Ich habe schon deutschsprachige Rechtstexte. Kann ich sie nicht einfach übersetzen lassen?
Die Versuchung ist oft groß, für fremdsprachige Rechtstexte eine Übersetzungssoftware zu
nutzen. Damit tun Sie sich allerdings keinen Gefallen. Denn schon kleine Fehler oder
Ungenauigkeiten können zu einer Abmahnung führen. Wenn Sie unsere internationalen
Rechtstexte nutzen möchten, geht das ganz unkompliziert: Sie stehen Unlimited- und
Professional-Mitgliedern im Rechtstexteditor zusammen mit den deutschen Rechtstexten zur
Nutzung bereit.
Für welche Verkaufsplattformen kann ich die internationalen Rechtstexte nutzen?
Wir bieten Rechtssicherheit für mehr als 50 Verkaufsplattformen - auch mit unseren
fremdsprachigen Rechtstexten. Ganz gleich ob Manomano in Frankreich, Abebooks in Italien und
andere Spezialplattformen oder die Ableger von Amazon und eBay, wir liefern Rechtstexte für
den EU-weiten Handel. Außerdem stellen wir Ihnen Rechtstexte für Amazon.com bereit, erstellt
nach US-amerikanischem Recht.
Internationale Rechtstexte für Amazon in Schweden können auf Englisch eingestellt werden.
Eine Auswahl abgesicherter internationaler Verkaufsplattformen:
Belgien (Niederländisch)Belgien (NL)
benl.ebay.be
Belgien (Französisch)Belgien (FR)
befr.ebay.be
Ich bin Händler mit Sitz im Ausland. Kann ich die Händlerbund-Rechtstexte verwenden?
Wenn Sie Ihren Sitz als Händler nicht in Deutschland haben, können Sie unsere
internationalen Rechtstexte dann verwenden, wenn sich Ihr Angebot ausschließlich an deutsche
Kunden richtet. Beachten Sie allerdings, dass wir Ihnen in diesen Fällen kein Impressum zur
Verfügung stellen können.
Ich habe weitere Fragen. Wer kann mir weiterhelfen?
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern auch bei
speziellen
Fragestellungen zu internationalen Rechtstexten weiter.