Vorsicht bei „klimaneutral“ und „nachhaltig verpackt“ ab 27. September drohen Online-Händlern neue Haftungsrisiken

Leipzig, den 24. September 2026

Unternehmen, die mit „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig verpackt“ werben, sollte jetzt genau hinschauen: Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Umweltaussagen in der Verbraucherkommunikation. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie der EU („Empowering Consumers for the Green Transition“), die über das Wettbewerbsrecht bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Regeln greifen ab dem Stichtag unmittelbar.

Der Händlerbund rät Unternehmen dringend, ihre Werbetexte, Produktbeschreibungen und Verpackungsangaben zu überprüfen.

Worum es geht

Pauschale Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis und ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung sind ab dem 27. September nicht mehr zulässig. Betroffen sind unter anderem Formulierungen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn sie ohne konkrete, überprüfbare Grundlage verwendet werden. Auch selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrundeliegendes Zertifizierungssystem fallen künftig unter das Verbot. Verstöße können von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden; je nach Schwere des Verstoßes drohen zusätzlich Sanktionen.

„Ein grünes Blatt, eine grüne Verpackung oder Naturmotive: Solche Gestaltungselemente wecken schnell Assoziationen mit Nachhaltigkeit – ein Beleg dafür sind sie nicht.“, sagt Tim Arlt, CEO beim Händlerbund. „Für Händler bedeutet die Neuerung jedoch in der Praxis eine Herkulesaufgabe: Sämtliche Umweltaussagen im Shop und auf Produkten müssen auditiert und gegebenenfalls umformuliert werden. Aus vertrauten Werbepraktiken werden ab dem 27. September Haftungsrisiken. Um diese Anpassungen kommt derzeit kein Unternehmen herum, das teure Abmahnungen und Bußgelder vermeiden will.“

Was ab dem 27. September noch geht und was nicht

Der Händlerbund hat gängige Werbeformulierungen zusammengestellt und eingeordnet:

EmcCo-Check - Diese Aussagen bleiben erlaubt

„Die neuen Regeln verbieten Nachhaltigkeitswerbung nicht. Pauschale Umweltversprechen werden aber deutlich schwieriger: Wer mit allgemeinen Begriffen wie ‚umweltfreundlich‘ oder ‚grün‘ wirbt, braucht künftig eine gesetzlich anerkannte hervorragende Umweltleistung. Konkrete und überprüfbare Aussagen bleiben dagegen grundsätzlich möglich, wenn sie Substanz haben“, erklärt Tim Arlt. „Wer mit harten Zahlen belegen kann, wie er Emissionen oder Materialverbrauch tatsächlich reduziert hat, ist auf der sicheren Seite. Jetzt zählen echte Bemühungen und überprüfbare Fakten.“

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Der Händlerbund empfiehlt Unternehmen folgende Schritte:

  • Bestandsaufnahme machen: Alle Umweltaussagen systematisch erfassen – nicht nur in Produkttexten, sondern auch in Meta-Daten, Alt-Texten, Verpackungsaufdrucken und Siegel-Grafiken.
  • Nachweise prüfen und dokumentieren: Für jede verbleibende Aussage muss eine konkrete, überprüfbare Grundlage vorliegen. Empfehlenswert sind unabhängige Ökobilanzen (nach ISO-Normen), Prüfberichte anerkannter Stellen (wie TÜV, DEKRA) sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel (der Blaue Engel, FSC/PEFC, OEKO-TEX).
  • Pauschale durch konkrete Formulierungen ersetzen: Statt „nachhaltig verpackt besser: „Verpackung besteht zu X % aus Recyclingmaterial, FSC-zertifiziert“. Statt „klimaneutral“ besser: eine transparente Darstellung der tatsächlichen Emissionsreduktion.
  • Siegel kritisch prüfen: Nicht extern zertifizierte Symbole und Labels sollten entfernt und durch anerkannte Zertifizierungssysteme ersetzt werden.
  • Verantwortlichkeiten klären: Da kleine und mittlere Unternehmen selten eine eigene juristische Abteilung haben, muss der Check im Arbeitsalltag verankert werden. Bevor neue Produkte oder Shop-Beschreibungen online gehen, kann z. B. anhand einer kurzen Checkliste geprüft werden.

„Unsere Empfehlung an Unternehmen lautet: lieber eine ehrliche, konkrete Aussage mit Beleg als ein großes Wort ohne Gehalt“, so Tim Arlt. „Wir wissen genau, wie hart diese Pflichten den Mittelstand treffen. Wenn der Online-Händler seine eigene Marketing-, Einkaufs- und Rechtsabteilung in Personalunion ist und Hunderte Produkttexte anfassen muss, ist das ein echter Kraftakt. Doch das Ausmisten schwammiger Claims schützt die Betriebe vor teuren Abmahnungen. Wer wirklich etwas tut, soll dafür auch belohnt werden, nicht überholt von dem, der einfach das bessere Marketing hat.“

Hilfe bei der Umstellung: Der Green Claims Check

Um Online-Händlerinnen und Online-Händler bei dieser rechtlichen Hürde zu unterstützen, bietet der Händlerbund einen „Green Claims Check“ an. Für einen Einmalpreis prüfen unsere Rechtsexperten gezielt Umweltaussagen im eigenen Online-Shop, auf Marktplätzen oder Websites. Das Angebot steht auch Nicht-Mitgliedern offen und ist für bestehende Unlimited- bzw. Business-Mitglieder bereits kostenfrei enthalten.

 

Über den Händlerbund

Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.