Gesetzliche Regelungen beim Verkauf von Bioprodukten

Min. Lesezeit
Bioprodukte sind in den letzten Jahren für immer mehr Menschen zu einem wichtigen Lebensstandard und zu einem Trendprodukt geworden. Die Nachfrage nach Bio-Produkten ist wie auch die Zahl der Händler, die diese in ihrem Sortiment anbieten und vertreiben, in den letzten Jahren stark gestiegen. Handelst du mit Bioprodukten, musst du durch die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO 889/08) eine ganze Reihe von Regelungen beachten und umfangreiche Kontroll- und Kennzeichnungspflichten einhalten.
Bio Symbol

Grundlagen zur EU-Öko-Verordnung

Rechtsvorschriften:

  1. Die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO 889/08) regeln europaweit die Produktion, Herstellung, Verarbeitung und den Handel von Bio-Lebensmitteln und Futtermitteln.
  2. Ökolandbaugesetz, Öko-Kennzeichnungsgesetz mit Öko-Kennzeichenverordnung

Wann ist ein Produkt "Bio":

Verarbeitete Lebensmittel (Produkte) dürfen insbesondere nur dann als ökologische/biologische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten (95 %) landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer/biologischer Produktion stammen. Es darf keine Gentechnik eingesetzt worden sein und auch alle Lieferanten müssen zertifiziert sein.

 

hb-iconset-stoerer-info-1

Grundsatz

Mit "Bio" darf nur werben, wer kontrolliert und danach mit einem Zertifikat versehen wird.
Jeder Unternehmer, der ökologische/biologische Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt (oder die vorgenannten Tätigkeiten an Dritte vergeben hat), unterliegt der Melde- und Kontrollpflicht nach Art. 28 der VO (EG) 834/07. Darunter fällt auch jeder Händler von Bio-Produkten.

 

 

Internet-Handel mit Bio-Produkten

"Direkter" Verkauf an Endverbraucher?

Zu klären war die Frage, ob du als Online-Händler nach § 3 Absatz 2 ÖLG von der Melde- und Kontrollpflicht befreit bist, insbesondere ob du das Kriterium "direkter Verkauf an Endverbraucher oder -nutzer" erfüllst. Die LÖK (Bundeseinheitliche Arbeitsgemeinschaft zur Auslegung der Normen des ÖLG) hat die Vorschrift des § 3 Abs.2 ÖLG dahin ausgelegt, dass im Internethandel eine "direkte Verkaufshandlung unter Anwesenheit des Endverbrauchers" nicht vorliegt, da Internet-Händler im Distanz-/Versandhandel tätig sind. Im Ergebnis seien deshalb bei der Bio-Auslobung im Zusammenhang mit der Vermarktung über Internetportale wie Ebay etc. die Internet-Händler und Abo-Lieferservice-Betreiber kontrollpflichtig. Die Freistellungsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 ÖLG wird für diese Händler von der LÖK somit nicht gesehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.10.2017 (Az.: C-289/16) bestätigt. Bei Lagerung von Bioprodukten durch Versandhändler und Auslieferung durch Dritte, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Die Verbraucher soll sich jedoch auf die Erfüllung der Kriterien dieses Gütesiegels verlassen können.

Die Bewerbung und der Verkauf von Bio-Produkten unter der Bezeichnung "Bio" setzt demnach für Online-Händler eine Zertifizierung voraus!

Ausnahme von der Zertifizierung — bei Verkauf im Ladenlokal

Wenn du als Online-Händler die Kosten der Zertifizierung nicht aufbringen möchtest oder kannst, hast du lediglich die Möglichkeit, die Produkte über das eigene Ladenlokal – soweit vorhanden – zu verkaufen, da in diesem Fall eine Zertifizierung entbehrlich ist

Zertifizierung von Bio-Produkten

a) Auswahl einer Kontrollstelle

Kontrollstellen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion überwachen. Eine Übersicht über die bundesweit verteilten Kontrollstellen findet sich im Hinweisblatt "Kontrollstellenübersicht".

b) Abschluss eines Vertrags mit der Kontrollstelle, Kontrolle, Zertifizierung

Die Kontrollstellen führen ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschrift der ihrer Kontrolle unterliegenden Unternehmer. Verbrauchern wird so eine Prüfungsmöglichkeit gewährleistet.

Verwendung des Bio-Siegels nach Zertifizierung

handel-mit-bio-produktenDas bundeseinheitliche Bio-Siegel darf grundsätzlich von jedem zertifizierten Händler zu Werbezwecken verwendet werden. Das Bio-Siegel ist allerdings eine freiwillige und kostenlose Kennzeichnung. Bio-Produkte müssen also nicht zwangsläufig mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sein. Soll das Bio-Siegel zur Kennzeichnung der Produkte genutzt werden, muss die Nutzung des Bio-Siegels vor der erstmaligen Verwendung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angezeigt werden. (Online möglich unter http://www.bio-siegel.de/infos-fuer-zeichennutzer/produktanzeige). Stationäre Einzelhändler (siehe Ziffer 2) dürfen, soweit sie von der Melde- und Kontrollpflicht befreit sind, die entsprechend gekennzeichneten Bio-Produkte unter Verwendung des Bio-Siegels verkaufen.


Bewerbung von Lebens- oder Futtermittel mit "Bio", "Öko" oder dem Bio-Siegel im Online-Shop

 

hb-iconset-stoerer-info-1

Grundsatz

Nach der Öko-Verordnung (Art. 23 Abs.1 S.1) werden die "Werbung" und die "Kennzeichnung" mit "Bio" gleich behandelt. Wird also mit dem Bio-Siegel, mit den Worten "Bio" und "Öko" aus kontrolliert biologischem Anbau" oder ähnlichen synonymen Begriffen geworben, müssen bei der Werbung die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, die der Erzeuger bei der Kennzeichnung seiner Produkte als "Bio" zu beachten hat.

 

 

Der Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle muss genannt werden (Art. 24 Abs. 1 a der Verordnung). Dabei ist der Code derjenigen Stelle zu verwenden, die die jeweils letzte Erzeugungs- bzw. Aufbereitungshandlung überwacht hat. Bei selbst erzeugten oder aufbereiteten Bio-Lebensmitteln, die auch selbst vermarktet werden, ist der Code der eigenen Kontrollstelle anzugeben. Der Code muss auch online angezeigt werden, wenn die Bio-Produkte im Online-Shop beworben / angeboten werden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Wortlaut der Verordnung, die "Werbung" neben "Etikettierung" nennt (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung).

Eine wichtige Rolle spielt auch das Transparenzgebot. Der Verbraucher soll durch diesen Code die zuständige Kontrollstelle ermitteln können. Diese Ansicht wird auch von der Rechtsprechung vertreten. Das LG Köln hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einen Online-Händler verpflichtet, bei der Werbung für seine Bio-Produkte den Code der Kontrollstelle zu nennen (LG Köln, 28.12.2010, Az. 31 O 639/10). Das OLG Celle hat mit Urteil vom 11.09.2018 (Az. 13 W 40/18 ) nunmehr entschieden, dass die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle nicht unmittelbar auf der eigenen Angebotsseite genannt werden muss. Denkbar sei daher eine Verlinkung zu weiteren Produktinformationsseiten oder "andere Gestaltungen". Wir empfehlen dir dennoch sicherheitshalber die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle direkt innerhalb der Produktbeschreibung umzusetzen.

Gestaltung der Codenummer:

Der Code ist nach dem Schema AA-BBB-555 aufgebaut:

  1. "AA" steht für den ISO-Code des jeweiligen Landes (z.B. "DE" für Deutschland),
  2. "BBB" steht für die Art der Erzeugung (z.B. "BIO" für biologische Erzeugung)
  3. "555" für eine Referenznummer steht (also z.B. DE-BIO-732)

Werbung oder Beschriftung von Produkten mit "Bio" ohne Zertifizierung

Verstöße gegen die Zertifizierungspflicht sind gem. § 13 ÖLG ordnungswidrig und können mit empfindlicher Ordnungsstrafe geahndet werden. Abmahngefahr! Mitbewerber können nicht zertifizierte Händler wegen der nicht gesetzeskonformen Werbung, die zugleich wettbewerbswidrig ist, abmahnen.

Kontrollstellen für die Zertifizierung von Bio-Produkten

Die Zulassung einer Kontrollstelle in einem Bundesland bedeutet nicht, dass die Kontrollstelle in diesem Bundesland auch tätig ist. Für weitere Details wende dich bitte direkt an die betreffende Kontrollstelle.

Kiwa BCS-Öko-Garantie GmbH (DE-001 Öko-Kontrollstelle)

Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH
Mariannentorgraben 3-5, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/42 43 90, Fax: 0911/49 22 39 
E-Mail: bcs.info@kiwa.de
Internet: https://www.kiwa.com/de/de/uber-kiwa/tochterfirmen/ansprechpartner-kiwa-bcs-oko-garantie-gmbh/

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

LACON GmbH (DE-003 Öko-Kontrollstelle)

LACON GmbH
Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel
Moltkestr. 4, 77654 Offenburg
Telefon: 0781/96679 200, Fax: 0781/96679 300
E-Mail: lacon@lacon-institut.org,
Internet: www.lacon-institut.com

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern 

Ecocert Deutschland GmbH (DE-005 Öko-Kontrollstelle)

Ecocert Deutschland GmbH
Reichenaustraße 39, 78467 Konstanz
Telefon: 07531/81 301 0, Fax: 07531/81 301 29
Postfach 10934, 78409 Konstanz
E-Mail: office.deutschland@ecocert.com,
Internet: www.ecocert.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ABCERT AG (DE-006 Öko-Kontrollstelle)

ABCERT AG
Kontrollstelle für ökologisch erzeugte Lebensmittel
Martinstraße 42 - 44, 73728 Esslingen
Telefon: 0711/35 17 92 0, Fax: 0711/35 17 92 200
E-Mail: info@abcert.de
Internet: www.abcert.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Handel, Imkerei, Verarbeitung, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern.

Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte e.V. (DE-007 Öko-Kontrollstelle)

Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte e.V.
Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/62 68 40-0, Fax: 0721/62 68 40-22
E-Mail: kontakt@oeko007.de
Internet: www.pruefverein.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

LC Landwirtschafts-Consulting GmbH (DE-009 Öko-Kontrollstelle)

LC Landwirtschafts-Consulting GmbH
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Telefon: 04331/33 630-0, Fax: 04331/33 630-12
E-Mail: info@lc-sh.de
Internet: www.lc-sh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel und Beauftragung von Subunternehmern

AGRECO R.F. GÖDERZ GmbH (DE-012 Öko-Kontrollstelle)

AGRECO R.F. Göderz GmbH
Mündener Straße 19, 37218 Witzenhausen
Tel.: 05542/40 44, Fax: 05542/65 40
E-Mail: info@agrecogmbh.de
Internet: www.agrecogmbh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

QC & I. - Gesellschaft für Kontrolle und Zertifzierung von Qualitätssicherungssystemen mbH (DE-013 Öko- Kontrollstelle)

QC & I Gesellschaft für Kontrolle und Zertifizierung von Qualitätssicherungsystemen
Sitz der Gesellschaft: Gleuelerstraße 286, 50935 Köln
Geschäftsstelle: Tiergartenstr. 32, 54595 Prüm/Eifel
Telefon: 06551/147 641, Fax: 06551/147 645
E-Mail: qci.koeln@qci.de
Internet: www.qci.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V., EU Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (DE-021 Öko-Kontrollstelle)

Grünstempel Ökoprüfstelle e. V.
EU Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
Windmühlenbreite 25d, 39164 Wanzleben
Telefon: 039209/6968-0, Fax: 039209/6968-11
E-Mail: info@gruenstempel.de
Internet: www.gruenstempel.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Kontrollverein ökologischer Landbau e. V. (DE-022 Öko-Kontrollstelle)

Kontrollverein ökologischer Landbau e.V.
Ettlinger Straße 59, 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/35 239 10, Fax: 0721/35 239 09
E-Mail: kontakt@kontrollverein.de
Internet: www.kontrollverein.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel und Beauftragung von Subunternehmen.

Fachgesellschaft für Öko-Kontrolle mbH (DE-034 Öko-Kontrollstelle)

Fachgesellschaft-Öko-Kontrolle mbH
Plauerhäger Straße 16, 19395 Karow
Telefon: 038738/70 755, Fax: 038738/70 756
E-Mail: info@fgs-kontrolle.de
Internet: www.fgs-kontrolle.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ÖkoP Zertifizierungs GmbH (DE-037 Öko-Kontrollstelle)

ÖkoP Zertifizierungs GmbH
Europaring 4, 94315 Straubing
Telefon: 09421/961 09 0, Fax: 09421/961 09 29
E-Mail: biokontrollstelle@oekop.de
Internet: www.oekop.de

  1. Zugelassen in: allen Bundesländern
  2. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

(DE-039 Öko-Kontrollstelle)
GfRS - Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4, 37073 Göttingen
Telefon: 0551/37 07 53 47 oder 0551/48 87 731, Fax: 0551/58 774
E-Mail: postmaster@gfrs.de
Internet: www.gfrs.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ARS PROBATA GmbH (DE-044 Öko-Kontrollstelle)

ARS PROBATA GmbH
Möllendorffstraße 49, 10367 Berlin
Telefon: 030/47 00 46 32, Fax: 030/47 00 46 33
E-Mail: ars-probata@ars-probata.de
Internet: www.ars-probata.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmen

QAL Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (DE-060 Öko-Kontrollstelle)

QAL Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH
Am Branden 6b, 85256 Vierkirchen
Telefon: 08139/80 27 0, Fax: 08139/80 27 50
E-Mail: info@qal-gmbh.de
Internet: www.qal-gmbh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Agrar- Beratungs- und Controll GmbH (DE-064 Öko-Kontrollstelle)

ABC Agrar-, Beratungs- und Controll GmbH
An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld
Telefon: 06631/784 90; Fax: 06631/784 95
E-Mail: info@abcg-alsfeld.de
Internet: www.abcg-alsfeld.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

 

War dieser Ratgeber hilfreich?

 

Das könnte dich auch interessieren 

  1. Nachhaltigkeit im E-Commerce » Was Online-Händler tun können 
  2. Nachhaltige Versandverpackungen für deinen Online-Shop
Kommentare
Lass uns gern einen Kommentar da
hb-iconset-hb-logo
Alles für Online-Händler

Du willst im E-Commerce Erfolge feiern? Mit unseren Lösungen unterstützen wir dich als Online-Händler bei den täglichen Herausforderungen des E-Commerce.

E-Commerce-Lösungen entdecken
hb-iconset-rechtsberatung
Rechtsberatung vom Profi

Du hast rechtliche Fragen? Wir beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir bei rechtlichen Fragen gern zur Seite.

Zur Rechtsberatung
hb-iconset-video-audio-1
Mehr Tipps gibt es auf YouTube

Der Händlerbund YouTube-Kanal hält noch viele weitere Informationen und Tipps bereit, um das Thema Online-Handel erfolgreich und rechtssicher zu gestalten.

Praxistipps entdecken