Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Mit uns gelingt die Umsetzung

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie verlangt von Händlern, Herstellern und Importeuren deutlich mehr Angaben zu jedem Produkt — und sie wird inzwischen aktiv abgemahnt.

Unsere Anwälte helfen dir bei der rechtssicheren Umsetzung.

  1. Rechtssicherheit für deinen Online-Shop und für Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay
  2. GPSR-Check für 5 Produkte – als Einzellösung oder ab dem Business-Paket enthalten
  3. Unbegrenzte Rechtsberatung und Hilfe bei Abmahnung ab dem Business-Paket
Finde deine Mitgliedschaft Sichere dir die Einzellösung
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Hilfe mit der GPSR –
So unterstützen dich unsere Anwälte 

Verlass dich auf unsere Erfahrung aus mehr als 18 Jahren im E-Commerce: Unser Anwaltsteam hat schon viele Gesetzesänderungen bewältigt, zusammen schaffen wir auch die Produktsicherheitsverordnung. Stelle dir dafür unsere Lösungen ganz einfach so für dich zusammen, wie du es brauchst – von der Einzellösung bis zur dauerhaften Rundum-Betreuung mit unseren Mitgliedschaftspaketen.

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GPSR-Check für 5 Produkte

Wir prüfen von dir gewählte Produkte auf alle Angaben, die für die neuen gesetzlichen Anforderungen relevant sind, darunter beispielsweise Produktbezeichnungen, Herstellerangaben oder Sicherheits- und Warnhinweise. Ab dem Business-Paket inklusive oder als Einzellösung zum Preis von 79 Euro (zzgl. Mwst.). Für zusätzliche Shops oder Produkte können GPSR-Checks problemlos hinzugebucht werden. 

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Umfassende Rechtsberatung

Wer gilt bei deinem Importprodukt als Hersteller? Müssen Warnhinweise ins Bild oder reicht die Beschreibung? Solche Fragen klärst du bei uns am Telefon, per E-Mail, im Live-Chat oder über WhatsApp. Unbegrenzt ab dem Business-Paket, zum Starter-Paket als Zusatzoption buchbar.

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Hilfe bei Abmahnung

Herstellerangaben, Produktabbildungen, Sicherheits- und Warnhinweise stehen jetzt besonders im Fokus der Abmahner. Wir unterstützen dich, dich vor Abmahnungen zu schützen und wir helfen dir schnell und zuverlässig, wenn es doch einmal zur Abmahnung gekommen ist. Unsere erfahrenen, spezialisierten Anwälte bringen langjährige Erfahrungen mit und haben schon tausende Abmahnungen abgewehrt.

GPSR-Check für 5 Produkte –
Individuelle Prüfung durch unsere Anwälte

Du möchtest den GPSR-Check unabhängig von einer Mitgliedschaft nutzen? Das klappt ganz unkompliziert. Einfach in unserem Händlerbund Marketplace buchen und schon kann es losgehen. Wir melden uns per E-Mail bei dir und fragen die Links zu deinen 5 gewünschten Produkten ab. Im Anschluss an den Check durch unsere Anwälte senden wir dir ein detailliertes Prüfprotokoll mit Hinweisen zu. 

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Unser GPSR-Check für 5 Produkte –
Einzellösung zum Preis von nur 79 € (zzgl. Mwst.)

Wir prüfen für Online-Shops und Verkaufsplattformen deine Wunschprodukte, die unter die Produktsicherheitsverordnung fallen:

  1. Sichtbarkeit und Verständlichkeit
  2. Produktbezeichnung, -beschreibung und -abbildung
  3. Identifikationsmerkmale wie Chargen- oder Seriennummern
  4. Herstellerangaben für Hersteller in und außerhalb der EU
  5. Warn- und Sicherheitshinweise

Dauerhaft abgesichert statt einmal geprüft

Der GPSR-Check zeigt dir, was bei fünf Produkten zu ändern ist. Die nächste Verordnung kommt aber bestimmt. Mit einer Mitgliedschaft bleibst du laufend auf dem Stand: Deine Rechtstexte werden bei Gesetzesänderungen automatisch aktualisiert, und bei Fragen rufst du einfach an.

Das ist ab dem Business-Paket enthalten:

  1. Unbegrenzte Rechtsberatung per Telefon, E-Mail, Live-Chat und WhatsApp
  2. GPSR-Check für 5 Produkte
  3. Anwaltliche Shop-Tiefenprüfung
  4. Vertretung im Abmahnfall, auch rückwirkend*
  5. Rechtstexte für beliebig viele Shops und Marktplätze
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Häufige Fragen zur GPSR

Was regelt die GPSR und seit wann gilt sie?

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Sie legt fest, welche Sicherheitsanforderungen Verbraucherprodukte erfüllen müssen, welche Informationen bei jedem Angebot stehen müssen und wer eine Risikoanalyse erstellen muss. Alles Wichtige zur Umsetzung findest du in unserem Ratgeber zur Produktsicherheitsverordnung.

Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?

Für alle, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen. Die GPSR unterscheidet dabei nicht zwischen B2B und B2C: Auch ein reiner B2B-Shop kann betroffen sein, wenn die Ware grundsätzlich für Verbraucher bestimmt ist. Private Verkäufe fallen nicht darunter.

Welche Angaben müssen bei jedem Produkt stehen?

Drei Dinge gehören in jedes Angebot: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, Angaben zur Produktidentifikation einschließlich eines Produktbilds sowie alle Warn- und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt, der Verpackung oder in der Anleitung stehen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen die Daten der verantwortlichen Person in der EU dazu.

Wichtig: Die Angaben müssen im Angebot selbst stehen, ein PDF zum Download reicht nicht. Welche Angaben auf das Produkt selbst gehören, erklären wir im WissensSnack.

Wer gilt als Hersteller, wenn ich aus einem Drittland importiere?

Der Import allein macht dich nicht zum Hersteller. Du wirst erst dann einer, wenn du außerhalb der EU fertigen lässt und die Ware unter deinem eigenen Namen oder deiner Marke verkaufst. Andernfalls musst du den tatsächlichen Hersteller benennen und zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU angeben.

Sich selbst einfach als Hersteller einzutragen, ist keine Lösung: Das kann Marken- und Urheberrechte verletzen und dich wie einen Hersteller haftbar machen. 

Was ist die verantwortliche Person in der EU und brauche ich sie?

Du brauchst sie immer dann, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt. Es handelt sich um einen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, und zwar in dieser Reihenfolge: zuerst der Importeur, dann ein vom Hersteller schriftlich bevollmächtigter Vertreter, und wenn es keinen der beiden gibt, ein Fulfilment-Dienstleister mit Sitz in der EU.

Gilt die GPSR auch für Ware, die ich schon im Lager habe?

Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft werden. Für sie gelten die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes. Entscheidend ist aber nicht, wann ein Produkt hergestellt wurde, sondern wann es auf dem Markt bereitgestellt wird.

Gilt die GPSR auch für meine Angebote auf Amazon und eBay?

Ja. Die Informationspflichten gelten für dein eigenes Shop-Angebot genauso wie für deine Angebote auf Marktplätzen. Wie du die GPSR-Pflichten auf Amazon konkret umsetzt, zeigen wir dir Schritt für Schritt.

Wird die GPSR wirklich abgemahnt?

Ja. In unserer Abmahnstudie 2026 liegt die GPSR bei 6 Prozent der Abmahnthemen und bei 4 Prozent der konkreten Abmahngründe. Was zu tun ist, wenn es dich trifft, liest du auf unserer Seite zur Abmahnung wegen der Produktsicherheitsverordnung.

Was wird beim GPSR-Check geprüft?

Du nennst uns fünf Produktseiten, unsere Anwälte prüfen sie auf Sichtbarkeit und Verständlichkeit der Pflichtangaben, Produktbezeichnung, -beschreibung und -abbildung, Identifikationsmerkmale wie Chargen- und Seriennummern, Herstellerangaben innerhalb und außerhalb der EU sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Das Ergebnis bekommst du als Prüfprotokoll mit konkreten Anpassungsvorschlägen.

Ist der GPSR-Check in einem Mitgliedschaftspaket enthalten?

Ja, ab dem Business-Paket. Dort ist die Prüfung von fünf Produkten enthalten, ebenso im Enterprise-Paket. Im Creator & Website- und im Starter-Paket ist sie nicht dabei, du kannst den Check aber einzeln buchen.

Wie oft sollte ich meine Produktangaben prüfen lassen?

Immer dann, wenn neue Produkte dazukommen oder sich dein Sortiment ändert. Für einen laufenden Blick auf den ganzen Shop gibt es die anwaltliche Shop-Tiefenprüfung, die ab dem Business-Paket einmal jährlich und im Enterprise-Paket unbegrenzt enthalten ist.

Unsicher, was die GPSR für dein Sortiment bedeutet?

Wir stehen dir bei deinen Rechtsfragen zur Seite, zur Produktsicherheitsverordnung und darüber hinaus. Ob es um Herstellerangaben, Warnhinweise oder die nächste Verordnung geht: Du musst dich nicht allein durch die Vorgaben arbeiten. 

Du bist dir nicht sicher, welche Lösung zu dir passt? Ein einzelner GPSR-Check, eine Shop-Tiefenprüfung oder gleich eine Mitgliedschaft mit laufender Beratung? Sag uns, was du verkaufst und wo, dann sagen wir dir ehrlich, was du brauchst. Kostenfrei und unverbindlich.

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* Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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