ab dem 02.08.2026 schreibt der AI-Act vor, dass alle KI-generierten Bilder, Videos sowie sonstigen Medieninhalte mit einer entsprechenden KI-Kennzeichnung versehen werden, sofern es sich um Deepfakes handelt.
Zudem muss auch bei der Verwendung von KI-Chatbots eindeutig darauf hingewiesen werden, dass keine Interaktion mit einem Menschen stattfindet, sondern mit einer KI kommuniziert wird.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Online-Händler, die in
KI-generierte Deepfakes veröffentlichen. Der komplette geschäftliche Bereich ist von dieser Regelung betroffen.
Selbiges gilt für die Verwendung von KI-Chatbots im eigenen Online-Shop oder auf anderen eigenen Webseiten. Auf Plattformen treffen Online-Händler jedoch keine Pflichten bei der Umsetzung hinsichtlich der Chatbots.
Hinweis: KI-generierte Texte sind grundsätzlich nicht von einer Kennzeichnungspflicht betroffen. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur bei Texten, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen (z.B. politische Blogs).
Sind meine KI-generierten Inhalte Deepfakes?
Ein Deepfake liegt vor, wenn ein
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Bild-, Audio- oder Videoinhalt
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mithilfe KI erzeugt oder manipuliert wurde und
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realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht.
Maßgeblich ist, dass eine Person den Inhalt fälschlicherweise als echt, authentisch bzw. wahrheitsgemäß wahrnehmen könnte.
Hinweis: Nicht betroffen sind lediglich geringfügige Bearbeitungen und offensichtlich unrealistisch wirkende Darstellungen.