Ist eine Datenschutzerklärung in jedem Online-Shop zwingend vorgeschrieben?
Insofern Sie von Ihren Nutzern Daten erheben, sind Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung in Ihrem Online-Shop zur Verfügung zu stellen. Tun Sie dies nicht, verstoßen Sie gegen geltendes Recht und können somit abgemahnt werden.
Die Erhebung von personenbezogenen Daten in Ihrem Shop ist dabei zum Beispiel über folgende Wege möglich:
- Kontaktformulare
- Bestellvorgänge
- datenverarbeitende Tools oder Plugins
Sie benötigen für Ihren Online-Shop also eine aktuelle und korrekt formulierte Erklärung darüber, welche Daten Sie erheben und wofür Sie diese verwenden. Dabei dürfen Sie nicht nur die aktiv erhobenen Daten, zum Beispiel über Formulare oder Social-Media-Plugins, berücksichtigen. Denn auch beispielsweise der Server, auf dem sich Ihre Seite befindet, erhebt im Hintergrund personenbezogene Daten.
Neben der Datenschutzerklärung müssen Sie in Ihrem Online-Shop weitere
Rechtstexte zur Verfügung stellen, zum Beispiel die
AGB.
Was gehört in die Datenschutzerklärung meines Online-Shops?
Über die Datenschutzerklärung informieren Sie die Besucher Ihrer Website darüber, welche personenbezogenen Daten Sie von Ihnen speichern und verwenden. Zu diesen Daten gehören unter anderem Nutzerdaten, wie Name, Adress- und Kontaktdaten. Aber auch die Daten, die über Plugins und Analyse-Tools bezogen und verarbeitet werden.
Wenn Sie Social-Media-Plugins,
Google Analytics oder andere datenverarbeitende Tools verwenden, müssen Sie Ihre Kunden beziehungsweise Nutzer Ihrer Website darüber grundsätzlich aufklären. Hierbei müssen Sie die Funktionsweise, die Datennutzung, den Empfänger und das Widerrufsrecht für jedes einzelne Tool, welches Sie verwenden, erläutern. Dies gilt auch für die Verwendung von Cookies, bei denen kleine Textdateien von einer Website auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Diese ermöglichen eine reibungslose Nutzung der Website, wofür Sie allerdings eine zusätzliche Einwilligung einholen müssen, zum Beispiel über Banner.
Tipp:
Wussten Sie schon, dass Ihnen als Mitglied des Händlerbunds ein sicheres
Cookie-Consent-Tool zur Verfügung gestellt wird? Damit können Sie sich ganz einfach die Bestätigung Ihrer Kunden einholen.
Mit einer Datenschutzerklärung in Ihrem Online-Shop weisen Sie Ihre Nutzer außerdem auf deren Rechte hin, wie zum Beispiel:
- Widerspruchsrecht
- Widerrufsrecht
- Beschwerderecht
Wenn Sie die Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung in unsere Hände legen, müssen Sie sich um die vielen notwendigen Details keine Sorgen mehr machen. Unsere erfahrenen Anwälte erstellen Ihnen nicht nur eine rechtssichere Erklärung, sondern halten diese aktuell und übernehmen die Haftung für die Richtigkeit des Rechtstexts.
Warum sollte man keine Datenschutzerklärungs-Muster aus dem Internet nutzen?
Eine Datenschutzerklärung muss speziell auf Ihren Online-Shop angepasst werden. Ihre Formulierung ist abhängig davon, welche Daten Sie von Ihren Nutzern erheben und welche datenverarbeitenden Tools Sie zusätzlich verwenden. Mit Datenschutzerklärungs-Mustern gehen Sie das Risiko ein, dass der Rechtstext nicht individuell auf Ihre Website zugeschnitten ist.
Muster sind darüber hinaus einmal angefertigt, aber nachfolgend bei jeder Anpassung Ihres Online-Shops oder zusätzlichen Verwendung eines Tools nicht aktualisiert. Außerdem können Sie bei Mustern für Datenschutzerklärungen für Ihren Online-Shop nicht sicher sein, dass diese der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Sie womöglich eine veraltete Version eines Datenschutzerklärungs-Musters verwenden.
Darüber hinaus übernehmen die Ersteller solcher Datenschutzerklärungs-Muster keine Haftung für den erstellten Rechtstext. Das bedeutet, dass jeder Fehler letztlich auf Sie zurückfallen und zu teuren Abmahnungen führen wird. Aus diesen Gründen sollten Sie darüber hinaus auch davon absehen, eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop selbst zu formulieren oder einfach von anderen Seiten zu kopieren. Letzteres nicht nur, weil dieser Rechtstext nicht individuell auf Ihren Online-Shop zugeschnitten ist, sondern weil auch Datenschutzerklärungen urheberrechtlich geschützt sind.
Tipp:
Anstatt eines unzuverlässigen Musters können Sie sich schnell und einfach eine professionelle Datenschutzerklärung über unseren
Datenschutzerklärungs- Generator erstellen lassen. Diese wird mit individuell erstellten Textbausteinen unserer erfahrenen Anwälte für Sie zusammengestellt.
Kann eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung im Online-Shop abgemahnt werden?
Die kurze Antwort - Ja. Eine fehlerhafte oder gar fehlende Datenschutzerklärung kann entweder von Ihren Wettbewerbern oder von Abmahnvereinen abgemahnt werden. Denn dadurch verstoßen Sie gegen bestehendes Recht, unter anderem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Abgemahnt werden können Sie dabei aus ganz verschiedenen Gründen:
- Sie haben gar keine Datenschutzerklärung in Ihrem Online-Shop und kommen damit Ihrer
Informationspflicht nicht nach.
- Die Datenschutzerklärung ist veraltet und entspricht nicht aktuellem Recht.
- Eine lückenhafte Erklärung, die die Informationspflicht nicht (ausreichend) erfüllt.
- Die Datenschutzerklärung enthält unzulässige Klauseln.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie sich auf uns verlassen. Wir überprüfen für Sie, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und stehen Ihnen als rechtlicher Beistand zur Seite. Eine beiliegende
Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben.
Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Website zu finden sein?
Ihre Datenschutzerklärung sollte gut sichtbar in Ihren Online-Shop eingebunden sein. Sie sollte eindeutig gekennzeichnet sein und sie muss für Ihren Kunden mit nur wenigen Klicks von jeder Seite Ihrer Website aus erreichbar sein.
Es wäre darüber hinaus aber auch für Ihre Nutzer bequem, wenn sie die Datenschutzerklärung in Ihrem Online-Shop über eine jederzeit abrufbare Schaltfläche erreichbar ist. Dies gelingt Ihnen am einfachsten über Kopf- oder Fußzeilen, die auf jeder einzelnen Unterseite angezeigt werden.