Markenanmeldung vom Anwalt – Mit unseren Komplett-Lösungen

Deine Marke ist etwas ganz Besonderes, ganz klar. Deswegen unterstützen wir dich bei der Anmeldung auch genauso, wie es zu dir passt. Denn auch im Markenrecht zahlst du für schnelle Abkürzungen im Zweifel gleich mehrfach: mit verlorener Zeit und Gebühren, wenn eine Markenanmeldung nicht erfolgreich ist – oder vielleicht sogar mit einer Abmahnung, weil die neu eingetragene Marke unwissentlich gegen die Rechte einer älteren Marke verstößt.

Wir helfen dir in allen Bereichen der Markenanmeldung weiter – und auf Wunsch auch über die Anmeldung hinaus mit der Überwachung der Marke. Dabei begleiten unsere spezialisierten Rechtsanwälte dich auf dem Weg zu deiner erfolgreichen Markenanmeldung.

  1. Komplett-Angebote für die Anmeldung einer deutschen oder europäischen Marke inklusive Identitätsrecherche, Unterstützung bei der Wahl der passenden Markenform und der korrekten Nizza-Klasseneinordnung
  2. Zusatzleistungen: Ähnlichkeitsrecherche, Markenüberwachung und Klassenupgrade
  3. Einzellösung für die ausschließliche Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  4. Förderung beantragen: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) übernimmt bis zu 75% der Kosten für eine Markenanmeldung
intro-leistungen-markenrecht

Brauche ich wirklich eine Marke – oder geht es auch ohne?

Wenn du ohnehin mit dem Gedanken spielst, eine Marke anzumelden, beispielsweise um den Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung, für ein Logo oder für deinen Unternehmensnamen zu schützen – dann ist die Antwort Ja. Denn du kennst schon den Wert, den die Marke schaffen würde, um sich Kunden gegenüber klar zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben.

Eine Marke verschafft dir:

  1. exklusive Nutzungsrechte
  2. eine weitere Chance, das Kundenvertrauen zu stärken
  3. die Möglichkeit, Nutzungslizenzen zu vergeben oder ein Franchise auf den Weg zu bringen
  4. Sicherheit von Beginn an, auch bei schnellem Wachstum
markenrecht-idee

Auch für Kleinunternehmer und Gründer kann sich eine Marke deshalb lohnen. Gründer können dafür sogar eine Förderung beantragen.

Wenn deine Marke erfolgreich eingetragen wurde und du auf Amazon handelst, kannst du auch dort deine Marke registrieren, um auf erweiterte Optionen zugreifen zu können, die dich unterstützen, deine Produkte zu vermarkten. Wir beraten dich im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete gern dazu.


Wie komme ich zur Marke?

Damit eine Marke eingetragen werden kann, müssen unter anderem folgende Eigenschaften erfüllt sein:

  1. Sie muss unterscheidungskräftg sein
  2. Sie darf keine freihaltebedürftigen Begriffe enthalten
  3. Sie darf nicht beschreibend sein

Neben einer Markenrecherche, die im Vorfeld sicherstellen soll, dass nicht Rechte älterer Marken verletzt werden, braucht es für einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt außerdem auch eine Entscheidung zur passenden Markenform und die individuelle Bestimmung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses anhand der Nizzaklassen. Wir stehen dir dafür in allen Fragen zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Schutzfähigkeit und übernehmen im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete die gesamte Korrespondenz mit dem Markenamt. Außerdem wickeln wir den Zahlungsverkehr ab.


Unsere Markenrecht-Lösungen für Deutschland und die EU

Du bist bei uns jederzeit gut aufgehoben von der Recherche bis zur Markeneintragung für Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Bildmarken – und optional auch darüber hinaus. Du wirst persönlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte betreut, die das gesamte Eintragungsverfahren für dich übernehmen.

Auf Wunsch beraten wir dich im Rahmen der Markenrecht-Pakete auch zur Registrierung deiner Marke auf Amazon.

Du hast Fragen zu unseren Leistungen oder möchtest dich beraten lassen, welches Angebot am besten zu dir passt? Dann freuen wir uns über deinen Anruf: 0341 926 593 30. Oder du vereinbarst unkompliziert einen Termin mit uns.

Markenanmeldung DE

Einmalpreis von 479 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)

  1. Beratung zur Markenform
  2. Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  3. Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  4. Anmeldung der Marke in Deutschland
  5. Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem DPMA
  6. Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte
Rückruftermin vereinbaren

Markenanmeldung EU

Einmalpreis von 899 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)

  1. Beratung zur Markenform
  2. Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  3. Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  4. Anmeldung der Marke in der EU
  5. Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem EUIPO
  6. Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte
Rückruftermin vereinbaren

Deine Schritte zur Markenanmeldung

 

1
Markenanmeldung buchen

Wähle die Markenanmeldung DE für eine Anmeldung in Deutschland oder die Markenanmeldung EU für eine Anmeldung in der EU. Wir begleiten dich zum Einmalpreis durch den gesamten Prozess.

 

2
E-Mail-Bestätigung
Nach der Buchung erhältst du zur Bestätigung eine E-Mail mit Angaben zu deinem persönlichen juristischen Ansprechpartner und zu deinem Aktenzeichen.
3
Gespräch mit deinem Anwalt

Wir schlagen dir einen Termin für ein Telefongespräch mit deinem persönlichen juristischen Ansprechpartner vor. Ihr besprecht Details zur Anmeldung und zum weiteren Vorgehen.

Unsere Einzellösung: Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit

Du bist noch unsicher, ob deine Marke überhaupt eingetragen werden kann? Wir übernehmen sehr gern auch ausschließlich die Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit für dich.

Prüfung Eintragungs- und Schutzfähigkeit

Einmalpreis von 99 Euro*

  1. Prüfung der Schutzfähigkeit
  2. Prüfung auf Eintragungsfähigkeit inkl. Identitätsrecherche
  3. Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Häufige Fragen zum Markenrecht

wissenswertes

Warum benötige ich eine
Markenrecherche?

Wenn du deine Marke beim Markenamt anmelden möchtest, solltest du vorher eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen. Denn Markenanmeldungen oder Markeneintragungen können ältere Marken verletzen. Vergewissere dich deshalb bestenfalls schon im Voraus, denn sonst drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche oder die Löschung der Marke, die du gerade eingetragen haben.

Was sind Nizzaklassen?

Die Nizza-Klassifikation ist ein international anwendbares System zur Unterteilung bei Markenanmeldungen. Es gibt 45 Nizzaklassen - 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Was kostet es, eine Marke beim DPMA
und beim EUIPO anzumelden?

Beim DPMA können zusätzlich zur Anmeldegrundgebühr von 300 Euro auch Klassengebühren anfallen. Drei Klassen sind in der Grundgebühr enthalten, ab der vierten Klasse fallen für jede weitere Klasse Gebühren in Höhe von 100 Euro an.

Beim EUIPO beträgt die Grundgebühr 850 Euro inklusive einer Klasse. Die Gebühr für die zweite Klasse beträgt 50 Euro, ab der dritten Klasse betragen die Kosten 150 Euro pro weiterer Klasse.

Wie lange ist die Marke geschützt?

Nach der Anmeldung besteht der Markenschutz für 10 Jahre und kann anschließend um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Warum ist eine Markenüberwachung
sinnvoll?

Nach der Markeneintragung solltest du deine Marke überwachen – und das nicht nur als nettes Extra. Denn mit der Markeneintragung kommen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört auch der aktive Schutz deiner Marke. Das Markenamt selbst überwacht nicht, ob neu eingetragene Marken gegen die Rechte älterer Marken verstoßen. Wir empfehlen außerdem, dass du deine Marke auch auf Suchmaschinen wie Google und Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon überwachst.

Welche sind die meistverwendeten Markenformen?

    1. Wortmarke (z.B. Milka, MACBOOK, 4711): Umfasst lateinische Druckbuchstaben mit gängigen Sonderzeichen und Zahlen, in der Kombination schwarz-weiß und ohne grafische Elemente. Die Wortmarke gewährt den größten Schutzumfang. Du kannst damit zum Beispiel deinen Produkt- oder Firmennamen schützen lassen.
    2. Wort-/Bildmarke (z.B. Mc Donald’s mit geschwungenem “M”): Besteht aus einer Kombination aus Wort- und Bildelementen und kann schwarz-weiß oder farbig sein.
    3. Bildmarke (z.B. angebissener Apfel von Apple): Ist ausschließlich ein Bild und kann schwarz-weiß oder farbig sein.

Im Rahmen unserer Markenrecht-Pakete übernehmen wir die Anmeldung für diese drei Markenformen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Formen, z.B. dreidimensionale Marken, Geruchs-, Farb- oder Hörmarken.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.