Als Influencer rechtssicher handeln

Influencer haben sich im modernen Marketing ihren Platz erobert. Was mit nur wenigen Klicks und ein paar coolen Bildern begonnen hat, ist mittlerweile ein echtes Business. Wer im Internet eine hohe Präsenz hat und ein hohes Ansehen bei seinen Followern genießt, der ist auch für Unternehmen interessant. Im Influencer-Marketing arbeiten Influencer und Unternehmen zusammen, um Produkte oder Dienstleistungen der Fangemeinde vorzustellen.

Doch gerade, wenn Social Media & Co. das Geschäftsmodell sind, müssen viele rechtliche Dinge beachtet werden. Wir zeigen dir, welche Vorgaben du beachten musst und wie wir dir weiterhelfen können.

intro-leistungen-influencer-rechtssicher

Deine Social-Media-Kanäle rechtssicher gestalten

Du erhältst von uns alle erforderlichen Rechtstexte für deine Social Media Auftritte, mit denen du die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllst. Durch unseren kostenlosen Update-Service erhältst du immer aktuelle Rechtstexte für deine Online-Präsenz. Der Händlerbund übernimmt selbstverständlich die vollumfängliche Haftung für die erstellten Rechtstexte.

Für folgende Plattformen stellen wir dir abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung:

  1. Facebook
  2. Pinterest
  1. Instagram
  2. Tumblr
  1. Twitter
  2. LinkedIn
  1. YouTube
  2. TikTok

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-4er

Was müssen Influencer beachten?

influencer-marketing-haendlerbund

Kennzeichnung von Posts

Sobald ein Influencer für einen Post Geld oder ein Produkt zur Verfügung gestellt bekommt, muss dieser als Werbung gekennzeichnet werden. Strittig ist, ob ein selbst gekauftes Produkt, welches anschließend auf Social Media empfohlen wird, als Werbung gekennzeichnet werden muss. Falls das Produkt ähnlich einem Werbefilm in den Mittelpunkt gestellt wird, ist die Kennzeichnung sicherlich zu empfehlen. Die aktuellen geplanten Neuerungen am UWG sollen dahingehend aber Klarheit bringen: Ab Mai 2022 sollen nur noch die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, von denen der Influencer aufgrund eines kostenlosen Produktes oder einer Gegenleistung unmittelbar profitiert. Die Ergänzung der Norm im UWG legt fest, dass ein kommerzieller Zweck nicht vorliegt, wenn die werbende Person keine Gegenleistung erhalten, oder sich versprechen lassen hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenleistung finanziell, oder in anderer Form erfolgt.

Falls möglich, ist die Markierung des Kooperationspartners über die Funktion „bezahlte Partnerschaft mit“ zu empfehlen. Diese Funktion steht jedoch nicht allen Accounts zur Verfügung. Empfohlen wird zudem „Anzeige“ oder „Werbung“. Die Kennzeichnung sollte deutlich zu Beginn des Textes eingebaut werden und sollte immer mit einem deutschsprachigen Begriff erfolgen. Eine Kennzeichnung nur in Englisch (bspw. #ad) ist nicht ausreichend. Du kannst die Kennzeichnung jedoch mehrsprachig machen.

Datenschutz bei Social-Media-Kanälen

Grundsätzlich sind Influencer vom Datenschutz betroffen, sobald sie in ihrem Blog oder auf ihrer Website eine Kommentarfunktion oder ein Kontaktformular für ihre Fans anbieten. In diesem Fall müssen Influencer zwingend eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Auch beim Tracking und der Auswertung personenbezogenen Daten bspw. über Google Analytics, sind Influencer verpflichtet, eine Datenschutzerklärung im Shop/Blog einzubinden. Selbst die Nutzung von Social-Media-Kanälen setzt eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung voraus, da hier automatisch Besucherdaten erfasst werden und der Seitenbetreiber auf Social-Media-Kanälen gemeinsam mit der Plattform für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist.

Hier findest du eine Checkliste zur DSGVO-Prüfung.

Impressumspflicht

Ein Impressum zu erstellen ist immer dann Pflicht, wenn eine Internetpräsenz nach § 5 Abs. 1 TMG geschäftsmäßig betrieben wird. Als geschäftsmäßig gilt auch ein Blog, ohne wirtschaftliches Interesse, wenn dieser öffentlich betrieben wird. Lediglich für rein private Präsenzen besteht keine Impressumspflicht. Da der Influencer in der Regel wirtschaftliche Vorteile durch seine Influencer-Tätigkeit erhält, wird er als Betreiber eines Telemediendienstes betrachtet. Somit muss er ein Impressum bereithalten und Sorge tragen, dass dieses auch leicht, mit maximal zwei Klicks, erreichbar ist. Der Influencer muss hier mindestens einen Link setzen, der leicht erkennbar und eindeutig ist und dafür Sorge tragen, dass alle Angaben vollständig und nach geltendem Recht gemacht werden.

Erweiterte Impressumspflichten

Alle kommerziell tätigen Accountinhaber, die 

  1. 5 oder mehr Videos pro Instagram-Account veröffentlicht haben,
  2. 500 oder mehr Follower für alle veröffentlichten Videos pro Instagram-Account oder
  3. 500.000 oder mehr Abrufe für alle veröffentlichten Videos pro Instagram-Account haben, 
müssen Angaben zur zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde machen. Damit sind die Landesmedienanstalten des jeweiligen Bundeslandes gemeint, in dem die Verantwortlichen des Accounts ihren (Wohn-)Sitz haben. Unter Videos versteht man Videos im Feed, Shorts (temporär oder angepinnt in den Highlights), Reels, Livestreams und andere (künftige) Videoformate.
influencer-video

Urheberrecht

Wer Bilder oder ein Musikwerk im eigenen Social Media Profil teilt, der muss die entsprechenden Rechte am Bild oder dem Song auch entweder selbst besitzen oder Nutzungsrechte dafür erworben haben. Schwierig wird es für den, der Inhalte teilen möchte. Hier dürfen z.B. Bilder nicht ohne eigenen Lizenz auf dem eigenen Profil eingestellt werden. Bei Verletzungen im Urheberrecht droht eine Abmahnung nach Urheberrecht vom Rechteinhaber.

Markenrecht

Da Influencer häufig eine eigene Marke aufbauen, müssen sie auf das Deutsche Markenschutzgesetz achten. Dabei ist sowohl der Schutz der eigenen Marke, als auch eine mögliche Markenrechtsverletzung einer bestehenden Wortmarke zu bedenken. Je nachdem, welchen Umfang der Markenschutz haben soll, beantrage deine Markenrechte beim jeweils zuständigen Marken- und Patentamt. Für nationale Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, Markenschutz für europäische Marken beantragen Sie beim EUIPO und für IR-Marken (internationale Marken) ist das WIPO verantwortlich.

Jugendschutz

Soziale Medien werden vor allem von jungen Menschen genutzt. Kinder müssen dabei besonders geschützt werden. Seit dem Inkrafttreten der neuen europaweiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben viele Unternehmen unter anderem ihre Bedingungen hinsichtlich des Jugendschutzes überarbeitet. So kommt Kindern in Europa mit Bezug auf ihre personenbezogenen Daten besonderer Schutz zu. Als Influencer ist man sich dessen bewusst, verfährt in Bezug auf Markennennungen und Verlinkungen aber unverändert. Dabei ist Werbung in Bezug auf Kinder nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig.

Rechtslage beim Sharen und Teilen

Beim „Teilen“ oder „Sharen“ ist die Rechtslage mittlerweile gut geklärt. Verwenden Webseiten sog. „Share-Buttons“ ist das Teilen der Inhalte in der Regel erlaubt. Denn durch die Verwendung der Share-Buttons stellt die Webseite/der Urheber selbst die Option zum Teilen der Inhalte zur Verfügung, was einem Einverständnis gleichkommt. Gibt es auf der Webseite allerdings keine Share-Buttons, sollten Sie vor dem Teilen den Webseitenbetreiber anschreiben und sich sein Einverständnis zum Posten seiner Inhalte einholen oder gänzlich auf das Teilen verzichten.

Kostenfreies Whitepaper: Rechtliche Basics für Influencer

whitepaper-rechtliche-basics-influencer

So unterstützen wir dich

Mit dem Händlerbund hast du einen erfahrenen Partner in Sachen Rechtssicherheit an deiner Seite. Wir unterstützen dich in folgenden Bereichen:

Hilfe bei Abmahnung

Wir vertreten dich als Unlimited- oder Professionalmitglied bei Abmahnungen und begleiten dich kostenfrei durch alle gerichtlichen Instanzen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf Ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Rechtsberatung

Bei rechtlichen Fragen z.B. zum Markenrecht oder zum Jugendschutz stehen dir unsere Volljuristen und Rechtsanwälte tatkräftig zur Seite.

Markenservice

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten dich zu deiner Eigenmarke und überwachen für dich die Fristen zur Schutzrechtsverlängerung.

 

Top 3 Gründe zur Abmahnung bei Influencern

Fehlende Kennzeichnung von Werbung / Vorwurf und Abmahnung wegen Schleichwerbung

Dem Vorwurf der Schleichwerbung sind bis dato schon eine ganze Reihe von Influencern ausgesetzt worden. Oftmals gibt es hier am Ende gerichtliche Einzelfallentscheidungen. Für den Influencer ist es daher wichtig, die Kennzeichnungspflicht möglichst eindeutig zu erfüllen. Auch die Verwendung von englischsprachigen Bezeichnungen, wie beispielsweise „ad“ oder „sponsored Post“ kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtfertigen, wenn sich der Influencer zumindest auch an deutschsprachige Verbraucher richtet.

Urheberrechtsverletzung

Innerhalb der sozialen Medien sind meist Fotos, Videos und Musik vom Urheberrecht betroffen. Eine Verbreitung ohne einen vorliegenden Lizenzvertrag stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Hier kann es schnell zu Abmahnungen und zu Schadensersatzforderungen kommen.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte

Als Influencer, der geschäftsmäßig handelt, besteht die Pflicht bestimmte Rechtstexte wie z.B. ein Impressum zur Verfügung zu stellen. Ist ein solcher Text fehlerhaft oder fehlt er ganz, ist eine wettbewerbsmäßige Abmahnung möglich. Solltest du eine Abmahnung bzgl. fehlerhafter oder fehlender Rechtstexte auf einer Social Media Plattform erhalten haben, übernimmt der Händlerbund im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft die außergerichtliche und auf Wunsch auch die gerichtliche Vertretung.

FAQ

wissenswertes

Muss ich meinen Beitrag als Werbung kennzeichnen, wenn ich das Produkt selbst gekauft habe?

Ein selbst gekauftes Produkt heißt nicht automatisch, dass ich von der Kennzeichnungspflicht befreit bin. Die eigentliche Frage ist, ob ich einen wirklich redaktionellen Beitrag leiste, also z.B. etwas unabhängig teste. Oder ob ich trotz des selbst gekauften Produktes Vorteile vom Unternehmen erhalte. Sobald es für dich Vorteile bringt, auch wenn diese nicht direkt als Geld fließen, muss der Post gekennzeichnet werden. Absicht und Umstände spielen hier eine große Rolle. Das führt zu viel Verunsicherung, die aber möglicherweise durch die geplanten Änderungen ab Mai 2022 beseitigt werden. Durch die Umsetzung der Omnibus Directive soll endgültig klar geregelt werden, dass Influencer Beiträge nur dann als Werbung kennzeichnen müssen, wenn ihnen das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde oder sie unmittelbar durch eine Gegenleistung von dem Post profitieren.

Ist es wichtig für die Kennzeichnungspflicht, wie viele Follower ich habe?

Nein, die Größe der Fangemeinde spielt grundsätzlich keine Rolle. Die Anzahl der Follower wird aber durchaus als Hinweis gewertet, ob in einem Profil eventuell kommerzielle Beiträge zu erwarten sind.

Kann ich bei einem verifizierten Profil die Kennzeichnung weglassen?

Bisher wird ein verifiziertes Profil von den gerichtlichen Instanzen als Hinweis auf ein gewerbliches Social-Media-Profil gewertet. Allerdings reicht der Hinweis alleine nicht aus. Eine genaue Kenntlichmachung der gewerblichen Posts dient weiterhin der klaren Trennung von gewerblichen und nicht gewerblichen Absichten. Wir empfehlen in jedem Fall die genaue Kenntlichmachung.

Handle ich rechtssicher, wenn ich einfach alles kennzeichne?

Eher nicht. Somit würden kommerzielle und nicht-kommerzielle Beiträge nicht mehr zu unterscheiden sein. Das könnte auch rechtlich irreführend sein. Und mal ehrlich, es sind doch auch die nicht-kommerziellen Posts, welche die Authentizität und Glaubwürdigkeit bringen. Das sollten Sie als Influencer nicht leichtfertig verschenken. Hinzu kommt noch der markenrechtliche Aspekt: Durch die Werbekennzeichnung suggeriert man, dass man in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der genannten Marke steht. Das kann durchaus als markenrechtliche Rufausbeutung gewertet werden und eine entsprechende Abmahnung zur Konsequenz haben.

Muss ich als Influencer ein Impressum haben?

Sobald mit der Influencer-Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile angestrebt werden, ist eine entsprechende Bereitstellung des Impressums eine Pflicht.

 

Werde Mitglied

Als Influencer gut beraten

Der Händlerbund steht dir gerne zu Seite und unterstützt dich bei rechtlichen Fragen. Wir machen uns stark für deine Rechtssicherheit: mit den passenden Rechtstexten und einer direkten Information, sollten sich Gesetze ändern. Darüber hinaus kannst du von unserem Informationsangebot, unseren Leitfäden und Mustervorlagen profitieren. Und wenn das Business wächst und der eigene Webshop ansteht, dann sind wir von Anfang an dein Partner für rechtssicheres Handeln im E-Commerce.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.