Online-Shop Gewerbeanmeldung – Darauf solltest du achten

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Du hast dich dazu entschieden, in den E-Commerce einzusteigen – gute Idee! Denn auch in  2024 boomte der Online-Handel weiterhin. Um legal handeln zu dürfen, musst du ein Gewerbe anmelden. Somit ist dies auch eine deiner ersten Aufgaben zur Eröffnung deines Online-Shops.

Die Anmeldung eines Gewerbes ist auch ein wichtiger Schritt für dich, da du dich damit offiziell als Online-Händler aufstellst. Damit alles reibungslos abläuft und du keine rechtlichen Konsequenzen fürchten musst, gibt es für deine Gewerbeanmeldung einiges zu beachten. Worauf du achten solltest und wie es nach der Gewerbeanmeldung weitergeht, erklären wir dir hier.

Du kannst die eine Vorlage für die Gewerbeanmeldung kostenlos auf dem HB Marketplace herunterladen. 

Mustervorlage downloaden


Wann ist etwas eigentlich ein Gewerbe?

In Deutschland bist du ein Gewerbetreibender, wenn du:

  1. über einen bestimmten Zeitraum
  2. selbstständig auf eigene Rechnung
  3. mit eigener Verantwortung und
  4. mit der Absicht, Gewinne zu erzielen

eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübst. Die Gewerbefreiheit wird dabei in der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt und beschränkt. Die Verordnung legt außerdem die Zulassungsbestimmungen und die Art der Gewerbebetriebe fest, sie regelt zudem alle Straf- und Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung der Vorschriften.

Daher bist du dazu verpflichtet, vor der Aufnahme deines Unternehmens beziehungsweise Geschäfts das für dich zuständige Gewerbeamt über die gewerbliche Tätigkeit zu informieren. Mitunter ist außerdem ein Eintrag ins Handelsregister notwendig, womit du den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegst.

 

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Deine Pflichten als Gewerbetreibender

Als Gewerbetreibender bist du zu einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) verpflichtet. Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und somit zuständig für die gesundheitlichen Aspekte deines Unternehmens.

 

 

Vollerwerb oder Nebenerwerb – deine Erwerbsstrategie

Bei der Anmeldung deines Gewerbes ist deinerseits bereits anzugeben, ob du im Vollerwerb oder Nebenerwerb starten möchtest. Voll- oder Nebenerwerb bietet dir dabei ganz unterschiedliche Vor- und Nachteile. Der Gesetzgeber zieht dabei eine klare Linie zwischen Nebenerwerb und Vollerwerb.

Bei der Anmeldung deines Gewerbes ist deinerseits bereits anzugeben, ob du im Vollerwerb oder Nebenerwerb starten möchtest. Voll- oder Nebenerwerb bietet dir dabei ganz unterschiedliche Vor- und Nachteile. Der Gesetzgeber zieht dabei eine klare Linie zwischen Nebenerwerb und Vollerwerb.

Um ein Nebenerwerb handelt es sich, wenn:
  1. du dein Online-Business nicht in Vollzeit ausübst
  2. deine wöchentlichen Arbeitsstunden unter 15 Stunden liegen
  3. du nicht deinen kompletten Lebensunterhalt damit verdienst
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Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein, da sich die Erwerbsstrategie nach der Zeit richtet, die du investierst. Bei einem Kleingewerbe ist der zu erzielende Umsatz gedeckelt. Du bzw. deine Kunden müssen dabei keine Umsatzsteuer bezahlen, zusätzlich sparst du dir die regelmäßige Umsatzsteuer(vor-)anmeldung.

Wenn du mit deinem Online-Shop zunächst im Nebengewerbe starten möchtest, dann ist dies eine gute Möglichkeit, wenn du zum Beispiel:

  1. ein Starter bist, der sich erst einmal probieren will
  2. noch nicht komplett aus deiner Festanstellung heraus willst
  3. einen Nebenverdienst aufbauen möchtest

Wie du das am besten handhabst und ein erfolgreiches Business im Nebenerwerb aufbaust, zeigen wir dir im Online-Händler Magazin 10/2017.

Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe ist die Sozialleistungspflicht. Mit einem Hauptgewerbe unterliegst du einer Krankenversicherungspflicht, wodurch dir natürlich höhere Kosten entstehen. Hast du neben deiner Festanstellung ein Nebengewerbe, musst du dort keine Kranken- oder Rentenversicherung abführen. Ein Nebengewerbe kannst du nachträglich jederzeit in eine hauptgewerbliche Tätigkeit umwandeln.

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Nebengewerbe und Anstellung

Wenn du dich dazu entschließt, neben deinem Angestelltenverhältnis ein Nebengewerbe zu gründen, bist du im Grunde nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren.

Es sei denn:

  1. du wirst direkte Konkurrenz deines Arbeitgebers,
  2. du verstößt damit gegen Nebentätigkeitsklauseln in deinem Arbeitsvertrag,
  3. du vernachlässigst deine Pflichten als Arbeitnehmer,
  4. du verwendest deinen Erholungsurlaub auf deine Selbstständigkeit und bist deshalb nicht ausgeruht oder
  5. du arbeitest für dein Nebengewerbe während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und kurierst dich deswegen nicht aus.

Um deine Festanstellung nicht zu gefährden empfehlen wir dir, mit deinem Vorgesetzten über deine geplante Selbstständigkeit im Nebenerwerb zu sprechen.

 

Gewerbeanmeldung – wann, wo und wie

Nachdem du dich für eine Rechtsform entschieden hast, kommt die Gewerbeanmeldung. Diese solltest du durchführen, bevor du dein Vorhaben zum online handeln in die Tat umsetzt. Es ist nicht schlimm, wenn sich die ersten Verkäufe mit der Anmeldung zum Gewerbe überschneiden. Aber aus Sicherheitsgründen und um eventuelle Schwierigkeiten zu verhindern, solltest du die Anmeldung vor Beginn deiner Tätigkeit durchführen.

 

Sobald du dich also für eine Rechtsform entschieden hast, kümmerst du dich um die Gewerbeanmeldung. Dafür wendest du dich an das für dich zuständige Gewerbeamt, welches du entweder im Rathaus, Bezirks- oder Bürgeramt findest. Für die Gewerbeanmeldung benötigst du verschiedene Dokumente, unter anderem:

  1. Ausweisdokument
  2. Antrag zur Gewerbeanmeldung
  3. Ggf. polizeiliches Führungszeugnis

Die Bezeichnung für dein Gewerbe muss so eng gefasst sein, dass kein Missbrauch erfolgen kann, allerdings darfst du auch keinerlei Beschränkungen unterliegen. Für Online-Händler hat sich hierbei die Angabe “Handel mit …” bewährt. Sinn dieser Bezeichnung ist, dass das Gewerbeamt so genau wie möglich über deinen Handel und die Branche, in der du tätig bist, Bescheid weiß. Du kannst also die Oberbegriffe der Dinge auflisten, die auf deinen Handel zutreffen, beispielsweise: Handel mit Haushaltsartikeln, Textilien und Deko-Artikeln.

Dein Online-Handel verändert sich aber bestimmt auch, du entfernst Produkte oder fügst neue hinzu. Die Bezeichnung für dein Gewerbe kannst du daher jederzeit ändern beziehungsweise erweitern. Das ist lediglich mit weiteren Kosten verbunden.



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Unser Tipp

Mach dir die Gewerbeanmeldung so einfach wie möglich und bereite das Formular vor. Mit unserer kostenlosen Mustervorlage zur Gewerbeanmeldung sparst du dir Zeit und erhältst durch zusätzliche Ausfüllhinweise Unterstützung zur Anmeldung.

 


Deine Kosten für die Gewerbeanmeldung

Die Kosten für einen Online-Shop sind vielfältig, beginnen für dich aber mit der Anmeldung eines Gewerbes. Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind in den Gemeinden und den verschiedenen Ordnungsämtern unterschiedlich geregelt, da es keine bundeseinheitliche Verordnung dazu gibt. Aber dafür kannst du mit Kosten zwischen 20 € bis 80 € rechnen.

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Der Online-Handel boomt – warum noch ohne dich?

Die ersten Schritte im E-Commerce sind schwer. Mit unserem rundum-sorglos-Paket machen wir dir den Start in den Online-Handel einfach.

Online durchstarten

 

Nach der Gewerbeanmeldung – so geht es für dich weiter

Du hast nun dein Gewerbe angemeldet - was passiert jetzt? Im Grunde bist du jetzt startklar für deinen eigenen Online-Shop, aber es kommen noch andere Dinge auf dich zu. Denn nach der Anmeldung deines Gewerbes werden verschiedene Institutionen über dein Gewerbe informiert:

  1. Finanzamt
  2. Industrie- und Handelskammer (IHK)
  3. Ggf. Handwerkskammer (HWK)
  4. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
  5. Statistisches Landesamt

Die verschiedenen Behörden werden dir außerdem Dokumente zuschicken, die du ausgefüllt zurücksenden musst. Das Finanzamt beispielsweise wird sich dann mit dir in Verbindung setzen, um dir deine Steuernummer mitzuteilen. Du musst zudem einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen, in welchem du angeben kannst, ob du die Kleinunternehmerregelung für dich beanspruchen möchtest. 

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Bei einigen weiteren Institutionen musst du dich proaktiv anmelden, zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft oder bei einem Hauptgewerbe der Krankenversicherung.

Ob du als Kleinunternehmer eingetragen werden möchten, solltest du dir dabei gut überlegen, da du damit an gewisse Bedingungen geknüpft bist. Ein Kleinunternehmer darf beispielsweise im Jahr der Antragstellung einen Umsatz von 22.000 € und im Folgejahr einen Umsatz von 50.000 € nicht überschreiten. Du musst als Kleinunternehmer zwar keine Umsatzsteuer zahlen, bekommst aber auch die Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet.

 

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Unser Tipp

Hast du zur Eröffnung deines Online-Shops schon an alles gedacht? Konzept, Finanzplanung, Marketing oder Zahlungsoptionen? Mit unserer Checkliste für Online-Shops wirst du Schritt für Schritt zum Online-Händler.

 


Deine Gewerbeanmeldung – ohne die geht nichts

Der Start in den Online-Handel kann gewiss beängstigend sein mit all den Dingen, die du bedenken musst. Zum Beispiel die Rechtstexte im Shop, alle Informationen zum Widerruf, vielleicht möchtest du die Lieferungen so nachhaltig wie möglich gestalten und so weiter. Das Beste ist es, wenn du deine Aufgaben Schritt für Schritt angehst, um deinen Online-Shop von Anfang an auf sichere Beine zu stellen. Der erste Schritt dafür ist die Anmeldung deines Gewerbes, um offiziell handeln zu dürfen.

Du musst nur abwägen, ob du im Neben- oder Vollerwerb starten möchtest. Nachdem du alle nötigen Unterlagen, also dein Ausweis oder das polizeiliche Führungszeugnis, beisammen hast, kannst du auch schon die Anmeldung deines Gewerbes vornehmen. Durch die Institutionen, die noch auf dich zukommen, entsteht dir zusätzlich noch ein wenig Papierarbeit. Aber das ist nur ein kleiner Aufwand, um rechtssicher online handeln zu können.


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Muster für die Gewerbeanmeldung deines Online-Shops

Das Formular zur Gewerbeanmeldung ist kurz aber nicht zu unterschätzen. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben können die Anmeldung unnötig verzögern. Nutze unsere kostenlose Mustervorlage und die beigefügten Ausfüllhinweise, um dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.

Mustervorlage downloaden

 

hb-iconset-faq-1FAQ zum Thema Gewerbeanmeldung für Online-Shops

 

Kann ich einfach so einen Online-Shop eröffnen?

Technisch einen Online-Shop auf die Beine zu stellen, funktioniert durch die Shopsysteme mit vereinfachten Baukasten-Modulen ziemlich problemlos. Für deinen eigenen Online-Shop zum Vertrieb deiner Produkte benötigst du auch nicht zwingend Vorkenntnisse, da du dir diese jederzeit über verschiedene Plattformen aneignen kannst, zum Beispiel dem HB Campus. Oder du arbeitest mit erfahrenen Partnern zusammen, die dir tatkräftig zur Seite stehen können.

Es ist aber nicht ratsam, ohne entsprechende Planung und Voranmeldung mit deinem eigenen Online-Shop zu starten, bereits aus rechtlicher Sicht. Neben der Rechtsform und der Gewerbeanmeldung benötigst du für deinen Online-Shop beispielsweise Rechtstexte, mitunter auch in verschiedenen Sprachen. Du solltest zuvor außerdem einige Entscheidungen treffen, zum Beispiel über dein Budget und wie du es einsetzen möchtest, das Konzept für dein Unternehmen, deine Produkte und deren Herstellungen, Verpackungen und Gesetze dazu, Lieferungen, Online- und Offline-Marketing, Branding und Image deines Online-Shops, etwaige Mitarbeiter, Fokus auf Nachhaltigkeit oder Diversity und so weiter.

Was darf ich ohne Gewerbeschein verkaufen?

Ohne Gewerbeschein darfst du nur nicht-gewerblich agieren. Das bedeutet: ohne ein angemeldetes Gewerbe kannst du nur Privatverkäufe durchführen (z. B. auf Kleinanzeigen). Aber selbst hier können auch Privatpersonen schnell als Gewerbetreibende eingestuft werden, was durch verschiedene Faktoren zustande kommt:

  1. Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe
  2. Angebot von gleichartigen Artikeln
  3. Professionalität des Internetauftritts
  4. Gesamteindruck (Anzahl der Kriterien)
  5. Das Sammeln von Sachen mit dem alleinigen Zweck des Weiterverkaufs

Möchtest du aber gewerblich tätig sein, so handeln und dies nach außen kommunizieren, ist eine Gewerbeanmeldung unabhängig von deinem Umsatz notwendig.

Eine unserer Studien ergab, dass für Online-Händler eine Gefahr durch scheinprivate Händler besteht. Es handelt sich dabei um Händler, die einen privaten Verkauf vorgeben, aber eigentlich gewerblich handeln. Das passiert mitunter auch unwissentlich, da dem Händler nicht richtig bewusst ist, dass er die Schwelle zum gewerblichen Handeln schon überschritten hat. Damit wird aber gegen einige Vorschriften und Pflichten verstoßen, zum Beispiel Verbraucherschutzvorschriften, steuerliche oder unternehmerische Pflichten, beispielsweise ein Widerrufsrecht oder Informationspflichten. Diese Verstöße sind unter anderem wettbewerbswidrig und können daher abgemahnt werden. Außerdem könnten Verstöße gegen unternehmerische Pflichten auch Bußgelder nach sich ziehen.

Was sind die Konsequenzen für eine fehlende Gewerbeanmeldung?

Für dich als Online-Händler besteht eine Vielzahl von verschiedenen Pflichten. Dazu zählt die Anmeldung eines Gewerbes. Denn der Vertrieb von Produkten ohne eine Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Sachbearbeiter ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Darüber hinaus droht dir im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da du die Einkünfte aus deinem Gewerbe aufgrund der fehlenden Gewerbeanmeldung und somit Selbstständigkeit nicht ordnungsgemäß versteuern konntest. Damit kommen dann einige Kosten auf dich zu, die du mit einer rechtzeitigen Gewerbeanmeldung verhindern kannst.

Ist ein Online-Shop ein (Klein)Gewerbe?

Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird, gilt grundsätzlich als Gewerbe. Ein Gewerbetreibender verübt seine Tätigkeit dabei entweder in dienstleistenden, verarbeitenden oder produzierenden Bereichen. Damit ist ein Online-Shop automatisch ein Gewerbe.

Dein Online-Shop kann dabei ein Kleingewerbe sein, wenn du einen bestimmten Umsatz nicht überschreitest. Für Kleingewerbe gelten folgende Umsatzgrenzen:

  1. Im Vorjahr darf der Umsatz nicht höher als 22.000 € sein
  2. Im laufenden Jahr darf der voraussichtliche Umsatz 50.000 € nicht übersteigen

Sobald du im zweiten Jahr die gedeckelten 22.000 € Umsatz übersteigst, unterliegst du ab dem folgenden dritten Jahr deines Online-Handels automatisch der Regelbesteuerung. Sowohl ein Neben- als auch ein Hauptgewerbe kann damit ein Kleinunternehmen sein.

Wie mache ich mich mit einem Online-Shop selbstständig?

Der E-Commerce wächst nach wie vor stetig, sodass es sehr beliebt und auch lukrativ ist, in den Online-Handel einzusteigen. Dabei sind dir keine Grenzen gesetzt, denn du kannst eigene Produkte auf einem eigenen Shop vertreiben, Marktplätze wie Amazon verwenden oder auch nur als Zwischenhändler fungieren.

Dennoch sind für dich einige Aspekte zu bedenken, hinsichtlich Budgetierung, Marketing, Konzept und insbesondere den rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit einer Checkliste für Online-Shops kannst du die wichtigsten Punkte für deinen Schritt in den E-Commerce abhaken, um nicht nur sicher, sondern auch erfolgreich handeln zu können.

Wie muss ein Online-Shop rechtlich aufgestellt sein

Bevor du deinen eigenen Online-Handel betreiben kannst, musst du die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen abstecken. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Auswahl der Rechtsform
  2. die Gewerbeanmeldung
  3. ggf. eine Markenanmeldung

Dein Online-Shop selbst muss ebenfalls einige rechtliche Aspekte erfüllen, unter anderem:

  1. über Rechtstexte verfügen, um die Besucher deiner Website zu informieren (unter anderem Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB))
  2. über mindestens einen gängigen Zahlungsanbieter verfügen, für welchen keine Gebühren berechnet werden
  3. korrekte Preisangaben deiner Produkte enthalten (Angabe des Endpreises inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten)
  4. die Button-Lösungs-Pflicht erfüllen, damit deine Kunden genau wissen, ab wann ein Klick weitere Kosten einleitet
  5. über ein Cookie-Consent-Tool die Einwilligung zur Verwendung von Cookies einholen
  6. keine irreführende Werbung
  7. branchenspezifische Regelungen beachten

Gegebenenfalls benötigst du außerdem einen Datenschutzbeauftragten, der sich im Sinne aller gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Datenschutz in deinem Unternehmen einsetzt und somit unnötige Abmahnungen verhindern kann. Rechtliche Rahmenbedingungen für deinen Online-Shop sind einzuhalten, damit du sicher handeln kannst.

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