Händlerbund begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht

Leipzig, 13. August 2026. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Seit gestern, dem 12. August 2026, gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und mit ihr auch die Bevollmächtigten-Pflicht für den Versand ins EU-Ausland. Die Kommission hat sich gestern uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zur Gesetzesänderung sollen die nationalen Behörden zudem keine Sanktionen verhängen, sondern betroffene Unternehmen zunächst verwarnen.

Wir als Händlerbund unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich und sprechen uns dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen, bis eine praxistaugliche Lösung gefunden ist.

Kleine und mittelständische Händler besonders betroffen

„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“

Aus Sicht des Händlerbund gefährdet die aktuelle Regelung genau das, was sie eigentlich schützen soll: einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Wenn kleine und mittelständische Händler aus Kostengründen den Versand ins EU-Ausland einstellen, schwächt das den grenzüberschreitenden Handel und schadet damit dem Wettbewerb, den die Verordnung eigentlich fördern soll. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt weiter.

Rat blockiert bislang, Parlament verhandelt abgespeckte Version

Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission bereits seit Dezember 2025 vorliegt, der Rat der EU die Beratungen darüber jedoch vor einigen Wochen abgebrochen hat, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Aktuell verhandelt lediglich das EU-Parlament über eine deutlich abgespeckte Version, die eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz vorsieht. Die erste Lesung dazu ist frühestens für Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten-Pflicht seit dem 12. August 2026 unverändert.

Wir appellieren an EU-Parlament und Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zeitnah aufzugreifen und eine praxisnahe Lösung zu beschließen, die den unterschiedlichen Größen und Strukturen im Onlinehandel gerecht wird. „Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, so Arlt.

Betroffene Händler können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Wer als Händler von der Bevollmächtigten-Pflicht betroffen ist, kann sein Feedback auch direkt bei der EU-Kommission einreichen. Der Händlerbund stellt dafür ein kostenloses und frei zugängliches Muster zur Verfügung, mit dem Händler ihre Rückmeldung schnell und unkompliziert übermitteln können. Hier geht es zum Muster.

Der Händlerbund wird die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über den aktuellen Stand informieren.