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Der Online-Handel ist in Aufruhr versetzt, aber was verbirgt sich hinter dem furchtbar langen Wort Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (kurz: VSBG)? Seit dem 1. April 2016 ist das Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen in Kraft.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist damit die Grundlage für Verbraucherschlichtungen und außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Damit ist das VSGB die nationale Regelung der europäischen ADR-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
Wir stellen Ihnen ausführliche Informationen zu den Thema Streitbeilegung und Universalschlichtungsstelle bereit. Eine kurze Zusammenfassung zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie in unserer Infografik.
Die außergerichtliche, alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zielt zum einen darauf ab, Gerichte zu entlasten und andererseits den Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zu schaffen, ihre Streitigkeiten beizulegen. Zum Beispiel können sich Verbraucher, die online einkaufen und ihre Artikel nicht erhalten haben, an die Online-Schlichtungsstelle (OS-Plattform) wenden und müssen nicht mehr den langwierigen und teuren Weg vor ein Gericht gehen.
Häufig ist der Gang vor ein Gericht aus Sicht des Verbrauchers zu kostenintensiv und kompliziert und lohnt sich im Verhältnis zum Streitwert nicht. In diesen Fällen ist eine alternative Streitbeilegung einen Versuch wert. Entscheidungen der Alternativen Streitbeilegungsstellen sind rechtlich nicht bindend. Wenn das Unternehmen oder der Online-Händler den Schlichtungsvorschlag nicht akzeptiert, steht der klassische Rechtsweg weiterhin offen. Der Schlichtungsvorschlag der Alternativen Streitbeilegungsstellen dient dann als Einschätzung der Sachlage, anhand derer das Risiko eines Gerichtsverfahrens abgeschätzt werden kann. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz trägt daher auch dazu bei, den Online-Handel sicherer zu machen und Verbrauchern mehr Sicherheit im E-Commerce zu bieten.
Durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ergeben sich besondere Informationspflichten für Online-Händler. Diese müssen laut ODR-Verordnung auf die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung hinweisen und in den AGB oder dem Impressum seit 09.01.2016 einen Link zu OS-Plattform einfügen. Zusätzlich werden durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ab dem 01.02.2017 weitere Informationspflichten gefordert: Online-Händler mit mehr als zehn Beschäftigten müssen in ihren AGB darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Wer sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Alternativen Streitbeilegungsstelle verpflichtet hat oder verpflichtet ist, muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Alternativen Streitbeilegungsstelle machen.
Händlerbund Mitglieder müssen sich keine Sorgen machen, da die Rechtstexte aller Mitgliedschaftspakete die Informationspflichten der ODR-Verordnung erfüllen. Durch unseren Update-Service werden wir Ihnen rechtzeitig angepasste Rechtstexte zur Verfügung stellen, die alle Anforderungen des VSGB und den ab 01.02.2017 gültigen Informationspflichten erfüllen.
Wer nicht ausreichend über die Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung informiert oder keinen Hinweis auf die OS-Plattform bereithält, riskiert kostspielige Abmahnungen.
Sie haben rechtliche Fragen? Wir lassen Sie im Dschungel aus Gesetzen und Paragrafen nicht allein. Als Händlerbund-Mitglied profitieren Sie neben abmahnsicheren Rechtstexten von unserer umfangreichen Rechtsberatung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen beraten Sie zu allen Bereichen des Internetrechts und E-Commerce-Themen. Lassen Sie sich bequem via E-Mail oder am Telefon von unseren Rechtsanwälten beraten.
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