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Abmahnung vom IDO-Verband –
Wir helfen Ihnen sofort!

Wenn es um Abmahnungen geht, ist der IDO-Verband unter Online-Händlern für seine Umtriebigkeit seit Jahren berüchtigt. Eine Abmahnwelle folgt der nächsten. Denn der Verband arbeitet mit System. Immer wieder geht es um Wettbewerbsverstöße, die sich einfach aufspüren lassen und dann massenhaft abgemahnt werden. Wir kennen das Vorgehen seit langem und helfen Ihnen, die Folgen der Abmahnung zu verringern oder sie komplett abzuwehren.

  • Wir unterstützen Sie sofort – auch rückwirkend
  • Vertretung auch bei Selbstverschulden
  • Bearbeitung durch erfahrene, spezialisierte Anwälte


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Ich wurde vom IDO-Verband abgemahnt – Was kann ich tun?

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz IDO-Verband) ist regelmäßig aktiv, um Abmahnungen an Online- Händler auszusprechen.

Die Abmahnkosten fallen oft vergleichsweise gering aus. Mit Forderungen im Bereich von etwa 200 Euro scheint es naheliegend, schnell zu zahlen, um alle Unannehmlichkeiten schnell vom Tisch zu haben. Die Tücke steckt allerdings in der beigefügten Unterlassungserklärung. Wird der Verstoß nicht wie dort vereinbart behoben oder wiederholt er sich, drohen hohe Vertragsstrafen – im Einzelfall selbst dann wenn Sie sie nicht selbst verschuldet haben. Die Kosten belaufen sich dabei meist auf 3000 bis 4000 Euro.

Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrungen mit Abmahnungen vom IDO-Verband und unterstützen Sie schnell und zuverlässig.

Wichtig ist, dass Sie die gesetzten Fristen wahren, auch wenn sie knapp bemessen sind. Den Rest übernehmen wir für Sie.



Wir helfen schnell und zuverlässig

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Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

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Was wird durch den IDO-Verband abgemahnt?

Egal ob Online-Shop, Amazon und eBay oder Google Shopping – dort wo sich Rechtsverstöße im E-Commerce schnell und massenhaft aufdecken lassen, ist der IDO-Verband nicht weit.

Besonders häufig werden die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung in diesen Bereichen abgemahnt:

  • Grundpreisangabe
  • Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung
  • fehlender oder nicht klickbarer Link auf die OS-Plattform
  • Werbung mit Garantien
  • Lieferzeiten

Der IDO-Verband ist bekannt dafür, sich immer wieder auf eine bestimmte Branche einzuschießen und dort besonders viele Händler abzumahnen. Betroffen sind unter anderem der Verkauf von:

  • Handmade-Artikeln
  • Tierbedarf
  • Haushaltswaren
  • Kosmetikprodukten
  • Lebensmitteln
  • Bricklink

Als Verband darf der IDO nur Branchen abmahnen, die er anhand umfangreicher Mitgliederzahlen auch tatsächlich vertreten kann. Diese Aktivlegitimation wurde dem IDO-Verband in der Vergangenheit von Gerichten schon mehrfach abgesprochen, zum Beispiel für die Branchen "Schmuck" und "Nahrungsergänzungsmittel".

Unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen Ihnen nicht nur mit Ihrer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:



Rechtsberatung

durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte

Shop-Tiefenprüfung

mit umfassendem Prüfkatalog und persönlichem Ansprechpartner

Rechtstexte

für eine unbegrenzte Anzahl an Präsenzen



Hilfe bei Abmahnung – auch rückwirkend!

Unsere erfahrenen Juristen vertreten und beraten Sie in Ihrem Abmahnfall auch, wenn Sie bereits eine Abmahnung vorliegen haben und noch kein Händlerbund-Mitglied sind. Im Rahmen einer Unlimited oder Professional-Mitgliedschaft übernehmen wir die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung und vertreten Sie auf Wunsch durch alle gerichtlichen Instanzen.

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Unsere Pakete für die Soforthilfe bei Abmahnung Un­limited Profes­sional
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Selbstverständlich inkl. Haftungs­übernahme
Kosten­übernahme für eigenen Anwalt
Kosten­übernahme für gegn­erischen Anwalt -
Übernahme der evtl. entstandenen Gerichts­kosten -
Übernahme von Schadens­ersatz­ansprüchen bis 5.000 € -
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  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
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  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
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  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
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  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Wissenswertes zu Abmahnungen
vom IDO-Verband

Darf der IDO-Verband überhaupt abmahnen?

Nicht nur Mitbewerber dürfen abmahnen. Unter bestimmten Bedingungen steht das Recht auch Wirtschaftsverbänden zu. Eine Aktivlegitimation ergibt sich zum Beispiel aus Art und Anzahl der Mitglieder und daraus, dass ein rechtsfähiger Verband die gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Interessen fördert. Ob das beim IDO-Verband der Fall ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte.

Der IDO wird mit Täuschung und Rechtsmissbrauch in Verbindung gebracht. Was bedeutet das für mich?

Ob der IDO-Verband tatsächlich dazu befugt ist, Abmahnungen auszusprechen steht immer wieder zur Debatte. Trotzdem sollten Sie eine Abmahnung niemals einfach ignorieren, denn die Folgen sind nicht absehbar. Mit rechtlicher Unterstützung können Sie sicherstellen, dass die Konsequenzen der Abmahnung so gering wie möglich gehalten oder abgewendet werden können.

Kann eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt: Ist eine Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, ist sie ein Leben lang wirksam. Und das selbst dann, wenn sich die Abmahnung im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich herausgestellt hat. Unterlassungserklärungen werden in solchen Fällen nicht automatisch hinfällig, können aber gekündigt werden. Ob tatsächlich ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ergibt sich teilweise erst Jahre nachdem die Abmahnung ausgesprochen wurde.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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