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Als Online-Händler sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden und Nutzern Ihrer Website verschiedene Informationen zur Verfügung zu stellen – zum Beispiel welche Daten Sie erheben, wofür Sie diese nutzen, wer presserechtlich verantwortlich ist oder nähere Erläuterungen zu den Geschäften, die Sie über Ihre Webseite abwickeln. Bei letzterem handelt es sich um die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die als Rechtstext in Ihrem Online-Shop auf keinen Fall fehlen dürfen.
Wenn Sie Ihre Website in Englisch zur Verfügung stellen oder international ausgerichteten Handel in englischsprachigen Ländern betreiben, stellt sich die Frage – müssen die AGB auch auf Englisch sein? Können Sie die AGB ins Englische übersetzen? Sind die Geschäftsbedingungen auf Englisch überhaupt Pflicht? Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um AGB in Englisch. Desweiteren übernimmt der Händlerbund
bereits für 8,90 € pro Monat* unter anderem folgende Leistungen für Sie:
Die englische Abkürzung für AGB ist GTCs. AGB heißt auf Englisch also „General terms and conditions“. Die Sprache für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich abhängig davon, ob Sie mit Ihrem Shop auch gezielt Kunden aus anderen Ländern ansprechen wollen.
„General terms and conditions (GTCs)“, also Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind auf Englisch nur Pflicht, wenn Sie in englischsprachigen Ländern handeln möchten, zum Beispiel dem Vereinigten Königreich. Wenn Sie mit Ihrem Online-Handel ebenfalls beispielsweise Italien erschließen möchten, benötigen Sie unbedingt auch Rechtstexte in Italienisch, um Ihre Nutzer zu informieren und Abmahnungen zu verhindern.
Wussten Sie, dass wir Ihnen die für Ihren Online-Shop notwendigen Rechtstexte in mehreren Sprachen anbieten, nicht nur in Englisch oder Italienisch?
Egal ob für Ihren eigenen Online-Shop oder eine der 50 anderen unterstützten Verkaufsplattformen. Unsere spezialisierten Rechtsexperten beraten und stellen Ihnen folgende Rechtstexte zur Verfügung:
Die kurze Antwort – nein. Sie können schon, aber Sie sollten es aus verschiedenen Gründen unterlassen, Rechtstexte jeglicher Art einfach in andere Sprachen zu übersetzen.
Warum sollte man Rechtstexte nicht einfach mit einer Übersetzungssoftware oder einem Tool übersetzen lassen?
Wenn Sie selbst verschiedene Tools und Softwares für Übersetzungen genutzt haben, ist Ihnen sicher einiges schnell aufgefallen: falsche Grammatik, fragwürdige Übersetzungen, oft sogar eine andere Struktur. Und Fehler in Ihren englischen AGB dürfen Sie sich als Online-Händler nicht erlauben, wenn Sie Abmahnungen vermeiden möchten.
Welche Probleme können aufkommen, wenn man seine AGB von einem Übersetzer übersetzen lässt?
Eine gute Alternative scheint es zu sein, dass Sie Ihre Rechtstexte von einem Sprachexperten ins Englische übersetzen zu lassen. Auch dies ist mit Vorsicht zu betrachten, da auch hier viele Stolperfallen auf Sie warten:
Und Stolperfallen führen zu nervenraubenden Abmahnungen. Egal, ob Sie sich also für ein gängiges Tool oder einen erfahrenen Dolmetscher entscheiden wollen - von einer simplen Übersetzung Ihrer AGB ins Englische raten wir Ihnen dringend ab. Unsere Experten dagegen erstellen Ihnen rechtssichere AGB in den von Ihnen gewünschten Sprachen, damit Sie sicher handeln können.
Die Mitgliedschaftspakete vom Händlerbund sind auf die jeweiligen Bedürfnisse von Online-Händlern und Website-Betreibern zugeschnitten. Vom kleinen Händler bis hin zu etablierten Größen – Wir bieten das passende Mitgliedschaftspaket für Sie – zu fairen Preisen. Der Händlerbund betreut derzeit über 80.000 Online-Präsenzen und unterstützt Händler aus ganz Europa bei der Professionalisierung. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und werden Sie Mitglied!
Abmahnung wegen fehlerhafter Rechtstexte erhalten? Wir helfen sofort! Nutzen Sie unseren Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten Sie auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.
Erschließen Sie weitere Marktplätze und handeln Sie von Anfang an sicher! Wir erstellen Ihnen abmahnsichere Rechtstexte für über 50 Verkaufsplattformen u.a. Amazon, Ebay oder Otto.de.
Im Rahmen der Mitgliedschaftspakete Premium, Unlimited und Professional erhalten Sie kompetente Rechtsberatung per Telefon bzw. E-Mail von spezialisierten Rechtsanwälten. Dafür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und Sie haben dauerhaft einen persönlichen Ansprechpartner.
Die Rechtstexte des Händlerbundes sind in erster Linie abmahnsicher. Kommt es doch mal zu einer Abmahnung, weil der Händlerbund einen Fehler gemacht hat, so müssen Sie sich als Online-Händler keine Sorgen machen, denn: Wir stehen selbstverständlich für die Korrektheit unserer Texte ein. Haftung also inklusive.
Außerdem sind Sie mit unseren Texten immer up-to-date: Kommt es zu Änderungen der Rechtslage, so werden die Texte schnellstmöglich entsprechend angepasst und Sie darüber informiert. Mit unseren individuell erstellten AGB auf Englisch sind Sie also immer auf der sicheren Seite.
Sofern Sie Ihre Website in Deutsch halten und sie damit auf Nutzer in Deutschland ausgerichtet ist, müssen Sie Ihre Rechtstexte auch nur auf Deutsch zur Verfügung stellen. Fremdsprachige Rechtstexte sind nur verpflichtend, wenn Sie auch international handeln.
Dies gilt auch dann, wenn Sie Kunden aus einem anderen Land gewinnen konnten. Denn das anwendbare Recht richtet sich danach, in welchem Land Sie Ihre Tätigkeit ausüben beziehungsweise auf welches Land Sie Ihren Online-Handel erstreckt haben. Die Erreichbarkeit Ihrer Website von anderen Ländern ist dabei kein Argument.
Mit Ihrem Online-Shop sind Sie verpflichtet, verschiedene Rechtstexte zur Verfügung zu stellen, auf die Sie auch nicht verzichten sollten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur einer davon. Sie benötigen AGB, wenn Sie viele Verträge mit verschiedenen Personen schließen, was für Sie als Online-Händler durch den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung von Relevanz ist. Typische Inhalte der AGB sind zum Beispiel:
Englische AGB benötigen Sie dabei nur dann, wenn Sie Ihre Produkte gezielt grenzüberschreitend an Endkunden in anderen Ländern verkaufen. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehungsweise Nutzungsbedingungen müssen zwingend in jeder Sprache abrufbar sein, die Sie in Ihrem Online-Shop zur Verfügung stellen. Ansonsten drohen Ihnen Abmahnungen von Ihren Mitbewerbern.
Für Ihre potenziellen Kunden kann es natürlich dennoch angenehm sein, Ihre Website in mehreren Sprachen anzubieten, auch wenn Sie mit Ihrem Online-Shop beispielsweise nur in Deutschland vertreten sind. Hintergrund ist der, dass Ihr beispielsweise deutscher Shop, mit dem Sie auch nur Kunden aus Deutschland beliefern, durch das grenzenlose Web natürlich auch von einem Verbraucher aus Frankreich oder Polen gefunden werden kann, der möglicherweise bei Ihnen ein Produkt erwerben möchte.
Grundsätzlich sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Amtssprache des Landes, in welchem Sie Handel betreiben, anzugeben. Festgelegt sind diese Voraussetzungen für Deutschland im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im BGB sind Rechtsbeziehungen, sowie geschäftliche Interaktionen zwischen Unternehmen und Konsumenten geregelt.
§305 BGB bestimmt die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag. In §305 Absatz 2 Nummer 2 BGB wird bestimmt, dass der anderen Vertragspartei in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft wird, von den Inhalten der AGB Kenntnis zu nehmen. Sie können daher von Ihren deutschsprachigen Kunden nicht erwarten, dass diese englische AGB oder englischsprachige Rechtstexte im Allgemeinen verstehen. Das bedeutet also, dass AGB auf Englisch in Deutschland unwirksam und damit abmahnbar sind.
Ob sich deutsche und englische AGB unterscheiden dürfen, kommt ganz auf Ihre Situation und Ihren Online-Shop an. Sind Sie zum Beispiel nur in Deutschland aktiv, möchten Ihren Kunden aber Ihre Seite in mehreren Sprachen anbieten, dann nicht. Denn hierbei richten sich die verfassten Rechtstexte trotz der anderen Sprache nach in Deutschland geltendem Recht.
Wenn Sie aber Ihren Online-Handel auf andere Länder ausweiten, sind auch bei Ihren englischen AGB oder allgemein fremdsprachigen Rechtstexten weitere Details zu beachten. Das Internationale Privatrecht bestimmt dabei, welches Recht dann anzuwenden ist. Innerhalb der Europäischen Union gilt für Verträge die sogenannte Rom-I Verordnung, die sich um grenzüberschreitende Verträge in der EU dreht. Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrem Shop eine Rechtsauswahl treffen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: das sogenannte Günstigkeitsprinzip. Dieses sagt aus, dass für den Verbraucher das von Ihnen festgelegte Recht gilt, es sei denn, es gibt günstigere Landesvorschriften. Ein Beispiel:
Sie betreiben EU-weit einen Shop und haben in Ihren AGB festgelegt, dass deutsches Recht gelten soll und daher eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt. Nun bestellt ein Kunde aus Irland ein Produkt. In Irland gelten aber – je nach Produkt – längere Gewährleistungsfristen. Entsprechend kann der Kunde sich hier auf das günstigere, irische Recht berufen.
Richtet sich also Ihr Online-Shop auf andere Länder, so müssen Sie auch die Rechtsordnung dieser Länder berücksichtigen. Davon können Sie durch eine Rechtswahlklausel abweichen. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass Ihrem Kunden der höhere Schutz entzogen wird, welcher ihm durch gewöhnlichen Aufenthalt im Zielland gewährt wird.
Klauseln in Ihren englischen AGB, dass ‘deutsches Recht gelte’ oder ‘dieser Vertrag deutschen Bestimmungen unterliege’, sind bei internationalem Handel nicht zielführend. Aus diesen Klauseln geht nicht eindeutig hervor, dass dem Verbraucher der Schutz seines Aufenthaltslandes nicht entzogen wird. Damit sind solche Klauseln intransparent, somit unwirksam und können daher abgemahnt werden. Eine Rechtswahlklausel muss daher immer auch das Günstigkeitsprinzip berücksichtigen.
Ihre englischen AGB bestehen aus verschiedenen Klauseln, die unterschiedliche Vertragspunkte festhalten. Unwirksam sind Klauseln beispielsweise, wenn sie Ihren Vertragspartner unangemessen benachteiligen, intransparent sind oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Ist oder wird eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest des Vertrages dennoch bestehen. Die unwirksame Klausel wird für nichtig erklärt und von geltendem Recht abgelöst. Das gilt auch, wenn zum Beispiel nur ein Teil der Klausel Ihrer englischen AGB unwirksam ist. Der wirksame Teil gilt weiterhin.
Eine unwirksame Klausel kann zum Beispiel das Verkürzen der Gewährleistungsfrist sein, da es hierzu feste, gesetzliche Regelungen gibt. Solche unwirksamen Klauseln können außerdem auch zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.
Auch unwirksame Klauseln in Ihren englischen AGB können zu teuren Abmahnungen durch Ihre Wettbewerber oder Abmahnvereine führen. Lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Englisch daher von den Experten des Händlerbunds erstellen.
Ja, fehlerhafte AGB können zu Abmahnungen führen, da diese zahlreiche Fehlerquellen aufweisen können. Abmahngründe können also unter anderem sein:
Abmahnen können Sie dabei sowohl Mitbewerber, als auch Wettbewerbsverbände und Vereine. Jedes Unternehmen, das mit einem oder mehreren Unternehmen als Verkäufer von Waren in einem Wettbewerbsverhältnis steht, wird als Mitbewerber definiert. Dabei müssen die Unternehmen weder identisch sein, noch die Produkte ganz genau übereinstimmen.
Als Mitglied des Händlerbunds profitieren Sie von einigen Leistungen - zum Beispiel von abgesicherten Internetpräsenzen,
individueller Rechtsberatung,
Soforthilfe bei Abmahnungen oder auch einer Shop-Tiefenprüfung.
Mit einer HB-Mitgliedschaft sind Sie aber insbesondere durch unsere erfahrenen Anwälte rechtlich immer auf der sicheren Seite. Verschiedene Rechtstexte sind für Ihren Online-Shop notwendig, möglicherweise auch in verschiedenen Sprachen, so wie Ihre AGB auf Englisch. Folgende Vorteile genießen Sie als Mitglied des Händlerbunds:
Wenn Sie Ihre AGB auf Englisch oder in anderen Sprachen wünschen und dabei rechtlich abgesichert sein wollen, dann wenden Sie sich also am besten an den Händlerbund.
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