich zu tun haben.
- Widerrufsrecht
Händler müssen Verbrauchern eine Mindestwiderrufsfrist von zwei Wochen gewähren. Dazu gehört auch, dass die Händler über die Rechte von Verbrauchern belehren und ein Musterwiderrufsformular bereitstellen müssen. Außerdem sind Händler nun nicht mehr verpflichtet, die Kosten der Rücksendung bei einem Bestellwert ab 40 Euro zu zahlen. Sie dürfen frei entscheiden, ob der Kunde, oder aber sie selbst für die Retour aufkommen.
- Gewährleistungsrechte
In Sachen Gewährleistung regelt die Richtlinie vor allem die Beweislastumkehr von einem halben Jahr. Innerhalb des ersten halben Jahres, muss der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher beweisen, dass der beanstandete Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Nach dem halben Jahr trifft den Verbraucher die Beweispflicht.
- Transparente Informationen
Ein großer Punkt sind die nun gereglten Informationspflichten für die Online-Händler. Egal ob transparente Lieferbedingungen, Informationen über die gesetzliche Gewährleistungsrechte oder das Aufzeigen von Garantiebedingungen – Die Händler müssen eine ganze Reihe von Pflichten bedenken und bekommen dabei natürlich die Unterstützung des Händerlbundes.
- Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender im Händlerbund, zur Verbraucherrechterichtlinie:
Häufige Abmahngründe aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie
Obwohl die Verbraucherrechterichtlinie schon seit 2014 gilt, werden noch heute vor allem Händler wegen veralteter Rechtstexte abgemahnt. Dazu gehört vor allem die veraltete Widerrufsbelehrung. An dieser Stelle muss guter Rat nicht teuer sein. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Hilfe bei Abmahnung erhalten Sie hier!
Die Omnibus-Directive bringt Änderungen
Am 7. Januar 2020 trat außerdem die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft. Sie sieht auch Änderungen an der Verbraucherrechterichtlinie vor. Von den Änderungen sind vor allem Marktplätze betroffen. Allerdings sollten auch Händler mit eigenem Shop die Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Die Omnibus-Directive ändert insgesamt vier Richtlinien zum Verbraucherschutz. So soll künftig beispielsweise sehr genau definiert werden, unter welchen Bedingungen mit Streichpreisen geworben werden darf.
zur Omnibus-RichtlinieJedes Mitgliedschaftspaket inklusive der seit 13.06.2014 gültigen Rechtstexte zur Verbraucherrechterichtlinie!
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- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)***
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
*** Die Bedingungen der "erweiterten Garantie" finden Sie unter Teil 3 der AGB der Händlerbund Management AG. Ausgenommen von der erweiterten Garantie sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung, Herkunftstäuschung und aus dem Kartellrecht; Abmahnungen die die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers betreffen, Abmahnungen wegen fehlender gesetzlich geforderter Registrierungen; Abmahnungen, verursacht durch plattformbasierte Fehler sowie Abmahnungen die auf einem Verstoßes gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen basieren.