Jugend­schutz­beauftragter und Jugend­schutz laut JMStV

Du bietest Inhalte an, die unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) fallen? Wir bieten dir schon ab 8,90 Euro* mtl. Rechtssicherheit rund um den Jugendschutz.

  1. Jugendschutzbeauftragter für Online- und Plattform-Shops
  2. Beratung durch unsere spezialisierten Juristen
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden
  4. Jugendschutz-Logo als Sicherheits- und Qualitätsmerkmal
Jetzt beraten lassen
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Herausfordernde Branche? Vertraue auf unsere Expertise: Wir unterstützen dich verlässlich beim Jugendschutz und halten dir rechtlich den Rücken frei.

Anforderungen an Website- oder Online-Shop Betreiber nach JMStV

Wenn du als Websitebetreiber

  1. entwicklungsbeeinträchtigende oder
  2. jugendgefährdende Inhalte

im Internet bereithältst, verlangt der Gesetzgeber von dir die Einhaltung bestimmter Jugendschutzrichtlinien und somit besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Du musst dann einen Jugendschutzbauftragten bestellen.

Bei der Bewertung, ob Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, gilt nicht nur die Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz. Du musst auch Zugangsmöglichkeiten und deren tatsächliche, technische Umsetzung berücksichtigen. Wie die eigenen Inhalte hier zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss man beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen im Laufe der Zeit ändern können.

Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.

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Was kann jugendgefährend sein?

Allgemein bekannt ist, dass pornographische Inhalte oder Produkte sowie Filme und Spiele mit entsprechender Altersfreigabe dem Jugendschutz unterliegen. Dass aber auch schon die Bilder auf DVDs und Videospielen, Alkohol, E-Zigaretten, Tabakwaren und Zubehör als jugendgefährdend eingestuft werden können, ist nicht jedem klar. Händler, die solche Produkte verkaufen, sollten sich deshalb informieren.

Rechtssicherheit und Jugendschutz im Internet

Selten ist ein fachkundiger Jugendschutzbeauftragter Teil des eigenen Unternehmens. Deshalb bietet der Händlerbund hier umfassende Leistungen für deine Rechtssicherheit und Beratung.

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
  2. Beratung zum Jugendschutz durch Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Anprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Förderung des Kundenvertrauens durch wirksamen Jugendschutz
  5. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal

Jugendschutzbeauftragter für deine Website oder Online-Shop

Der §7 JMStV regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen ist. Dieser muss qualifiziert und für die Nutzer direkt erreichbar sein. Viel Aufwand, um Geldbußen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Der Händlerbund bietet hier eine einfache Lösung für deine Rechtssicherheit.

Unser Jugendschutzbeauftragter ist

  1. Ansprechpartner für die Nutzer deines Online-Angebots und
  2. kompetenter Berater für dich als Anbieter.

Als Ansprechpartner für deine Nutzer nimmt er Hinweise auf rechtswidrige Inhalte entgegennehmen und berät Erziehungsberechtigte im Hinblick auf bestehende technische Sicherungsmöglichkeiten.

Als Berater für deine Website oder Plattform stellt er bereits im Vorfeld sicher, dass das Angebot jugendschutzrechtlich zulässig ist und beantwortet deine Fragen dazu.

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 „Jugendschutz ist ein zentraler Bestandteil des E-Commerce. Ich unterstütze dich dabei, Inhalte und Angebote gesetzeskonform darzustellen.“ 

| Rechtsanwältin
Rechtsgebiete: Jugendschutzrecht, Chemikalienverordnung, Biozidverordnung, Batteriegesetz, EUDR, E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz
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Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend. 

Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin

  1. das Unternehmen zu beraten
  2. als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
  3. Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen 
  4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln 
  5. sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden

Rechtssicherer Jugendschutz für Online- und Plattformshops

Jugendschutz-Paket

jährliche Zahlweise

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
  2. Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
  5. Schon für 8,90 Euro* mtl. bei jährlicher Zahlweise

So klappt's mit dem Jugendschutz –
Und darüber hinaus

Ob E-Zigaretten und Vapes, Games mit Altersfreigabe oder alkoholische Getränke: Schon kleine Fehler im Shop können große rechtliche Folgen haben. Altersverifikation, Werbung, Versand – überall lauern Stolperfallen. Du willst Jugendschutz ernst nehmen, aber nicht ständig Paragraphen wälzen? Genau dafür gibt’s uns. Wir machen es einfach, rechtssicher und stressfrei – damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst. Und wie gut das funktioniert, erzählt jemand, der’s schon ausprobiert hat:

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Starker Partner für eine herausfordernde Branche

„Seit Beginn von Vape-Laden.de sind wir Mitglied beim Händlerbund. In unserer Branche haben wir es täglich mit rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen zu tun, von Jugendschutz über Tabaksteuer bis hin zu Abmahnrisiken. Der Händlerbund ist für uns dabei der richtige Partner. Mit geprüften Rechtstexten, umfassender Rechtsberatung und der Shop-Prüfung haben wir die Sicherheit, rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Das gibt uns die Freiheit, uns voll auf unser Kerngeschäft und unsere Kunden zu konzentrieren.“

Panagiotis Sotiriadis, Vape-Laden.de

Kombinier's dir –
Für noch mehr Rechtssicherheit

Panagiotis Sotiriadis kombiniert das Jugendschutz-Paket mit einer Unlimited-Mitgliedschaft und Altersprüfung und Identitäts-Check von Fraspy, um seinen Shop rechtlich rundum abzusichern: "Besonders wertvoll für uns war die Shop-Prüfung direkt zum Start, so konnten wir sicherstellen, dass unser neuer Onlineshop den rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch die Rechtsberatung im Bereich Jugendschutz hat uns konkret weitergeholfen. Wir wissen, dass wir bei neuen Regulierungen oder rechtlichen Fragen sofort kompetente Unterstützung erhalten. Das gibt uns als jungem Unternehmen Stabilität und Vertrauen in unserem täglichen Geschäft."

FAQ zum Jugendschutz

Wer braucht einen Jugendschutzbeauftragten?

Einen Jugendschutzbeauftragten braucht, wer als Anbieter allgemein zugänglicher Telemedien Inhalte bereithält, die entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind. Geregelt ist das in § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Betroffen sind damit längst nicht nur Streaming- oder Erwachsenenportale, sondern auch ganz normale Online-Shops – etwa wenn du Produkte mit Altersfreigabe, E-Zigaretten, Alkohol oder Tabakwaren anbietest. Ob deine konkreten Inhalte darunterfallen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Genau dabei beraten wir dich.

Braucht mein Online-Shop einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich E-Zigaretten, Alkohol oder Games ab 18 verkaufe?

In vielen Fällen ja. Sobald dein Sortiment Produkte enthält, die für Kinder und Jugendliche nicht bestimmt sind, kann dein Angebot als entwicklungsbeeinträchtigend gelten – und damit greift die Pflicht aus § 7 JMStV. Das gilt typischerweise für Shops mit E-Zigaretten und Vapes, alkoholischen Getränken, Tabakwaren und Zubehör sowie Games oder Filmen mit Altersfreigabe ab 16 oder 18. Wichtig: Entscheidend ist nicht allein die Altersfreigabe des Produkts, sondern auch, wie dein Angebot dargestellt und zugänglich gemacht wird. Schon Produktbilder oder Werbeaussagen können eine Rolle spielen.

Gilt die Pflicht auch für kleine Shops oder Einzelunternehmer?

Ja – die Pflicht hängt am Inhalt deines Angebots, nicht an deiner Unternehmensgröße. Ein Ein-Personen-Shop mit jugendgefährdenden Inhalten kann also genauso betroffen sein wie ein großer Konzern. Der JMStV sieht für kleinere Anbieter allerdings unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative vor: Statt eine eigene Person zu bestellen, kann man sich einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. Ob das für dich eine sinnvolle Option ist oder ein externer Jugendschutzbeauftragter die praktikablere Lösung darstellt, klären wir gern gemeinsam.

Reicht eine Altersabfrage im Shop aus – oder brauche ich trotzdem einen Jugendschutzbeauftragten?

Eine Altersabfrage ersetzt keinen Jugendschutzbeauftragten – beides sind zwei verschiedene Pflichten. Die technische Zugangsbeschränkung (etwa eine Altersverifikation) sorgt dafür, dass Minderjährige dein Angebot gar nicht erst erreichen. Der Jugendschutzbeauftragte ist dagegen die organisatorische Vorkehrung: eine benannte, fachkundige Person, die dich berät und für Nutzer ansprechbar ist. Als Anbieter musst du beide Ebenen abdecken – technisch und organisatorisch. Ein simpler „Ich bin über 18"-Klick genügt übrigens in vielen Konstellationen ohnehin nicht als wirksame Zugangsbeschränkung.

Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten bestelle?

Wer trotz Pflicht keinen Jugendschutzbeauftragten benennt, riskiert ein Bußgeld – der JMStV sieht für Verstöße einen Rahmen von bis zu 500.000 Euro vor. Hinzu kommt ein zweites, oft unterschätztes Risiko: Mitbewerber können den fehlenden Jugendschutzbeauftragten wettbewerbsrechtlich abmahnen. In schwerwiegenden Fällen drohen außerdem Maßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zur Untersagung des Angebots. Der Aufwand, das nachträglich zu heilen, ist regelmäßig deutlich größer als die Bestellung von Anfang an.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes im Online-Handel?

Zuständig sind in erster Linie die Landesmedienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie prüfen, ob Anbieter die Vorgaben des JMStV einhalten, und können Beanstandungen aussprechen sowie Bußgelder verhängen. Praktisch relevant ist für Online-Händler aber häufig ein anderer Weg: Verstöße gegen Jugendschutzvorgaben werden regelmäßig von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden aufgegriffen und abgemahnt. Kontrolle kommt also nicht nur „von oben", sondern oft aus dem eigenen Marktumfeld.

Kann ich selbst mein eigener Jugendschutzbeauftragter sein?

Grundsätzlich ist eine interne Lösung möglich – der Jugendschutzbeauftragte muss aber die erforderliche Fachkunde mitbringen und seine Aufgabe weisungsfrei ausüben können. Genau daran scheitert es in der Praxis oft: Jugendschutzrecht ist ein Spezialgebiet, das sich laufend weiterentwickelt, und wer selbst über das eigene Sortiment entscheidet, ist selten unabhängig. Deshalb erlaubt der JMStV ausdrücklich, die Aufgabe an eine externe Person zu übertragen. Genau das übernehmen wir mit unserem Jugendschutz-Paket – ohne dass du dich einarbeiten oder Schulungen finanzieren musst.

Muss der Jugendschutzbeauftragte auf meiner Website genannt werden?

Ja – dein Jugendschutzbeauftragter muss für die Nutzer leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Es genügt also nicht, ihn nur intern zu bestellen: Name und Kontaktmöglichkeit gehören sichtbar auf deine Website, üblicherweise im oder beim Impressum. Nur so können sich Nutzer und Erziehungsberechtigte tatsächlich an ihn wenden. Bei unserem Jugendschutz-Paket bekommst du die passenden Angaben direkt mitgeliefert – inklusive Jugendschutz-Logo als sichtbares Qualitätsmerkmal.

Wie wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt?

Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erfolgt durch den Geschäftsführer oder die Unternehmensleitung. Dieser muss über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Jugendschutzrecht verfügen. Entweder kann eine qualifizierte interne Person oder ein externer Dienstleister bestellt werden, wie zum Beispiel durch unser Händlerbund Jugendschutz-Paket. Die Bestellung muss dokumentiert und in einigen Fällen bei der zuständigen Landesmedienanstalt gemeldet werden.

Welche Aufgaben hat ein Jugendschutzbeauftragter konkret?

Ein Jugendschutzbeauftragter hat zwei Hauptrollen: Er ist Ansprechpartner für deine Nutzer und Berater für dich als Anbieter. Gegenüber den Nutzern nimmt er Hinweise auf rechtswidrige Inhalte entgegen und berät Erziehungsberechtigte zu technischen Schutzmöglichkeiten. Dir gegenüber prüft er dein Angebot auf jugendschutzrechtliche Zulässigkeit, berät zu Alterskennzeichnung, Filtern und Zugangsbeschränkungen und ist bei der Planung neuer Angebote frühzeitig einzubinden. Er kann außerdem Änderungen vorschlagen, wenn ein Angebot problematisch ist – bevor Behörden oder Mitbewerber darauf aufmerksam werden.

Welche Kosten sind mit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verbunden?

Die Kosten für einen Jugendschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmen und gewählter Lösung. Wenn ein interner Mitarbeiter bestellt wird, entstehen vor allem Schulungs- und Weiterbildungskosten. Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters können Honorare für die Dienstleistungen anfallen, die je nach Anbieter und Umfang variieren. Externe Jugendschutzbeauftragte können stundenweise oder pauschal abgerechnet werden. Unser Jugendschutz-Paket erhältst du schon ab 8,90 Euro* .

Wie schnell habe ich einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich das Paket buche?

Nach der Buchung geht es unkompliziert weiter: Wir klären mit dir kurz dein Angebot und dein Sortiment, bestellen den Jugendschutzbeauftragten und stellen dir die nötigen Angaben für deine Website bereit. Du musst weder eine eigene Person schulen noch dich selbst ins Jugendschutzrecht einarbeiten. Ab 8,90 Euro* monatlich bei jährlicher Zahlweise bist du auf der sicheren Seite – inklusive Beratung durch unsere spezialisierten Juristen. Wenn du unsicher bist, ob die Pflicht dich überhaupt trifft: Sprich uns vorher an, wir schauen uns deinen Shop gemeinsam an.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

Hole dir bei uns dein passendes Angebot

Du suchst ein individuelles, auf dein Business abgestimmtes Angebot? Wir sind für dich da – auf Wunsch auch in weiteren Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht u.v.m.

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