Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe

Abmahner fokussieren sich in letzter Zeit verstärkt auf die fehlenden oder fehlerhaften Grundpreisangaben. Online-Händler, die ihre Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, sind gemäß (§2 Grundpreis) der Preisangabeverordnung (PAngV) zur Nennung eines Grundpreises verpflichtet. Dabei muss der Grundpreis sowohl auf der Detail- als auch auf der Produktübersichtsseite angezeigt werden. Wird dieser nicht angegeben oder nicht in unmittelbarer Nähe des Endpreises (sog. doppelte Preisangabe) angezeigt, so kann dies zu einer Abmahnung führen. Denn so lässt sich der Preisvergleich für den Verbraucher schwer durchführen.

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Beispiele für korrekte Grundpreisangaben

    1. Bei fester Ware nach Länge: Grundpreis 9,95 €/m
    2. Bei fester Ware nach Gewicht: Grundpreis 9,95 €/kg
    3. Bei fester Ware nach Fläche: Grundpreis 9,95 €/m2
    4. Bei flüssiger Ware nach Volumen: Grundpreis 9,95 €/

Die Angabe des Grundpreises ist bei folgenden Waren erforderlich:

    1. Waren in Fertigverpackungen
    2. Waren in offenen Verpackungen
    3. Waren, die als Verkaufseinheit ohne Umhüllung verkauft werden

Tipp: Auch weitere Stellen in deinem Online-Shop, wo du mit den Preisen wirbst, darfst du nicht vergessen (z.B. „Kunden kauften auch ...“) sowie deine Werbebotschaften in Sozialen Netzwerken.

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Momentan erreichen uns vermehrt Abmahnungen vertreten durch den IDO Verband. Als Abmahngrund ist die fehlende Grundpreisangabe auf eBay aufgeführt. Wurdest du auch abgemahnt? Lade hier deine Abmahnung hoch! Wir helfen dir umgehend.

Korrekte Umsetzung in deinem Online-Shop:

    1. Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis stehen
    2. Der Grundpreis darf gegenüber dem Endpreis optisch nicht hervorgehoben werden
    3. End- und Grundpreise müssen zusammen wahrgenommen werden können
    4. Der Grundpreis muss immer dort angegeben werden, wo der Endpreis auch angegeben ist
      (z.B. auf der Detail- oder auf der Produktübersichtsseite). 

Abmahnung erhalten?

Du hast eine Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe erhalten? Keine Panik, wir wissen, was zu tun ist. Lade deine Abmahnung direkt hoch, wir setzen uns umgehen mit dir in Verbindung.

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Hilfe bei Abmahnung der Grundpreisangabe – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall auch, wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen hast und noch kein Händlerbund-Mitglied bist. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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