Weder enthalte die abschließende Bestellübersicht Angaben zu den wesentlichen Merkmalen der zu bestellenden Ware, noch werde eine mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftete Schaltfläche verwendet. Der Abmahner sieht in der nicht erfolgten gesetzeskonformen Umgestaltung der Bestellübersichtsseite einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, der nach §§ 3 i.V.m. 4 Nr. 11 UWG einen Rechtsbruch bedeutet.
Um Online-Händlern einen Leitfaden für die rechtskonforme Gestaltung der Bestellübersichtsseite zu geben, hat der Händlerbund ein White Paper zu den wesentlichen Merkmalen der Ware erstellt, welches bis zur Konkretisierung des Gesetzes durch die Rechtsprechung erste unverbindliche Hinweise zum Aufbau der finalen Bestellübersicht enthält.
Das Gesetz fordert, dass die wesentlichen Informationen unmittelbar und bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise nochmals zusammengefasst zur Verfügung zu stellen sind. Diese umfassen neben den wesentlichen Merkmalen der Ware, den Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile sowie Steuern und anfallende Liefer- und Versandkosten.
Der Händlerbund e.V. mit Sitz in Leipzig ist mit über 18.000 geprüften Onlinepräsenzen der größte Onlinehandelsverband Europas und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Über die Förderung des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung hinaus garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Leistungspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Betreiber von Online-Shops, Online-Plattformen und Websites durch spezialisierte Rechtsanwälte.
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