P2B-Verordnung verstehen und profitieren: Top-Tipps

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Seit dem 12.07.2020 gelten durch die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten neue Pflichten für Online-Plattformen, wie Amazon, Alibaba, check24, etc., die einen fairen und transparenten Handel fördern soll. Der zum Teil undurchsichtigen Geschäftspolitik von Plattformbetreibern sind damit neue Grenzen gesetzt. Erfahre hier, was Online-Plattformen zur Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) beachten müssen.

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Für mehr Transparenz auf Online-Plattformen

Egal ob Marketplace-Riesen wie Amazon und eBay, App Stores oder Buchungsportale: Online-Plattformen sind als Bindeglied zwischen Händlern und ihren Kunden für viele, auch kleinere und mittelständische Unternehmen, eine wichtige Umsatzquelle. Was in der Theorie einträchtig klingt, grenzt in der Realität so manches Mal an ein Muskelspiel. Immer wieder bringen sich Plattformen mit undurchsichtigen Rankingkriterien, unerklärlichen Kontensperrungen oder kurzfristigen AGB-Änderungen in eine Machtposition. Die EU-Kommission will deshalb die Rechte der Händler stärken.

 

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Stärkung der Händlerrechte

Durch die neue P2B-Verordnung (auch: Platform-to-Business-Verordnung) sollen mehr Transparenz und Fairness auf Online-Plattformen Einzug halten, die dann zu mehr Wettbewerb und vor allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen führen.

 

Wissenswertes zur P2B-Verordnung

Um welche Plattform geht es?

Die P2B-Verordnung gilt für sämtliche Marktplätze, allgemeine Online-Suchmaschinen, App-Stores, Social Media-Präsenzen (z.B. Fanpages) oder Preisvergleichsportale, die ihre Dienstleistungen für Unternehmen mit Sitz in der EU erbringen und Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher mit Sitz in der EU anbieten.

Wer soll gestärkt werden?

Anbieter von Online-Plattformen, zu denen auch Online-Marktplätze gehören, sollen mit der P2B-Verordnung mehr Transparenz und Fairness gegenüber dort aktiven Unternehmern wie Online-Händlern schaffen. Grund ist die starke Abhängigkeit der Anbieter von den Plattformen, Marktplätzen und Vergleichsportalen und den dortigen Ranking-Algorithmen. Hier setzt die P2B-Verordnung an.

Was ändert sich?

Die wichtigsten Neuerungen aus der P2B-Verordnung für Händler sind folgende:

  1. Online-Vermittlungsdienste, worunter auch Online-Marktplätze fallen, müssen in ihren AGB die das Ranking bestimmenden Hauptparameter und die Gründe für die relative Gewichtung dieser gegenüber anderen Parametern in transparenter Weise darlegen. Insbesondere welche Parameter am wichtigsten sind und ob und wie der Nutzer das Ranking beeinflussen kann.
  2. Plattformen müssen in ihren AGB zudem Angaben dazu machen, wann für einen Nutzer die Bereitstellung der Dienste ausgesetzt, beendet oder eingeschränkt werden kann. Ein Verkäuferkonto kann — wie es die gängige Praxis ist — auf einem Marktplatz nicht einfach gesperrt werden, ohne dass der betroffene Händler die Sperrung nicht anhand der AGB nachvollziehen kann. Erfolgt eine Sanktion gegen den Händler, muss eine Begründung angegeben werden. Gegen die Sperrung kann ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.
  3. In den AGB muss das Verfahren zur Änderung der AGB transparent dargestellt werden, insbesondere welche speziellen Fristen zu beachten sind.
  4. Plattformen müssen in ihren AGB über ein internes Beschwerdemanagementsystem und den Zugang zu diesem informieren; ebenso müssen Plattformen in ihren AGB spezialisierte Mediatoren angeben.

Ab wann ist die Verordnung gültig?

Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12.07.2020

Die Verordnung gilt bei Inkrafttreten in jedem Mitgliedstaat der EU direkt und ohne weitere Umsetzungsgesetze. Die Mitgliedstaaten sollen aber beispielsweise selbst Vorschriften für Verstöße gegen die P2B-Verordnung festlegen. Hierfür werden also noch zusätzliche nationale Vorschriften erlassen.

Was droht Amazon, Ebay und Co., wenn sie die neuen Anforderungen nicht umsetzen?

Der Bund sieht in diesem Fall keine Verfolgung durch die Behörden und damit einhergehende Bußgelder vor. Stattdessen verweist die Regierung auf das Wettbewerbsrecht. Plattformen sollen sich einfach gegenseitig Abmahnungen aussprechen, sollte sich ein Mitbewerber nicht an die P2B-Verordnung halten.

 

 

 

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