Studie: Händler kennen neue Datenschutzgrundverordnung nicht

Leipzig, 09. August 2017

Der Termin zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rückt immer näher. Ab 25. Mai 2018 müssen alle Regelungen, die die Neuauflage der Verordnung vorsieht zwingend von allen Unternehmen umgesetzt werden. Die aktuelle Händlerbund-Studie zeigt allerdings, viele Händler haben noch nie von der DSGVO gehört. Fehlerhafte oder komplett fehlende Datenschutzerklärungen für Online-Shops können sogar abgemahnt werden, was für Sie jede Menge Ärger bedeutet.

Großteil der Händler ahnungslos

Jeder dritte Händler ahnungslos

Der Händlerbund hat eine Studie unter 380 Teilnehmern durchgeführt, die alarmierende Ergebnisse zeigt. Denn die Mehrzahl von etwa drei Viertel der befragten Händler (72 Prozent) würden sich in Sachen DSGVO als Ahnunglose oder Anfänger mit geringen Kenntnissen bezeichnen. Nur fünf Prozent wissen bereits auf dem Gebiet bescheid und sind mitten in der Umsetzung neuer Vorschriften. Vom Sinn der neuen Vorschriften sind nur sieben Prozent der Befragten wirklich überzeugt, sie halten das Thema Datenschutz für wichtig. Für 26 Prozent gilt, dass die bisherigen Vorschriften ausreichend waren und eine Neuauflage überflüssig ist. Über die Hälfte (53 Prozent) zeigt sich gleichgültig und gibt keine Wertung ab.

Sanktionen bei Verstoß werden unterschätzt

Laut den Ergebnissen der Studie fühlt sich nur jeder zehnte Händler sehr gut oder ausreichend für die neue DSGVO gewappnet. Bei allen übrigen Befragten herrscht Unsicherheit und die große Mehrzahl von 52 Prozent fühlt sich nicht bereit, die neuen Anforderungen ab Mai 2018 zu erfüllen. Besonders gefährlich dabei: Die zu erwartenden Sanktionen bei Nichteinhaltung werden sehr unterschätzt. Während ein Viertel glaubt, mit geringen Bußgeldern oder straffrei davon zu kommen, wissen etwa 30 Prozent, dass hohe Geldstrafen drohen. Tatsächlich werden Sanktionen gemäß Art. 84 der DSGVO verhängt. Sie betragen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorherigen Geschäftsjahr.

Umfangreiche Änderungen stehen an

Auf die Frage hin, welche Bereiche der DSGVO besonders für das eigene Geschäft relevant sind, wurde mit Abstand (74 Prozent) am meisten der Umgang mit Kundendaten genannt. Die neue DSGVO sieht umfangreiche Änderungen vor, um die Rechtslage zu vereinheitlichen und den Datenschutz auf die Digitalisierung anzupassen. Mit der neuen DSGVO gelten unter anderem Datenschutzregeln EU-weit einheitlich, wobei die Mitgliedsstaaten weiterhin Spielraum für Erweiterungen haben.

Die Ergebnisse der Händlerbund-Studie zur neuen Datenschutzgrundverordnung 2018 sind in einer Infografik zusammengefasst. Mehr über die Datenschutzgrundverordnung verrät die mehrteilige Themenreihe des Infoportals OnlinehändlerNews.




Über den Händlerbund

Seit der Gründung in 2008 wuchs der Händlerbund in kurzer Zeit zum größten Onlinehandelsverband Europas und einem der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet heran. Mit mehreren zehntausend geschützten Onlinepräsenzen versteht sich der Händlerbund als Mittler und Partner der E-Commerce-Branche und fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern. Um den digitalen und stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten, bündelt der Händlerbund zum einen professionelle E-Commerce-Dienstleistungen und tritt zum anderen als europaweite Interessenvertretung unter www.haendlerbund.de.

Über die Studie

Die Studie erhebt keinen Anspruch auch Repräsentativität und dient der Darstellung von Trend- und Meinungsbildern innerhalb der E-Commerce Branche. Alle unsere Befragungen werden anonym und nach den gültigen Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Der Händlerbund versteht sich als Interessenverband von Online-Händlern und stellt die Ergebnisse ausschließlich unentgeltlich zu Informationszwecken zur Verfügung.

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