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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
Sie beschäftigen einen oder mehrere Mitarbeiter? Mit unseren Arbeitsrecht-Paketen Light und Pro nehmen wir Ihnen zusätzliche Arbeit ab. Fragen und Unsicherheiten zum Arbeitsrecht können Sie direkt mit unseren Anwälten besprechen.
Wir unterstützen Sie, Streitfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Wenn es doch einmal zu Auseinandersetzungen kommt, helfen wir Ihnen, sich außergerichtlich zu einigen. Und das alles zu planbaren Preisen ab 49,90 Euro* pro Monat.
Als Arbeitgeber mit Angestellten stehen Sie vor ganz eigenen Herausforderungen. Ob als Kleinunternehmer, mittelständisches oder Großunternehmen - das Arbeitsrecht ist oft so individuell wie das Unternehmen selbst. Wir helfen Ihnen in allen Phasen von der Bewerbung bis zur Kündigung – auch in der Zusammenarbeit mit Freelancern. Darunter zum Beispiel:
Je höher die Anzahl der Mitarbeiter, desto wahrscheinlicher berührt das Thema Arbeitsrecht die verschiedensten Positionen und Abteilungen. Wir helfen bei der rechtssicheren Umsetzung im Alltag. Ob Zusammenarbeit mit externen Unternehmen, Gleichbehandlung, Bewerbungsprozesse oder Kündigungen - wir begleiten Sie durch alle Prozesse.
Unterstützung für alle Unternehmensbereiche:
Mit unseren Arbeitsrecht-Paketen Light und Pro ermöglichen wir es Ihnen, Ihr Unternehmen mit kleinem Aufwand rechtlich abzusichern. Konfigurierbare Musterschreiben, Vorlagen und Checklisten, helfen Ihnen in wenigen Minuten rechtssichere Dokumente zu erstellen und versenden. Zusätzlich können Sie jederzeit unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Sie haben Fragen zu unseren Arbeitsrecht-Paketen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0341 926 593 20.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Das Arbeitsrecht-Paket vom Händlerbund unterstützt mich als Personalleiter in allen relevanten Bereichen. Ob hilfreiche Musterschreiben für Arbeitsverträge, Abmahnungsschreiben oder anwaltliche Beratung – als Arbeitgeber sind wir damit auf der sicheren Seite. Uns begleitet nun ein besseres Gefühl durch den Arbeitsalltag, denn diese sinnvolle Investition schützt uns vor arbeitsrechtlichen Risiken.
Felix Schumacher, Personalleiter PAS GmbHBuchen Sie das gewünschte Arbeitsrecht-Paket schnell und unkompliziert über unseren HB Marketplace. Als Basic-, Premium-, Unlimited- oder Professional-Mitglied erhalten Sie im ersten Jahr 10% Rabatt.
Nachdem Sie das Paket gebucht haben, bekommen Sie per E-Mail alle wichtigen Informationen, um schnell auf alle Arbeitsrecht-Leistungen zugreifen zu können. Sie erhalten außerdem Zugriff auf unseren Login-Bereich.
Machen Sie sich mit unserem Login-Bereich vertraut. Hier befindet sich Ihre zentrale Anlaufstelle, um alle Leistungen im Blick zu haben. Alle Mustervorlagen, Checklisten und Anleitungen finden Sie in unserem Assistenten.
Außerdem unterstützen wir Sie in Fragen, die Ihnen als Arbeitgeber den Alltag erschweren. Ein Mitarbeiter meldet sich jede zweite Woche krank? Aufgaben werden nicht oder nur unzureichend erfüllt? Oder Sie haben Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland? Unsere Anwälte helfen Ihnen auch in diesen Fällen kompetent weiter.
Im Arbeitsrecht-Light und Arbeitsrecht-Pro Paket erhalten Sie individualarbeitsrechtliche Beratung inklusive. Darüber hinaus helfen wir Ihnen jederzeit bei Fragen zu Musterschreiben, Anleitungen und Checklisten.
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es regelt die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit, ist daher beispielsweise für Selbstständige nicht relevant.
Dabei werden in Deutschland die unterschiedlichsten Gesetze berührt. Neben dem Grundgesetz, welches die Berufsfreiheit fest als Grundrecht verankert, finden sich noch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Bundesurlaubsgesetz und, und, und.
Das Individualarbeitsrecht regelt im Gegensatz zum Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich stattdessen beispielsweise mit dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten.
Streitwerte unterscheiden sich je nach nach Anlass:
Sie benötigen einen Arbeitsvertrag, wenn Sie mit einem Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis begründet. Dieses Erfordernis ergibt sich aus dem sog. Nachweisgesetz. Kommt es zum Streit mit Ihrem Mitarbeiter über den Inhalt einer mündlichen Vereinbarungen, müssen Sie - nicht der Mitarbeiter - Ihre Behauptungen, also die konkrete Vereinbarung etwa zu einer bestimmten Anzahl an Urlaubstagen, Vergütung etc. voll beweisen. Können Sie das nicht beweisen, bleiben Sie beweisfällig und der Mitarbeiter kann das Verfahren vor Gericht gewinnen und damit seine geltend gemachten Ansprüche Ihnen gegenüber durchsetzen.
Form: Der Arbeitsvertrag kann zwar mündlich geschlossen werden; eine Kündigung verlangt in der Regel aber nach der Schriftform. Sie muss also schriftlich erfolgen.
Frist: Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig beim Arbeitnehmer zu geht. Die Kündigungsfrist beginnt nämlich erst mit dem Zugang zu laufen. Wird das Schreiben per Post versendet, muss also unbedingt die Versanddauer mit einkalkuliert werden.
Zeitpunkt: Das Schreiben sollte außerdem den Zeitpunkt enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Manchmal ist die Berechnung von Kündigungsfristen nicht ganz einfach. Daher wird empfohlen, neben dem genauen Zeitpunkt noch einen Satz mit einzufügen, dass man hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.
Begründung: Wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt, so muss diese Entscheidung nicht begründet werden.
Ein Aufhebungsvertrag mit einem Mitarbeiter lohnt sich dann, wenn Sie sich schnell und problemlos von ihm trennen möchten. Sie können damit das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens über eine wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehen und hat damit geringere Kosten.
Es gibt eine komplizierte “Zeugnissprache”. Nutzt man sie falsch, kann man rechtliche Probleme bekommen, ebenso wenn man sie nicht anwendet. Ist der Mitarbeiter mit dem Zeugnis nicht zufrieden, kann er eine Klage auf Zeugnisberichtigung erheben, was zu einem weiteren Aufwand, Zeit und Kosten führt.
Ein Betriebsrat kann dann gegründet werden, wenn in einem Betrieb mindestens fünf ständig Beschäftigte arbeiten.