Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe

Abmahner fokussieren sich in letzter Zeit verstärkt auf die fehlenden oder fehlerhaften Grundpreisangaben. Online-Händler, die ihre Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, sind gemäß (§2 Grundpreis) der Preisangabeverordnung (PAngV) zur Nennung eines Grundpreises verpflichtet. Dabei muss der Grundpreis sowohl auf der Detail- als auch auf der Produktübersichtsseite angezeigt werden. Wird dieser nicht angegeben oder nicht in unmittelbarer Nähe des Endpreises (sog. doppelte Preisangabe) angezeigt, so kann dies zu einer Abmahnung führen. Denn so lässt sich der Preisvergleich für den Verbraucher schwer durchführen.

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Beispiele für korrekte Grundpreisangaben

    1. Bei fester Ware nach Länge: Grundpreis 9,95 €/m
    2. Bei fester Ware nach Gewicht: Grundpreis 9,95 €/kg
    3. Bei fester Ware nach Fläche: Grundpreis 9,95 €/m2
    4. Bei flüssiger Ware nach Volumen: Grundpreis 9,95 €/l

Wo lauern die Gefahren? Die häufigsten Fehlerquellen

Damit du nicht ins Visier von Abmahnern gerätst, solltest du diese typischen Fehler vermeiden:

  1. Fehlernder Grundpreis: Dein Produkt hat eine Mengenangabe (g, ml, kg), aber der Grundpreis fehlt völlig
  2. Grundpreis fehlt in Listenansicht: Der Grundpreis steht zwar auf der Produktdetailseite, fehlt aber in der Kategorieansicht oder in den Suchergebnissen. Das reicht für eine Abmahnung leider schon aus
  3. Falsches Maß gewählt: Du nutzt noch „pro 100g“, obwohl die neue Verordnung meistens „pro 1 kg“ oder „pro 1 l“ als Bezugsgröße verlangt
  4. Einheiten-Mix: Du verkaufst Stoffe und gibst den Preis pro Meter statt pro Quadratmeter an? Das ist ein klassischer Formfehler
  5. Rechenfehler: Schon kleine Rundungsfehler bei der Umrechnung können rechtliche Konsequenzen haben. Der Preis muss mathematisch exakt stimmen
  6. „Pro Stück“-Angabe: Wenn dein Produkt eine Gewichtspflicht hat, darfst du nicht nur den Stückpreis angeben
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Die Angabe des Grundpreises ist bei folgenden Waren erforderlich:

    1. Waren in Fertigverpackungen
    2. Waren in offenen Verpackungen
    3. Waren, die als Verkaufseinheit ohne Umhüllung verkauft werden

Tipp: Auch weitere Stellen in deinem Online-Shop, wo du mit den Preisen wirbst, darfst du nicht vergessen (z.B. „Kunden kauften auch ...“) sowie deine Werbebotschaften in Sozialen Netzwerken.

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Momentan erreichen uns vermehrt Abmahnungen vertreten durch den IDO Verband. Als Abmahngrund ist die fehlende Grundpreisangabe auf eBay aufgeführt. Wurdest du auch abgemahnt? Lade hier deine Abmahnung hoch! Wir helfen dir umgehend.

Korrekte Umsetzung in deinem Online-Shop:

  1. Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis stehen
  2. Der Grundpreis darf gegenüber dem Endpreis optisch nicht hervorgehoben werden
  3. End- und Grundpreise müssen zusammen wahrgenommen werden können
  4. Der Grundpreis muss immer dort angegeben werden, wo der Endpreis auch angegeben ist
    (z.B. auf der Detail- oder auf der Produktübersichtsseite). 

Grundpreisangabe: Der direkte Vergleich

So setzt du die Preisangabenverordnung rechtssicher um – und das sind die häufigsten Fehler.

Grundpreis fehlerhaftes Beispiel
Grundpreis korrektes Beispiel

Gehörst du zur Risikogruppe? Diese Branchen stehen im Fokus

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Beauty & Kosmetik

Bei Cremes oder Parfums wird der Grundpreis oft „versteckt“, weil er im Vergleich zum Produktpreis hoch wirkt – ein gefundenes Fressen für Abmahner. 

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Food & Supplements

Unterschiedliche Packungsgrößen bei Lebensmitteln oder Kapseln führen oft zu Fehlern in der Berechnung. 

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Marktplatz-Händler (Amazon, eBay, Etsy)

Hier hast du oft weniger Kontrolle über die Anzeige-Logik der Plattform, was schnell zu fehlenden Angaben führt. 

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Inhabergeführte Shops

Wenn du deine Daten noch manuell pflegst und keine Automatisierung nutzt, ist die Fehlerquote leider besonders hoch. 

Hilfe bei Abmahnung der Grundpreisangabe – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall auch, wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen hast und noch kein Händlerbund-Mitglied bist. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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