Jugend­schutz­beauftragter und Jugend­schutz laut JMStV

Du bietest Inhalte an, die unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) fallen? Wir bieten dir schon ab 8,90 Euro* mtl. Rechtssicherheit rund um den Jugendschutz.

  1. Jugendschutzbeauftragter für Online- und Plattform-Shops
  2. Beratung durch unsere spezialisierten Juristen
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden
  4. Jugendschutz-Logo als Sicherheits- und Qualitätsmerkmal
Kostenlose Beratung
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Anforderungen an Website- oder Online-Shop Betreiber nach JMStV

Wenn du als Websitebetreiber

  1. entwicklungsbeeinträchtigende oder
  2. jugendgefährdende Inhalte

im Internet bereithältst, verlangt der Gesetzgeber von dir die Einhaltung bestimmter Jugendschutzrichtlinien und somit besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Du musst dann einen Jugendschutzbauftragten bestellen.

Bei der Bewertung, ob Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, gilt nicht nur die Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz. Du musst auch Zugangsmöglichkeiten und deren tatsächliche, technische Umsetzung berücksichtigen. Wie die eigenen Inhalte hier zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss man beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen im Laufe der Zeit ändern können.

Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.

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Was kann jugendgefährend sein?

Allgemein bekannt ist, dass pornographische Inhalte oder Produkte sowie Filme und Spiele mit entsprechender Altersfreigabe dem Jugendschutz unterliegen. Dass aber auch schon die Bilder auf DVDs und Videospielen, Alkohol, E-Zigaretten, Tabakwaren und Zubehör als jugendgefährdend eingestuft werden können, ist nicht jedem klar. Händler, die solche Produkte verkaufen, sollten sich deshalb informieren.

Rechtssicherheit und Jugendschutz im Internet

Selten ist ein fachkundiger Jugendschutzbeauftragter Teil des eigenen Unternehmens. Deshalb bietet der Händlerbund hier umfassende Leistungen für deine Rechtssicherheit und Beratung.

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
  2. Beratung zum Jugendschutz durch Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Anprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Förderung des Kundenvertrauens durch wirksamen Jugendschutz
  5. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal

Jugendschutzbeauftragter für deine Website oder Online-Shop

Der §7 JMStV regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen ist. Dieser muss qualifiziert und für die Nutzer direkt erreichbar sein. Viel Aufwand, um Geldbußen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Der Händlerbund bietet hier eine einfache Lösung für deine Rechtssicherheit.

Unser Jugendschutzbeauftragter ist

  1. Ansprechpartner für die Nutzer deines Online-Angebots und
  2. kompetenter Berater für dich als Anbieter.

Als Ansprechpartner für deine Nutzer nimmt er Hinweise auf rechtswidrige Inhalte entgegennehmen und berät Erziehungsberechtigte im Hinblick auf bestehende technische Sicherungsmöglichkeiten.

Als Berater für deine Website oder Plattform stellt er bereits im Vorfeld sicher, dass das Angebot jugendschutzrechtlich zulässig ist und beantwortet deine Fragen dazu.

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Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend. 

Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin

  1. das Unternehmen zu beraten
  2. als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
  3. Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen 
  4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln 
  5. sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden

Rechtssicherer Jugendschutz für Online- und Plattformshops

Jugendschutz-Paket

jährliche Zahlweise

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
  2. Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
  5. Schon für 8,90 Euro* mtl. bei jährlicher Zahlweise
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Altersprüfung für deinen Online-Shop – FRASPY macht's einfach
  1. Altersprüfung / Altersverifikation nach § 10 Abs. 3. und 4. Jugendschutzgesetz 
  2. Maßgeschneiderte Lösung für Online-Shop-Betreiber
  3. Conversion-optimierter Prüfprozess zur Vermeidung von Kaufabbrüchen
  4. Kostenloser Installationsservice in deinem Online-Shop 
  5. Kompatibilität mit allen gängigen Shopsystemen

Zur FRASPY Altersverifikation

FAQwissenswertes

Wie wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt? 

Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erfolgt durch den Geschäftsführer oder die Unternehmensleitung. Dieser muss über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Jugendschutzrecht verfügen. Entweder kann eine qualifizierte interne Person oder ein externer Dienstleister bestellt werden, wie zum Beispiel durch unser Händlerbund Jugendschutz-Paket. Die Bestellung muss dokumentiert und in einigen Fällen bei der zuständigen Landesmedienanstalt gemeldet werden.

Welche Kosten sind mit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verbunden? 

Die Kosten für einen Jugendschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmen und gewählter Lösung. Wenn ein interner Mitarbeiter bestellt wird, entstehen vor allem Schulungs- und Weiterbildungskosten. Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters können Honorare für die Dienstleistungen anfallen, die je nach Anbieter und Umfang variieren. Externe Jugendschutzbeauftragte können stundenweise oder pauschal abgerechnet werden. Unser Jugendschutz-Paket erhältst du schon ab 8,90 Euro* .

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

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