Garantielabel erstellen
Mit unserem Generator einfach & rechtssicher umsetzen
Ab dem 27. September 2026 kommt eine neue Informationspflicht auf den Online-Handel zu: Verkaufst du Waren mit Herstellergarantie an Verbraucher, musst du dafür das neue EU-Garantielabel bereitstellen – zusätzlich zum ohnehin verpflichtenden Gewährleistungslabel. Mit unserem Garantielabel-Generator erstellst du das passende Label in wenigen Minuten: normgerecht, vollständig und startklar für deinen Shop.
Inklusivleistungen der Mitgliedschaftspakete:
- Garantielabel einfach online erstellen
- Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben
- Vorgaben unkompliziert im Online-Shop umsetzen

Unsere Leistungen in Sachen EU-Garantielabel
Digitales Garantielabel
Zeitersparnis
Einfache Erstellung
Speziell für E-Commerce entwickelt
Unser Garantielabel-Generator – schnell zur passenden Kennzeichnung
Du musst dich nicht mit Layoutvorgaben, Pflichtfeldern oder Formatfragen herumschlagen. Unser Garantielabel-Generator führt dich durch alle nötigen Angaben und erstellt daraus automatisch ein Label, das den EU-Vorgaben entspricht – bereit zum Download und zur Einbindung in deinen Shop.
- Berücksichtigt die verbindlichen Vorgaben aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- Nur die tatsächlich editierbaren Felder (Hersteller, Garantiedauer, Modell) müssen von dir ausgefüllt werden
- Ergebnis in Sekunden als fertiges Label zum Download
Garantielabel ab September 2026: Das ändert sich für Online-Händler
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und der zugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 führt die EU zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen ein: das Gewährleistungslabel (für praktisch jeden Verkauf an Verbraucher verpflichtend) und das Garantielabel – kurz „GARAN“ –, das nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie gewährt. Ab dem 27. September 2026 gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist.
Was ist ein Garantielabel?
Das Garantielabel informiert Verbraucher kompakt und auf einen Blick über eine bestehende freiwillige Herstellergarantie – unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die für jedes Produkt ohnehin gilt. Es trägt den EU-weit einheitlichen Titel „GARAN“ (abgeleitet vom Wort „Garantie“ in mehreren EU-Sprachen) und ist optisch klar vorgegeben: Design, Farben und Aufbau dürfen nicht verändert werden.

Was zeigt das Garantielabel?
- dass eine freiwillige Garantie besteht,
- welcher Hersteller sie gewährt,
- wie lange sie läuft,
- und dass sie über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Wann wird ein Garantielabel benötigt? Ein Garantielabel ist nur dann Pflicht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Hersteller (nicht der Händler und nicht ein Marktplatz) gewährt die Garantie,
- sie bezieht sich auf die gesamte Ware, nicht nur auf einzelne Teile,
- sie ist kostenlos,
- und sie läuft länger als zwei Jahre –
gemeint ist ausdrücklich mehr als 24 Monate (also z. B. 25 Monate oder 3 Jahre, nicht exakt 2 Jahre).
Welche Produkte sind betroffen? Praktisch jedes physische Produkt, für das ein Hersteller eine entsprechende Garantie ausgelobt hat. Zwei Beispiele aus der Praxis:
- Ein Hersteller wirbt für ein Elektrogerät mit „3 Jahre Herstellergarantie, kostenlos“ → Garantielabel-Pflicht.
- Ein Hersteller gewährt „2 Jahre Garantie“ → keine Pflicht, da die Garantie die gesetzliche Mindestgewährleistung nicht überschreitet.

Deine Fragen. Unsere Antworten: Rechtsberatung auf Augenhöhe
„Das Garantielabel ist auf den ersten Blick unscheinbar, aber bei falscher Verwendung ein klassischer Abmahngrund. Unser Generator sorgt dafür, dass Händler es gar nicht erst falsch machen können.”
Sandra May
Rechtsanwältin
Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für den Händlerbund. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.
Rechtsgebiete
- IT-Recht
- Strafrecht
Wer muss ein Garantielabel bereitstellen?
Kurz gesagt: Du, sobald du ein Produkt mit einer entsprechenden Herstellergarantie an Verbraucher in der EU verkaufst – unabhängig von deiner Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob du über einen eigenen Shop oder über Marktplätze wie Amazon oder Ebay verkaufst. Entscheidend ist nicht, wer die Verkaufsplattform betreibt, sondern wer Vertragspartner der Kundschaft wird – und das bist in der Regel du.
Du bist betroffen, wenn:
- du Waren an Verbraucher in der EU verkaufst, und
- der Hersteller eines deiner Produkte eine kostenlose, produktumfassende Garantie von mehr als zwei Jahren gewährt, und
- dir diese Information vom Hersteller vorliegt oder zugänglich gemacht wurde.
Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, darfst du das Garantielabel auch nicht verwenden – etwa nicht bei reiner gesetzlicher Gewährleistung, bei Garantien von genau zwei Jahren oder weniger, bei kostenpflichtigen Garantien oder bei Garantien, die du als Händler selbst gibst.
Wo muss das Garantielabel im Online-Shop angezeigt werden?
Das Gesetz schreibt keine exakte Position vor, verlangt aber, dass das Label leicht erkennbar, verständlich und in hervorgehobener, farbiger Form vor Vertragsschluss zugänglich ist. In der Praxis bietet sich dafür vor allem an:
- die Produktdetailseite direkt beim betroffenen Produkt,
- oder ein klar erkennbarer Bereich im Checkout vor Bestellabschluss – dabei muss auch hier eindeutig erkennbar bleiben, zu welchem Produkt das Label gehört.
Anders als das Gewährleistungslabel darf das Garantielabel dabei verschachtelt dargestellt werden – es kann also zunächst eingeklappt erscheinen, muss aber spätestens bei Klick oder Antippen vollständig sichtbar sein. Wichtig: Das Label gehört zusätzlich auch in die Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, die du deinen Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zur Verfügung stellst. Verkaufst du über Marktplätze, bist du auch dort für die korrekte Anzeige verantwortlich – technische Einschränkungen der Plattform befreien dich nicht von der Pflicht.
Warum den Garantielabel-Generator des Händlerbunds nutzen?
- Einfache Erstellung – ohne technisches Vorwissen, in wenigen Minuten fertig
- Speziell für E-Commerce entwickelt – abgestimmt auf die Anforderungen von Online-Shops und Marktplatzintegrationen
- Zeitersparnis – kein manuelles Nachbauen der EU-Designvorgaben
- Rechts- und E-Commerce-Expertise dahinter – entwickelt mit unserem Rechtsteam, das täglich zu genau diesen Themen berät
- Verständlicher Prozess statt Frickelarbeit – du musst die Verordnung nicht selbst auslegen
So funktioniert der Garantielabel-Generator
Du trägst die erforderlichen Informationen ein – Hersteller, Garantiedauer, Produkt bzw. Modell.
Aus deinen Angaben generiert unser Tool automatisch das normgerechte Label im vorgeschriebenen Design.
Du lädst das fertige Label im passenden Format herunter.
Du ordnest das Label dem jeweiligen Produkt zu und bindest es entsprechend den Vorgaben in Produktseite, Checkout und Bestellbestätigung ein.
Weitere Leistungen des Händlerbunds
Als Mitglied des Händlerbunds erhältst du alle wichtigen Rechtstexte für deine Online-Präsenz wie z. B. AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Auch in verschiedenen Sprachen.
Dein Online-Shop wird bis zur Bestellübersicht von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten überprüft. Die Prüfkriterien umfassen alle Gesetzesgrundlagen, die für den Online-Handel wichtig sind. Vor, während und nach der Prüfung steht dir selbstverständlich ein persönlicher Ansprechpartner für deine Fragen zur Seite.
Fehlerhafte Rechtstexte, die unberechtigte Nutzung eines Bildes oder das Fehlen der Grundpreisangabe kann Grund für eine Abmahnung sein. Wir vertreten dich auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.
Was passiert, wenn das Garantielabel fehlt oder falsch eingebunden ist?
Fehlende, unvollständige oder fälschlich verwendete Garantielabel zählen zu den klassischen Abmahngründen im Online-Handel – etwa wenn ein Garantielabel gezeigt wird, obwohl gar keine entsprechende Herstellergarantie vorliegt, oder wenn es schlicht fehlt. Da es sich um eine vorvertragliche Informationspflicht handelt, können Verstöße wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Die gute Nachricht: Diese neue Informationspflicht lässt sich mit dem richtigen Werkzeug unkompliziert erfüllen. Unser Garantielabel-Generator nimmt dir die Frage ab, ob dein Label formal korrekt ist – du musst nur noch die richtigen Angaben liefern.
Ein Sonderfall, der in der Praxis häufig für Unsicherheit sorgt, betrifft Lagerbestände: Verpackungen, die du bereits vor dem 12. August 2026 eingekauft hast und die zu diesem Zeitpunkt noch nicht den neuen Kennzeichnungsanforderungen entsprechen, lassen sich in der Regel weiter aufbrauchen, sofern dein Verpackungslieferant selbst im Inland sitzt und du innerhalb Deutschlands versendest. Sobald du jedoch neue Verpackungen bestellst oder deine Rolle als Erzeuger anderweitig feststeht, gelten die Anforderungen ab dem Stichtag uneingeschränkt.
Diese Mitglieder sind überzeugt – jetzt fehlst nur noch du
Seit dem Start von Vape-Laden.de sind wir beim Händlerbund. In einer stark regulierten Branche – von Jugendschutz über Tabaksteuer bis zu Abmahnrisiken – brauchen wir einen verlässlichen Partner. Geprüfte Rechtstexte, die umfassende Rechtsberatung und die Shop-Prüfung geben uns die nötige Sicherheit. So bleiben wir rechtlich auf Kurs und können uns mit voller Aufmerksamkeit um Sortiment, Service und unsere Kundschaft kümmern.
Die größte Herausforderung war 2018 die DSGVO, die selbst hartgesottene Unternehmer an den Rand des Wahnsinns brachte. Aus diesem Grund sind wir 2018 Mitglied beim Händlerbund geworden. Ihr seid beim Thema Rechtssicherheit Profis, versorgt uns mit allen wichtigen Updates bei Gesetzesänderungen und wir haben für alle Rechtsgebiete einen Ansprechpartner.
FAQ zum Garantielabel
Braucht jedes Produkt ein Garantielabel?
Wann ist bei einer Herstellergarantie ein Garantielabel notwendig?
Was ist der Unterschied zwischen Garantielabel und Gewährleistungslabel?
Sind Garantie und Gewährleistung dasselbe?
Welche Informationen müssen auf dem Garantielabel stehen?
Wo muss ich das Garantielabel in meinem Online-Shop anzeigen?
Muss das Garantielabel direkt neben dem Produktbild stehen?
Darf das Garantielabel eingeklappt dargestellt werden?
Benötige ich auch auf Online-Marktplätzen ein Garantielabel?
Muss ich für jedes Produkt ein eigenes Garantielabel erstellen?
Muss das Label auch in der Bestellbestätigung enthalten sein?
Darf ich das Label individuell gestalten oder anpassen?
Was passiert, wenn ich das Label nicht oder fehlerhaft einbinde?
Gilt die Pflicht auch für den Verkauf über Marktplätze wie Amazon oder eBay?

So unterstützt dich der Händlerbund bei den neuen EU-Labels
Das Garantielabel ist nur ein Baustein der neuen Kennzeichnungspflichten. Wir unterstützen dich auch darüber hinaus:
- Download des Gewährleistungslabels
- Weiterführender Ratgeber: Alle Details zu Gewährleistungs- und Garantielabel, Fristen und Umsetzung im Shop
- Online Rechtsberatung: Individuelle Fragen zu deinem Sortiment und deinen Herstellergarantien klären unsere E-Commerce-Anwälte
- Weitere Rechtssicherheits-Lösungen: Rechtstexte, Abmahnschutz und Shop-Tiefenprüfung aus einer Hand
Bekannt aus
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.


