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Markenanmeldung vom Anwalt –
Mit unseren Komplett-Paketen

Ihre Marke ist etwas ganz Besonderes, ganz klar. Deswegen unterstützen wir Sie bei der Anmeldung auch genauso, wie es zu Ihnen passt. Denn auch im Markenrecht zahlen Sie für schnelle Abkürzungen im Zweifel gleich mehrfach: mit verlorener Zeit und Gebühren, wenn eine Markenanmeldung nicht erfolgreich ist – oder vielleicht sogar mit einer Abmahnung, weil die neu eingetragene Marke unwissentlich gegen die Rechte einer älteren Marke verstößt.

Wir helfen Ihnen in allen Bereichen der Markenanmeldung weiter – und auf Wunsch auch über die Anmeldung hinaus mit der Überwachung der Marke. Dabei begleiten unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie auf dem Weg zu Ihrer erfolgreichen Markenanmeldung.

  • Komplett-Pakete für die Anmeldung einer deutschen oder europäischen Marke inklusive Identitätsrecherche, Unterstützung bei der Wahl der passenden Markenform und der korrekten Nizza-Klasseneinordnung
  • Zusatzleistungen: Ähnlichkeitsrecherche, Markenüberwachung und Klassenupgrade
  • Einzellösung für die ausschließliche Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  • Förderung beantragen: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) übernimmt bis zu 75% der Kosten für eine Markenanmeldung

Pakete vergleichen

Brauche ich wirklich eine Marke – oder geht es auch ohne?

Wenn Sie ohnehin mit dem Gedanken spielen, eine Marke anzumelden, beispielsweise um den Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung, für ein Logo oder für Ihren Unternehmensnamen zu schützen – dann ist die Antwort Ja. Denn Sie kennen schon den Wert, den die Marke schaffen würde, um sich Kunden gegenüber klar zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben.

Eine Marke verschafft Ihnen:

  • exklusive Nutzungsrechte
  • eine weitere Chance, das Kundenvertrauen zu stärken
  • die Möglichkeit, Nutzungslizenzen zu vergeben oder ein Franchise auf den Weg zu bringen
  • Sicherheit von Beginn an, auch bei schnellem Wachstum

Auch für Kleinunternehmer und Gründer kann sich eine Marke deshalb lohnen. Gründer können dafür sogar eine Förderung beantragen.

Wenn Ihre Marke erfolgreich eingetragen wurde und Sie auf Amazon handeln, können Sie auch dort Ihre Marke registrieren, um auf erweiterte Optionen zugreifen zu können, die Sie unterstützen, Ihre Produkte zu vermarkten. Wir beraten Sie im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete gern dazu.

Wie komme ich zur Marke?

Damit eine Marke eingetragen werden kann, müssen unter anderem folgende Eigenschaften erfüllt sein:

  • Sie muss unterscheidungskräftg sein
  • Sie darf keine freihaltebedürftigen Begriffe enthalten
  • Sie darf nicht beschreibend sein

Neben einer Markenrecherche, die im Vorfeld sicherstellen soll, dass nicht Rechte älterer Marken verletzt werden, braucht es für einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt außerdem auch eine Entscheidung zur passenden Markenform und die individuelle Bestimmung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses anhand der Nizzaklassen. Wir stehen Ihnen dafür in allen Fragen zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Schutzfähigkeit und übernehmen im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete die gesamte Korrespondenz mit dem Markenamt. Außerdem wickeln wir den Zahlungsverkehr ab.

Unsere Markenrecht-Pakete für Deutschland und die EU

Sie sind bei uns jederzeit gut aufgehoben von der Recherche bis zur Markeneintragung für Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Bildmarken – und optional auch darüber hinaus. Sie werden persönlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte betreut, die das gesamte Eintragungsverfahren für Sie übernehmen.

Auf Wunsch beraten wir Sie im Rahmen der Markenrecht-Pakete auch zur Registrierung Ihrer Marke auf Amazon.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten sich beraten lassen, welches Angebot am besten zu Ihnen passt? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf: 0341 926 593 30. Oder Sie vereinbaren unkompliziert einen Termin mit uns.

Markenrecht-Paket Deutschland

Markenrecht-Paket Deutschland

  • Beratung zur Markenform
  • Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  • Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anmeldung der Marke in Deutschland
  • Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz
    mit dem DPMA
  • Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte

Einmalpreis von 479 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)


Jetzt buchen
Mit einem Experten sprechen
Markenrecht-Paket EU

Markenrecht-Paket EU

  • Beratung zur Markenform
  • Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  • Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anmeldung der Marke in der EU
  • Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz
    mit dem EUIPO
  • Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte

Einmalpreis von 899 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)


Jetzt buchen
Mit einem Experten sprechen

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.

In drei Schritten zum Markenrecht-Paket



HB Marketplace aufrufen

Sie finden unsere Markenrecht-Pakete unkompliziert in unserem HB Marketplace. Alle Produktdetails sind hier noch einmal zusammengefasst und Sie können das gewünschte Produkt buchen.

Paket buchen

Wenn Sie bereits einen HB-Marketplace-Login besitzen – Händlerbund-Mitglieder zum Beispiel mit ihren Mitgliedsdaten – loggen Sie sich wie gewohnt ein. Sie sind neu? Dann nutzen Sie die kostenlose Registrierung.

Check-Out

Schließen Sie die Buchung ab. Wir melden uns bei Ihnen zum weiteren Vorgehen.



Prüfung Schutz- und Eintragsfähigkeit

Unsere Einzellösung: Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit

Sie sind noch unsicher, ob Ihre Marke überhaupt eingetragen werden kann? Wir übernehmen sehr gern auch ausschließlich die Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit für Sie.

  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Prüfung auf Eintragungsfähigkeit inkl. Identitätsrecherche
  • Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Einmalpreis von 99 Euro*


Jetzt buchen
Mit einem Experten sprechen

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.



Häufige Fragen zum
Markenrecht

Warum benötige ich eine
Markenrecherche?

Wenn Sie Ihre Marke beim Markenamt anmelden möchte, sollten Sie vorher eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen. Denn Markenanmeldungen oder Markeneintragungen können ältere Marken verletzen. Vergewissern Sie sich deshalb bestenfalls schon im Voraus, denn sonst drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche oder die Löschung der Marke, die Sie gerade eingetragen haben.

Was sind Nizzaklassen?

Die Nizza-Klassifikation ist ein international anwendbares System zur Unterteilung bei Markenanmeldungen. Es gibt 45 Nizzaklassen - 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Was kostet es, eine Marke beim DPMA
und beim EUIPO anzumelden?

Beim DPMA können zusätzlich zur Anmeldegrundgebühr von 300 Euro auch Klassengebühren anfallen. Drei Klassen sind in der Grundgebühr enthalten, ab der vierten Klasse fallen für jede weitere Klasse Gebühren in Höhe von 100 Euro an.

Beim EUIPO beträgt die Grundgebühr 850 Euro inklusive einer Klasse. Die Gebühr für die zweite Klasse beträgt 50 Euro, ab der dritten Klasse betragen die Kosten 150 Euro pro weiterer Klasse.

Wie lange ist die Marke geschützt?

Nach der Anmeldung besteht der Markenschutz für 10 Jahre und kann anschließend um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Warum ist eine Markenüberwachung
sinnvoll?

Nach der Markeneintragung sollten Sie Ihre Marke überwachen – und das nicht nur als nettes Extra. Denn mit der Markeneintragung kommen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört auch der aktive Schutz Ihrer Marke. Das Markenamt selbst überwacht nicht, ob neu eingetragene Marken gegen die Rechte älterer Marken verstoßen. Wir empfehlen außerdem, dass Sie Ihre Marke auch auf Suchmaschinen wie Google und Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon überwachen.

Welche sind die meistverwendeten Markenformen?

  • Wortmarke (z.B. Milka, MACBOOK, 4711): Umfasst lateinische Druckbuchstaben mit gängigen Sonderzeichen und Zahlen, in der Kombination schwarz-weiß und ohne grafische Elemente. Die Wortmarke gewährt den größten Schutzumfang. Sie können damit zum Beispiel Ihren Produkt- oder Firmennamen schützen lassen.
  • Wort-/Bildmarke (z.B. Mc Donald’s mit geschwungenem “M”): Besteht aus einer Kombination aus Wort- und Bildelementen und kann schwarz-weiß oder farbig sein.
  • Bildmarke (z.B. angebissener Apfel von Apple): Ist ausschließlich ein Bild und kann schwarz-weiß oder farbig sein.
  • Im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete übernehmen wir die Anmeldung für diese drei Markenformen.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Formen, z.B. dreidimensionale Marken, Geruchs-, Farb- oder Hörmarken.

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