Single Euro Payments Area Umstellung: SEPA-Mandat online erteilen

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SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein beliebtes Bezahlverfahren im E-Commerce. Doch auch hier lauern für Online-Händler Stolperfallen. In diesem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen zum SEPA-Verfahren zusammengefasst.

Was ist die SEPA-Basislastschrift?

Das SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann von Verbrauchern als auch von Unternehmen genutzt werden. Erstmalige und einmalige Lastschriften müssen in der Regel fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, Folgelastschriften hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Einzug des Lastschriftbetrages widersprochen werden. Bei einem Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat kann der Zahlende die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach Belastung des Kontos verlangen.

Was ist die SEPA-Firmenlastschrift?

Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen vorgesehen. Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Lastschrifteinzug.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Unerlässliche Voraussetzung und rechtliche Legitimation für den Einzug mittels einer jeden SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat (bzw. SEPA-Mandat), das die Zustimmung des Zahlenden gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug der Forderung mittels Lastschrift sowie den Auftrag an seinen Zahlungsdienstleister zur Einlösung durch Belastung seines Kontos enthält.

Wie kann das SEPA-Mandat (im Online-Handel) eingeholt werden?

Die Art und Weise der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Im Streitfall ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit seines Lastschrifteinzugs (d.h. ein gültiges SEPA-Mandat) zu beweisen. Europaweit ist bisher als rechtssichere Möglichkeit nur die Erteilung des SEPA-Mandats in Papierform mit einer eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen vorgesehen. Eine nach deutschem Recht zulässige Alternative ist die Einholung des Mandats mittels einer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Erklärung des Zahlenden. Eine europaweite Lösung zur beweissicheren elektronischen Erteilung von Lastschriftmandaten (E-Mandaten) im Internet gibt es bisher nicht.

In der Praxis werden gleichwohl SEPA-Lastschriftmandate häufig auf einfachem elektronischem Wege (d.h. ohne qualifizierte elektronische Signatur) eingeholt. Dies sollte jedoch vorab vom Zahlungsempfänger mit seinem Zahlungsdienstleister unbedingt abgeklärt werden.

Gibt es Mustertexte für das SEPA-Mandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat muss ganz bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen. Entsprechende Mustertexte für das SEPA-Mandat stellen die Zahlungsdienstleister zur Verfügung. Der Zahlungsempfänger sollte diese Muster daher bei seinem Zahlungsdienstleister erfragen.

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Wie lange ist das SEPA-Mandat gültig?

Das SEPA-Lastschriftmandat kann grundsätzlich jederzeit vom Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger oder dem Zahlungsinstitut ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Das Mandat verliert ferner durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nicht innerhalb von 36 Monaten in Anspruch genommen wird. Der Zahlungsempfänger muss bei Bedarf ein neues SEPA-Mandat einholen.

Was ist unter "Pre-Notification" zu verstehen?

Der Zahlungsempfänger muss den Zahlungspflichtigen (gleichgültig, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer ist) rechtzeitig vor Fälligkeit über den Zeitpunkt der Kontobelastung informieren (sog. "PreNotification", dt. Vorabinformation). Rechtzeitig bedeutet dabei mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit.

Als Pre-Notification ist jeglicher Schriftverkehr des Lastschrifteinreichers an den Zahlenden geeignet, der eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt (z.B. per Rechnung). So kann sich der Zahlende auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen. Die Vorabinformation muss u.a. das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag, der eingezogen werden soll, enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Das Fehlen einer Pre-Notification hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Lastschriftmandates. Unterlässt der Zahlungsempfänger die Pre-Notification, trägt er jedoch den entstandenen Schaden, z.B. etwaige hieraus resultierende Kosten einer Rücklastschrift aufgrund fehlender Deckung.

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Kann die "PreNotification"-Frist von 14 Tagen verkürzt werden?

Ja. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger können eine kürzere Frist für die Abbuchung vereinbaren (z.B. in AGB), wenn gewährleistet wird, dass der Zahlungspflichtige ausreichend Zeit hat, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

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