Leipzig/ Berlin, 30. November 2016
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Ergänzung der Regelungen zum Wertersatz
Hochwertige Originalverpackungen wie sie beispielsweise bei Markenparfüm oder iPhones vorkommen, tragen wesentlich zum Kauferlebnis des Kunden bei. Sind diese bei Ausübung des Widerrufsrechts beschädigt oder fehlen, resultiert daraus eine erhebliche Wertminderung. Der Wiederverkaufswert der Ware muss in der Folge herabgesetzt werden und dem Händler entsteht ein Schaden. Verbraucher sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen wertersatzpflichtig gemacht werden können, wenn die Originalverpackung beschädigt wurde oder gänzlich fehlt. Die bisherigen Regelungen zum Wertersatz sind jedoch unzureichend und sollten ergänzt werden.
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Erweiterung der Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Die Quote mangelbehafteter Textilien, die bei Widerruf getragen und beschmutzt ist, ist besonders hoch. Durch ein gut sichtbares „Textil-Siegel“ sollte das Erlöschen des Widerrufsrechts in diesen Fällen vereinfacht werden. Es ermöglicht die Anprobe der Ware, verhindert jedoch das Benutzen und Tragen der Kleidung in der Öffentlichkeit.
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Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung
Die Muster-Widerrufsbelehrung wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht und birgt ein erhebliches Abmahnrisiko. Der Händlerbund hat praxisnahe Textbausteine entworfen, die bestimmte Bestell- und Liefersituationen in Online-Shops und -Plattformen abbilden und eine umfassende Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher und Verkäufer ermöglicht.
- Die Retouren-Studie 2016 steht als PDF-Datei kostenlos zum Download bereit.
- Die ausführlichen Handlungsempfehlungen lesen Sie hier.
Seit der Gründung in 2008 wuchs der Händlerbund in kurzer Zeit zum größten Onlinehandelsverband Europas und einem der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet heran. Mit mehreren zehntausend geschützten Onlinepräsenzen versteht sich der Händlerbund als Mittler und Partner der E-Commerce-Branche und fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern. Um den digitalen und stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten, bündelt der Händlerbund zum einen professionelle E-Commerce-Dienstleistungen und tritt zum anderen als europaweite Interessenvertretung auf.
Die Initiative FairCommerce, ins Leben gerufen vom Händlerbund, setzt sich gegen Abmahnmissbrauch und für den fairen Wettbewerb ein. Nur ein Jahr nach der Gründung haben sich bereits 35.000 Online-Shops der Initiative angeschlossen. FairCommerce ist gegen Abmahnmissbrauch im Online-Handel und will massenhafte Abmahnungen, die ausschließlich zur Generierung von Kosten dienen, verhindern.
Franziska Ulbricht
Pressesprecherin
Händlerbund e.V.
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