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Abmahnung wegen
fehlerhafter Grundpreisangabe

Abmahner fokussieren sich in letzter Zeit verstärkt auf die fehlenden oder fehlerhaften Grundpreisangaben. Online-Händler, die Ihre Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, sind gemäß (§2 Grundpreis) der Preisangabeverordnung (PAngV) zur Nennung eines Grundpreises verpflichtet. Dabei muss der Grundpreis sowohl auf der Detail- als auch auf der Produktübersichtsseite angezeigt werden. Wird dieser nicht angegeben oder nicht in unmittelbarer Nähe des Endpreises (sog. doppelte Preisangabe) angezeigt, so kann dies zu einer Abmahnung führen. Denn so lässt sich der Preisvergleich für den Verbraucher schwer durchführen.

Beispiele für korrekte Grundpreisangaben

  • Bei fester Ware nach Länge: Grundpreis 9,95 €/m
  • Bei fester Ware nach Gewicht: Grundpreis 9,95 €/kg
  • Bei fester Ware nach Fläche: Grundpreis 9,95 €/m2
  • Bei flüssiger Ware nach Volumen: Grundpreis 9,95 €/l

Die Angabe des Grundpreises ist bei folgenden Waren erforderlich:

  • Waren in Fertigverpackungen
  • Waren in offenen Verpackungen
  • Waren, die als Verkaufseinheit ohne Umhüllung verkauft werden

Tipps & Gefahren

  • Tipp: Auch weitere Stellen in Ihrem Online-Shop, wo Sie mit den Preisen werben, dürfen Sie nicht vergessen (z.B. „Kunden kauften auch...“) sowie Ihre Werbebotschaften in Sozialen Netzwerken.
  • Achtung! Momentan erreichen uns vermehrt Abmahnungen vertreten durch den IDO Verband. Als Abmahngrund ist die fehlende Grundpreisangabe auf eBay aufgeführt. Wurden Sie auch abgemahnt? Laden Sie hier Ihre Abmahnung hoch! Wir helfen Ihnen umgehend.

Korrekte Umsetzung in Ihrem Online-Shop:

  • Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis stehen
  • Der Grundpreis darf gegenüber dem Endpreis optisch nicht hervorgehoben werden
  • End- und Grundpreise müssen zusammen wahrgenommen werden können
  • Der Grundpreis muss immer dort angegeben werden, wo der Endpreis auch angegeben ist
    (z.B. auf der Detail- oder auf der Produktübersichtsseite).

Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe erhalten? Keine Panik, wir wissen, was zu tun ist. Laden Sie ihre Abmahnung direkt hoch, wir setzen uns umgehen mit ihnen in Verbindung.

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Hilfe bei Abmahnung der Grundpreisangabe – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten Sie in Ihrem Abmahnfall auch, wenn Sie bereits eine Abmahnung vorliegen haben und noch kein Händlerbund-Mitglied sind. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung und vertreten Sie auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
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