Abmahnung vom IDO-Verband – wir helfen dir sofort!

Wenn es um Abmahnungen geht, ist der IDO-Verband unter Online-Händlern für seine Umtriebigkeit seit Jahren berüchtigt. Eine Abmahnwelle folgt der nächsten. Denn der Verband arbeitet mit System. Immer wieder geht es um Wettbewerbsverstöße, die sich einfach aufspüren lassen und dann massenhaft abgemahnt werden. Wir kennen das Vorgehen seit langem und helfen dir, die Folgen der Abmahnung zu verringern oder sie komplett abzuwehren. Als Unlimited-Mitglied übernimmt der Händlerbund schon ab 57,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen für dich:

  1. Detaillierte Prüfung der Abmahnung: Unsere Rechtsexperten beurteilen die Situation rasch und präzise, um optimale Lösungswege zu identifizieren.
  2. Individuelle Risikoberatung und Strategieentwicklung: In enger Zusammenarbeit gestalten wir eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, die auf deine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  3. Gerichtsvertretung durch erfahrene Fach- und Rechtsanwälte: Wir setzen uns professionell und entschlossen für deine Interessen ein, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
  4. Unterstützung ohne Wartezeiten: Deine Anliegen sind uns wichtig, daher stehen wir ohne Wartezeiten zur Seite und begleiten dich.

Erfahre mehr zum Vorgehen und den Folgen bei einer Abmahnung in unserem kostenlosen Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und der "FAQ Unterlassungserklärung".

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⛑️ Erste Hilfe bei Abmahnung: Unsere Rechtsexperten geben Antworten

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Du hast eine Abmahnung erhalten und weißt nicht, wie du weiter vorgehen sollst, was bei den gesetzten Fristen zu beachten ist oder welche Kosten auf dich zukommen können? Downloade einfach unser kostenloses Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und das "FAQ zur Unterlassungserklärung", in dem unsere Rechtsexperten die meist gestellten Fragen ausführlich beantworten.

Ich wurde vom IDO-Verband abgemahnt – was kann ich tun?

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz IDO-Verband) ist regelmäßig aktiv, um Abmahnungen an Online- Händler auszusprechen.

Die Abmahnkosten fallen oft vergleichsweise gering aus. Mit Forderungen im Bereich von etwa 200 Euro scheint es naheliegend, schnell zu zahlen, um alle Unannehmlichkeiten schnell vom Tisch zu haben. Die Tücke steckt allerdings in der beigefügten Unterlassungserklärung. Wird der Verstoß nicht, wie dort vereinbart, behoben oder wiederholt er sich, drohen hohe Vertragsstrafen – im Einzelfall selbst dann, wenn du sie nicht selbst verschuldet hast. Die Kosten belaufen sich dabei meist auf 3000 bis 4000 Euro.

Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrungen mit Abmahnungen vom IDO-Verband und unterstützen dich schnell und zuverlässig.

Wichtig ist, dass du die gesetzten Fristen wahrst, auch wenn sie knapp bemessen sind. Den Rest übernehmen wir für dich.

Wir helfen schnell und zuverlässig

Jetzt Abmahnung hochladen

Sende uns jetzt alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und mehr.

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Was wird durch den IDO-Verband abgemahnt?

Egal ob Online-Shop, Amazon und eBay oder Google Shopping – dort, wo sich Rechtsverstöße im E-Commerce schnell und massenhaft aufdecken lassen, ist der IDO-Verband nicht weit.

Besonders häufig werden die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung in diesen Bereichen abgemahnt:

  1. Grundpreisangabe
  2. Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung
  3. fehlender oder nicht klickbarer Link auf die OS-Plattform
  4. Werbung mit Garantien
  5. Lieferzeiten

Der IDO-Verband ist bekannt dafür, sich immer wieder auf eine bestimmte Branche einzuschießen und dort besonders viele Händler abzumahnen. Betroffen sind unter anderem der Verkauf von:

  1. Handmade-Artikeln
  2. Tierbedarf
  3. Haushaltswaren
  4. Kosmetikprodukten
  5. Lebensmitteln
  6. Bricklink

Als Verband darf der IDO nur Branchen abmahnen, die er anhand umfangreicher Mitgliederzahlen auch tatsächlich vertreten kann. Diese Aktivlegitimation wurde dem IDO-Verband in der Vergangenheit von Gerichten schon mehrfach abgesprochen, zum Beispiel für die Branchen "Schmuck" und "Nahrungsergänzungsmittel".

Unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen dir nicht nur bei einer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir dir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:

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Rechtsberatung
durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte via E-Mail und Telefon
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Shop-Tiefenprüfung
mit umfassendem Prüfkatalog und persönlichem Ansprechpartner
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Rechtstexte
für eine unbegrenzte Anzahl an Online-Präsenzen (z.B. Online-Shops, Marktplätze)

Hilfe bei Abmahnung – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten dich in deinem Abmahnfall, auch wenn du bereits eine Abmahnung vorliegen hast und noch kein Händlerbund-Mitglied bist. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für deine rechtliche Vertretung und vertreten dich auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
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Wissenswertes zu Abmahnungen vom IDO-Verband

wissenswertes

Darf der IDO-Verband überhaupt abmahnen?

Nicht nur Mitbewerber dürfen abmahnen. Unter bestimmten Bedingungen steht das Recht auch Wirtschaftsverbänden zu. Eine Aktivlegitimation ergibt sich zum Beispiel aus Art und Anzahl der Mitglieder und daraus, dass ein rechtsfähiger Verband die gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Interessen fördert. Ob das beim IDO-Verband der Fall ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte.

Der IDO wird mit Täuschung und Rechtsmissbrauch in Verbindung gebracht. Was bedeutet das für mich?

Ob der IDO-Verband tatsächlich dazu befugt ist Abmahnungen auszusprechen, steht immer wieder zur Debatte. Trotzdem solltest du eine Abmahnung niemals einfach ignorieren, denn die Folgen sind nicht absehbar. Mit rechtlicher Unterstützung kannst du sicherstellen, dass die Konsequenzen der Abmahnung so gering wie möglich gehalten oder abgewendet werden können.

Kann eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt: Ist eine Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, ist sie ein Leben lang wirksam. Und das selbst dann, wenn sich die Abmahnung im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich herausgestellt hat. Unterlassungserklärungen werden in solchen Fällen nicht automatisch hinfällig, können aber gekündigt werden. Ob tatsächlich ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ergibt sich teilweise erst Jahre nachdem die Abmahnung ausgesprochen wurde.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.