Barrierefreiheit im Netz: Unternehmen müssen nachrüsten

Leipzig, 24.06.2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen erstmals dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen auch Webseiten und Online-Shops. Für Betreiber digitaler Angebote beginnt damit eine neue Ära der Verantwortung. Für Menschen mit Behinderungen ein längst überfälliger Schritt in Richtung digitale Chancengleichheit.

Was jetzt wichtig ist

Ab Sommer 2025 müssen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder über zwei Millionen Euro Jahresumsatz ihre Websites und digitalen Services barrierefrei anbieten. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2025. Auch digitale Dienstleistungen wie E-Books, Self-Service-Portale und Online-Ticketverkäufe fallen unter das Gesetz. Öffentliche Stellen sind bereits durch andere Regelungen zur Barrierefreiheit verpflichtet – nun zieht die Privatwirtschaft nach.

„Viele unterschätzen den Aufwand, denn Barrierefreiheit ist kein kosmetisches Detail, sondern betrifft die gesamte Struktur einer Website“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbundes, der seine Mitglieder bei der Umsetzung unterstützt. „Gerade technische Anforderungen wie sauberes HTML, semantische Auszeichnung oder die Bedienbarkeit per Tastatur werden oft übersehen.“

Ein Gewinn für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderung

Von barrierefreier Gestaltung profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Nutzer, Menschen mit Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen finden sich besser zurecht. Barrierefreie Webseiten sind insgesamt benutzerfreundlicher. Das verbessert die Usability und erhöht die Chancen auf ein besseres Suchmaschinen-Ranking. 

„Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern Pflicht und ein Qualitätsmerkmal für modernes Webdesign“, betont Arlt. Das BFSG eröffnet Unternehmen neue Marktchancen und trägt gleichzeitig zu einer inklusiven Gesellschaft bei. Immerhin leben allein in Deutschland rund 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. 

Fachliche Unterstützung dringend empfohlen

Da das BFSG keine konkreten Designvorgaben, sondern relativ starre technische Anforderungen (z. B. nach EN 301 549 und den WCAG-Richtlinien) vorgibt, ist juristische und technische Beratung in Kombination für viele Unternehmen unumgänglich.

Der Händlerbund hat gemeinsam mit der SWZ concept GmbH ein Barrierefreiheits-Paket entwickelt, das sowohl rechtliche Unterstützung, als auch die technische Lösung für eine optimale Umsetzung bietet. Darin sind u.a. Funktionen wie Textgrößenanpassung, Farbanpassungen und Tastatur-Navigation enthalten, sodass die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Standards erfüllt werden und Menschen mit Einschränkungen problemlos auf die Website zugreifen können.

Der Händlerbund unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des BFSG.

Über den Händlerbund

Der Händlerbund unterstützt Unternehmen dabei, mit ihren Produkten, Services und Ideen online erfolgreich zu sein. Mit langjährigem Know-how und einem großen Netzwerk aus über 90.000 abgesicherten Onlinepräsenzen machen wir deren Business langfristig sicher und erfolgreich. Der Händlerbund steht seit über 15 Jahren für einfaches, sicheres Handeln.

Über die SWZ conzept GmbH

Die SWZ concept GmbH ist eine inhabergeführte Kommunikationsagentur mit Sitz in Nürnberg. Seit 1979 entwickelt SWZ kreative und wirksame Kommunikationslösungen für Unternehmen, Institutionen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum umfasst digitale und klassische Kampagnen, barrierefreie Weblösungen, Bürgerdialogformate sowie nachhaltige Kommunikationsstrategien. Mit einem interdisziplinären Team und einer klaren Hands-on-Mentalität begleitet SWZ ihre Kunden partnerschaftlich und transparent – vom ersten Konzept bis zur erfolgreichen Umsetzung.

 

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