Eine Reihe von Abmahnungen durch den IDO-Verband ist im Umlauf, die die Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten zum Gegenstand haben. Dem Händlerbund liegen wieder zahlreiche neue Abmahnungen des IDO-Verbandes vor.
Wer mahnt ab?
Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch den sog. „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ (kurz: IDO -Verband). Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.
Abmahngründe
Die Abmahnungen drehen sich hautsächlich um folgende Punkte:
1. Fehlende Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes
Online-Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes zu informieren.
2. Fehlende Information über die Vertragstextspeicherung
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, Artikel 246c Nr. 2 EGBGB.
3. Veraltete Widerrufsbelehrung
Der Online-Händler muss den Kunden auch vollständig über sein Widerrufsrecht informieren. Dazu ist die Verwendung der auf die neue Rechtslage (seit 13.06.2014) abgestimmte Widerrufsbelehrung notwendig.
Wie kann ich mich vor einer ähnlichen Abmahnung schützen?
Zu einer solchen Abmahnung muss es nicht kommen. Um sich vor einer Abmahnung durch den IDO-Verband zu schützen, reicht es schon, wenn Online-Händler vollständige AGB und eine aktuelle Widerrufsbelehrung vorhalten. Der Händlerbund hilft Ihnen, auch wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben. Jetzt informieren!