Widerrufsbutton wird Pflicht » Risiken und Lösungen für Online-Shops

Der verpflichtende Widerrufsbutton stellt Online-Händler ab Juni 2026 vor neue Herausforderungen und wer keine rechtssichere Umsetzung garantiert, riskiert teure Abmahnungen und Bußgelder. 

Es ist daher ratsam für dich, frühzeitig eine rechtliche Begleitung in Anspruch zu nehmen, um Fehler sicher auszuschließen und den Shop entsprechend den neuen Vorgaben rechtssicher zu gestalten.

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Der Widerrufsbutton wird Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland und der gesamten EU für nahezu alle Online-Shops und digitalen Dienstleister eine neue gesetzliche Verpflichtung: 
Verträge müssen für Verbraucher künftig genauso einfach widerrufbar sein, wie sie abgeschlossen wurden, indem sie eine sogenannte Widerrufsfunktion integrieren – also einen Widerrufsbutton.

Grundlage für den Widerrufsbutton ist die neue EU-Richtlinie 2023/2673, die deutschlandweit in nationales Recht umgesetzt wird und den Widerrufsbutton als verbindliches Element vorschreibt. 

Ziel der EU-Richtlinie

Ziel der EU-Richtlinie: Verbraucher können mit einem Klick auf einen eindeutig bezeichneten Button (z. B. „Vertrag widerrufen”) ihr Widerrufsrecht schnell und unkompliziert ausüben, ohne Papierkram, E-Mail-Verläufe oder viele Zwischenschritte. 

Was ist der Widerrufsbutton?

Beim Widerrufsbutton nach EU-Richtlinie handelt es sich um eine digitale Schaltfläche im Online-Shop, die während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und klar beschriftet auf eine einfach erreichbare Fläche eingebunden sein muss.

Bisher mussten Verbraucher oft umständliche Formulare suchen, häufig E-Mails schreiben oder sogar Dokumente ausdrucken. Mit dem Button erledigen sie alles direkt online bzw. erhalten die Möglichkeit bis zum Ablauf der Widerrufsfrist bequem den Widerruf zu erklären. Der Widerrufsbutton als digitale Schaltfläche gibt Verbrauchern also die Möglichkeit, in nur wenigen Klicks von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können. 

 

Umsetzung des Widerrufsbuttons bis 2026

Bis spätestens 19. Juni 2026 müssen Online-Händler und Dienstleister, die Verträge mit Verbrauchern schließen, den neuen Widerrufsbutton auf ihrer Website oder App technisch und rechtlich korrekt einbinden.

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Widerrufsfunktion vs. Widerrufsbutton

Die EU-Richtlinie spricht vornehmlich von einer Widerrufsfunktion. Das wird in der Praxis zwar meist als Button umgesetzt, aber auch andere klar erkennbare Lösungen sind zulässig, wie zum Beispiel ein hervorgehobener Hyperlink. Entscheidend sind hauptsächlich Auffindbarkeit, eindeutige Beschriftung und der richtige Ablauf. 

Wer ist vom Widerrufsbutton in Deutschland betroffen?

Die Pflicht zum Widerrufsbutton gilt für sämtliche Unternehmer, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen, also für Online-Händler, Dienstleister, Anbieter digitaler Produkte und Betreiber von Abonnementmodellen. 

Zu den betroffenen Unternehmen zählen also

  1. Online-Shops für Waren und Dienstleistungen 
  2. Anbieter digitaler Produkte oder Streamingdienste 
  3. Plattformen mit Abos und regelmäßigen Leistungen 
  4. Vermittler von Finanzdienstleistungen

Die Pflicht gilt dabei ausnahmslos und unabhängig von Umsatz oder Betriebsgröße. Das bedeutet, es spielt keine Rolle, ob du ein Kleinunternehmen führst, im Nebengewerbe selbstständig bist oder doch eine große Plattform betreibst: Wer ein Widerrufsrecht gewähren muss, muss den Widerrufsbutton einbauen. 

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Zu beachten: Bei Produkten oder Verträgen, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. bei individuell angefertigter Ware oder nach aktivem Verzicht wie bei digitalen Inhalten), besteht demnach auch keine Pflicht, den Widerrufsbutton einzubauen. 

 

Wie ist die EU-Richtlinie zum Widerrufsbutton umzusetzen?

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass der Button:

  1. jederzeit im Kundenbereich und auf der Seite des Shops verfügbar ist, 
  2. eindeutig und unmissverständlich mit z. B. „Vertrag widerrufen” beschriftet wird, 
  3. die Widerrufserklärung anschließend automatisch übermittelt und schriftlich bestätigt wird. 

Der Widerrufsbutton muss stets klar gekennzeichnet und während der gesamten Widerrufsfrist deutlich sichtbar sein. Im Klartext bedeutet das für dich, dass du den Button zu einem festen Element in deinem Online-Shop machen musst, zum Beispiel an einer festen Stelle im Header, Footer oder einem Navigationsmenü.

Grundsätzliche Umsetzungsvorgaben zum Widerrufsbutton nach EU-Richtlinie sind: 

  1. Die Verfügbarkeit des Widerrufsbuttons während der gesamten Widerrufsfrist. 
  2. Die klare Gestaltung und eindeutige Beschriftung des Widerrufsbuttons. 
  3. Der Button initiiert einen zweistufigen Vorgang: Auswahl des widerrufbaren Vertrags, dann die endgültige Erklärung des Widerrufs.
  4. Der Kunde erhält eine automatische Eingangsbestätigung. 
  5. Die Erklärung des Widerrufs wird nicht durch unnötige Schritte (z. B mehrfaches Bestätigen, Feedback o. Ä.) verzögert bzw. verkompliziert. 

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EU-Richtlinie zum Widerrufsbutton – Risiken und Stolperfallen

Der Widerrufsbutton ab 2026 ist nicht nur eine rechtliche und technische Neuerung, sondern wird auch erhebliche Abmahnrisiken mit sich bringen.

Fehlt der Button, ist er falsch platziert oder enthält andere Stolpersteine, drohen dir aber nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Bußgelder – und das kann richtig teuer werden. Denn ein Verstoß gegen die Pflicht wird als Ordnungswidrigkeit klassifiziert, sodass für Händler mit einem Jahresumsatz von mindestens 1,25 Mio. Euro Sanktionen drohen.

Wir empfehlen dir daher dringend, dich rechtzeitig um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu kümmern. 

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Wissenswertes zum Widerrufsbutton

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Was ist die elektronische Widerrufsfunktion?

Zukünftig müssen Verbraucher ihre Verträge schnell und einfach direkt online widerrufen können. Die Idee ist angelehnt an den bekannten „Bestellbutton”. Der Widerrufsbutton ist damit eine neue Pflicht für Online-Händler. 

Ist die Einführung des Widerrufsbuttons sicher? 

Ja, die Einführung des Buttons ist beschlossen und basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673. Alle Mitgliedstaaten benötigen eine nationale Regelung, bei der sich Details zwar noch ändern können, aber nicht die grundsätzliche Pflicht. 

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Die Frist zur Einbindung des Buttons gilt ab 19. Juni 2026. Bis dahin muss die Funktion zum Widerruf technisch integriert sein.  

Wer ist von der Pflicht zum Widerrufsbutton betroffen? 

Die Pflicht gilt für alle Online-Händler, die Verträge mit Verbrauchern schließen und bei denen das Widerrufsrecht gilt, egal ob für Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte.

Welche Anforderungen gelten an den Widerrufsbutton? 

Der Widerrufsbutton muss ständig verfügbar, hervorgehen platziert werden und für den Verbraucher leicht zugänglich sein, und zwar während der gesamten Widerrufsfrist. Die Funktion muss klar beschriftet sein, zum Beispiel mit „Vertrag widerrufen”. Vermeide mehrdeutige Formulierungen, wie zum Beispiel „Stornieren”. 

Sind kleine Shops von der Pflicht zum Widerrufsbutton befreit? 

Für den Widerrufsbutton gibt es keine Ausnahme aufgrund der Unternehmensgröße. Die Pflicht, die EU-Richtlinie umzusetzen, gilt für jeden Shop, der Verträge mit Verbrauchern schließt. 

Ersetzt der Widerrufsbutton alle anderen Widerrufsmöglichkeiten? 

Nein, alle anderen bisherigen Optionen bleiben erhalten, die elektronische Widerrufsfunktion wird zusätzlich umgesetzt. Verbraucher können ihren Widerruf auch weiterhin per Brief, E-Mail oder Telefon erklären, solange es das Gesetz zulässt. Der Widerrufsbutton soll die Funktion lediglich vereinfachen, aber andere Kanäle nicht einschränken. 

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.