GPSR auf Amazon » Neue Pflichten richtig umsetzen

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Produkte auf Online-Marktplätzen wie Amazon zu verkaufen ist ein beliebtes Geschäftsmodell, allerdings dürfen rechtliche Vorgaben nicht außer Acht gelassen werden. Mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die mit dem 13.12.2024 gilt, zieht die EU die Zügel enger und erhöht den Druck auf alle, die Verbrauchsgüter anbieten. 

Warum ist das so wichtig? Egal ob du Hersteller oder Händler bist, die Sicherheit deiner Produkte steht im Mittelpunkt. Wer seine Pflichten nicht kennt, riskiert hohe Strafen, die Sperrung des Verkäuferkontos oder sogar den Verlust seiner Marktposition. Eine Abmahnung, ein Rückruf oder gar eine Produkthaftungsklage könnte deinem Geschäft ernsthaft schaden.

Als Händler oder Hersteller bist du jetzt mehr denn je in der Pflicht, die Sicherheit deiner Produkte zu gewährleisten – und das gilt besonders im Online-Handel. Für Amazon-Händler gilt außerdem eine Besonderheit: Die Verordnung betrifft auch Produkte, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden. Was genau sich für dich als Amazon Händler ändert und wie du die Anforderungen auf Amazon umsetzen kannst, erfährst du hier.

Grafik: GPSR-Anforderungen auf Amazon umsetzen

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GPSR auf Amazon umsetzen– Kurz & Kompakt

GPSR (General Product Safety Regulation) bzw. zu Deutsch Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit tritt mit dem 13.12.2024 in Kraft und verfolgt das Ziel, dass alle im EU-Binnenmarkt gehandelten Produkte durch einheitlich hohe Standards sicher sind. 

Die Verordnung bezieht sich auf alle Verbraucherprodukte, die im EU-Markt angeboten werden, zum Beispiel elektronische Geräte oder Haushaltswaren.  Die Produktsicherheits­verordnung befasst sich neben der Produktsicherheit auch mit Informations- sowie Dokumentationspflichten und Rückverfolgbarkeit. Sie gilt für

  1. Hersteller
  2. Importeure
  3. Händler
  4. Dienstleister
  5. Online-Shops und Marktplätze wie Amazon

Amazon-Händler müssen verschiedene Informationen bereitstellen, zum Beispiel: zur in der EU verantwortlichen Person, zum Hersteller, zur Sicherheit und Warnhinweise. Diese Angaben müssen leicht zugänglich und einfach verständlich sein, also mitunter auch in anderen Amtssprachen angeboten werden.

Du willst wissen, ob deine Produktangaben korrekt sind?
Nutze den GPSR Check und finde heraus, ob deine Produkte bzw. die von dir getätigten Angaben, Kennzeichnungen und Hinweise allen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung entsprechen.

Zum GPSR-Check

 

Was ist die Produktsicherheits­verordnung?

Die GPSR (General Product Safety Regulation) oder auf Deutsch Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, ist eine neue EU-Verordnung, die im Dezember 2022 verabschiedet wurde und die Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ersetzt. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Konsumgüter, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sicher sind – sowohl online als auch offline.

Was regelt die Produktsicherheits­verordnung?

Grundsätzlich befasst sich die Produktsicherheitsverordnung mit Themen wie:

  1. Produktsicherheit: Es muss sichergestellt sein, dass die Produkte sicher sind. Dazu zählt auch eine Risikobewertung.
  2. Dokumentationen: Herstellungsprozesse und Gegebenheiten des Produkts müssen dokumentiert werden.
  3. Informationspflichten: Es besteht eine Verpflichtung zur Bereitstellung detaillierter Produktinformationen.
  4. Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen rückverfolgbar sein.
Ziel ist es, gewisse Sicherheitsstandards zu erreichen, um den Verbraucher zu schützen. Wichtige Aspekte der GPSR im spezifischen sind:
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  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Neben Herstellern, Importeuren und Händlern umfasst die Verordnung nun auch Dienstleister im Bereich der Auftragsabwicklung sowie Betreiber von Online-Marktplätzen. Diese Marktplätze, wie zum Beispiel Amazon, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.
  2. Sicherheitsanforderungen: Produkte müssen mit klaren Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen versehen sein. Hersteller sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen und potenzielle Cybersecurity-Gefahren sowie vorausschauende Funktionen von Produkten zu berücksichtigen​.
  3. Pflichten für Online-Händler: Jede Produktanzeige im Fernabsatz muss detaillierte Informationen enthalten, wie etwa die Kontaktdaten des Herstellers, eine Beschreibung des Produkts und Sicherheitsinformationen in einer verständlichen Sprache.
  4. Unfallmeldungen und Rückrufaktionen: Sollte ein Produkt einen Unfall verursachen, müssen Hersteller diesen sofort den zuständigen Behörden melden. Bei Produktrückrufen müssen den Verbrauchern Lösungen wie Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung angeboten werden​.

Diese Verordnung ist besonders für den Online-Handel wichtig, da sie die Sicherheit und Transparenz im digitalen Verkaufsumfeld erheblich erhöht.

Ab wann gilt die Produktsicherheits­verordnung?

Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist mit dem 13. Dezember 2024 wirksam. Ab diesem Datum müssen alle Händler, Importeure und Hersteller, die Produkte im EU-Raum vertreiben, sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der GPSR entsprechen. Dies betrifft auch Händler auf Plattformen wie Amazon.

Produktsicherheits­gesetz vs. Produktsicherheits­verordnung

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt national in Deutschland und setzt die Produktsicherheitsanforderungen um, während die General Product Safety Regulation (GPSR) eine EU-weite Verordnung ist, die ab 2024 die Produktsicherheit im Binnenmarkt umfassender und einheitlicher regelt. Ziel der GPSR ist die Sicherstellung eines hohen Niveaus an Produktsicherheit für alle Verbrauchsgüter im Binnenmarkt, einschließlich Online-Handel. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und ersetzt ältere nationale Regelungen und Richtlinien in Bezug auf die Produktsicherheit.

Während die EU-Produktsicherheitsverordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, ist das ProdSG eine nationale Umsetzung europäischer Richtlinien. Mit der Produktsicherheitsverordnung sollen die bisherigen Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene harmonisiert und vereinheitlicht werden.


GPSR-Check für Amazon Seller

Wir prüfen für nur 99€ 5 Produkte in deinem Amazon-Shop, die unter die Produktsicherheitsverordnung fallen auf:

  1.  Sichtbarkeit und Verständlichkeit
  2. Informationen zur Identifikation des Produkts
  3. Kontaktdaten des Hersteller in und außerhalb der EU
  4. Warn- und Sicherheitshinweise
Kostenlose Beratung


Wichtige Anforderungen für Amazon Seller

Die GPSR bringt für Amazon Seller einige grundlegende Anforderungen mit sich, die beachtet werden müssen, um sicher auf dem europäischen Markt agieren zu können. Sie legt fest, dass Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen und klare Richtlinien für den Vertrieb eingehalten werden.

Was müssen Seller und Vendoren im Rahmen der Verordnung tun?

Mit der EU-Produktsicherheitsverordnung wird Händlern auf Marktplätzen wie Amazon vorgeschrieben, Informationen zum Beispiel zur verantwortlichen Person Verbrauchern leicht zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Abbildung auf der Produktdetailseite. Damit musst du also Informationspflichten erfüllen.

Im Detail bedeutet das:

  1. Kontaktdaten des Herstellers (Eingetragener Handelsname, Postanschrift und E-Mail)
  2. Bei Herstellern ohne EU-Niederlassung: Name, Adresse und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person innerhalb der Europäischen Union
  3. Informationen zur Identifikation des Produkts (u. a. inklusive Abbild)
  4. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, ggf. in der Landessprache

Zusätzlich muss jede Produktdetailseite auf Amazon über ein Bild verfügen.

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Eine Verlinkung zu diesen Informationen ist nicht ausreichend. Diese Angaben müssen direkt beim Produkt bzw. Angebot stehen.


Warn- und Sicherheitshinweise

Durch die EU-Produktsicherheitsverordnung müssen etwaige Warn- und Sicherheitshinweise zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen verschiedene Informationen enthalten, darunter:

  1. Allgemeine Sicherheitshinweise: Informationen zur sicheren Handhabung des Produkts
  2. Besondere Warnhinweise: Hinweise auf potenzielle Gefahren, wie z. B. Ersticken, Feuer oder elektrische Gefahren
  3. Gebrauchsanweisungen: Anweisungen zur korrekten Nutzung des Produkts
  4. Altersfreigaben: Informationen, die angeben, für welche Altersgruppen das Produkt geeignet ist, insbesondere bei Spielzeug
  5. Verpackungsinformationen: Informationen zur Entsorgung und Recycling des Produkts

Händler können diese Hinweise aus verschiedenen Quellen beziehen, zum Beispiel aus den Herstellerinformationen, aus Fachliteratur zu Branchenstandards, von Regierungs- und Aufsichtsbehörden oder von rechtlichen Beratern. 

Die Warn- und Sicherheitshinweise sollten klar strukturiert und verständlich sein. Nach der Verordnung müssen die Angaben zudem gut sichtbar sein, was dafür spricht, dass sie direkt oder unmittelbar im Produktangebot dargestellt werden müssen. Wie das bei sehr umfangreichen Hinweisen umgesetzt werden soll, ist durch die Produktsicherheitsverordnung nicht geregelt. Fest steht nur, dass eine Verlinkung zu den Informationen nicht ausreichend ist.

Ein typischer Aufbau könnte folgende Elemente enthalten:

  1. Überschrift: Klarer Titel wie „Warnhinweise“ oder „Sicherheitshinweise“
  2. Zielgruppe: Informationen darüber, an wen sich die Hinweise richten (z. B. für Erwachsene oder Eltern)
  3. Allgemeine Sicherheitshinweise: Breite Sicherheitshinweise zur korrekten Nutzung des Produkts
  4. Besondere Warnungen: Hinweise auf spezifische Risiken oder Gefahren, z. B. Erstickungsgefahr bei Kleinteilen
  5. Gebrauchsanweisungen: Kurze, klare Anweisungen zur sicheren Verwendung
  6. Altersempfehlung: Hinweise, für welche Altersgruppe das Produkt geeignet ist
  7. Kontaktinformationen: Angaben zur Kontaktaufnahme bei Fragen oder Problemen

Gemäß der GPSR müssen Warn- und Sicherheitshinweise so zur Verfügung gestellt werden, wie der jeweilige Mitgliedstaat es festlegt und so, dass die Hinweise für die Verbraucher im jeweiligen Land leicht verständlich sind. 

Das bedeutet, dass Händler sicherstellen müssen, dass Verbraucher in jedem Land, in dem das Produkt angeboten wird, alle notwendigen Informationen in einer für sie verständlichen Sprache erhalten. Dies umfasst neben den allgemeinen Informationen wie dem Hersteller auch die Anleitungen, Warnhinweise und sicherheitsrelevante Informationen. Es handelt sich dabei zumeist um die jeweilige Amtssprache, wobei es derzeit 24 EU-Amtssprachen gibt, wenn man EU-weit versendet.

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Wir empfehlen, die verschiedenen sprachlichen Ausführungen untereinander in der Artikelbeschreibung aufzulisten.


 

Anwendungsbereich der Produktsicherheits­verordnung – Wer ist betroffen?

Die Produktsicherheitsverordnung legt fest, welche Akteure dafür verantwortlich sind, dass Produkte auf dem Markt sicher sind. Sie gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure und Händler, die Produkte innerhalb der EU vertreiben. Unternehmen, die Verbrauchsgüter anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wer genau betroffen ist und welche Produkte unter die Verordnung fallen, wird in den folgenden Abschnitten detailliert erläutert.

Geltungsbereich der Produktsicherheits­verordnung

Die Produktsicherheitsverordnung gilt konkret für:

  1. Hersteller: Verantwortlich für die Produktsicherheit und korrekte Kennzeichnung.
  2. Importeure: Müssen sicherstellen, dass importierte Produkte den Sicherheitsanforderungen der EU entsprechen.
  3. Händler: Haben Pflichten zur Informationsweitergabe und müssen unsichere Produkte melden.
  4. Dienstleister der Auftragsabwicklung: Auch für Fulfillment-Anbieter gelten nun Sicherheitsvorschriften.
  5. Online-Marktplätze: Betreiber müssen sicherstellen, dass die angebotenen Produkte den Sicherheitsvorschriften entsprechen und Verbraucher im Fall eines Produktrückrufs informieren

Produktsicherheits­verordnung: für welche Produkte?

Die EU-Produktsicherheitsverordnung bezieht sich auf alle Konsumgüter, die auf dem EU-Markt angeboten werden, mit Ausnahme von Produkten, die bereits durch spezielle, harmonisierte EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (wie z. B. Arzneimittel oder Lebensmittel).
 
Konkret betrifft die Verordnung Verbraucherprodukte, also alle Produkte, die von Verbrauchern verwendet werden können, unabhängig davon, ob sie für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören auch:
 
  1. Produkte im Fernabsatz: Beinhaltet auch Produkte, die online oder über andere Fernabsatzwege verkauft werden.
  2. Produkte mit besonderen Funktionen: Auch Produkte mit neuen Technologien, wie Cybersecurity-Funktionen oder vorausschauende Lernfunktionen, müssen den Anforderungen entsprechen.

Auf Amazon betrifft das folgende Produktkategorien:

  1. Elektronische Geräte: Laptops, Smartphones, Haushaltsgeräte, Spielkonsolen
  2. Haushaltswaren: Küchengeräte, Möbel, Reinigungsgeräte
  3. Freizeit- und Sportartikel: Fitnessgeräte, Fahrräder, Campingausrüstung
  4. Textilien und Bekleidung: Kleidung, Schuhe und Accessoires
  5. Werkzeuge und Heimwerkerbedarf: Bohrmaschinen, Sägen, Gartengeräte

Ausnahmen

Die General Product Safety Regulation gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, die im EU-Binnenmarkt angeboten werden, aber es gibt Ausnahmen.

Ausnahmen nach Akteuren:

  1. Gewerbliche Kunden: Die GPSR bezieht sich nicht auf Produkte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht für den Endverbraucher.
  2. Plattformen als Vermittler: Plattformen wie Amazon sind von der direkten Verantwortung für Produktsicherheit ausgenommen, wenn sie nur als Vermittler agieren, aber sie müssen bei der Durchsetzung von Rückrufen und Warnungen kooperieren. Ansonsten sind die Händler in der Verantwortung.

Zudem gelten in der Produktsicherheitsverordnung 2024 Ausnahmen für bestimmte Produkte. Dazu gehören: 

  1. Lebensmittel
  2. Futtermittel
  3. Arzneimittel (Menschen und Tiere)
  4. lebende Pflanzen und Tiere
  5. tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  6. Pflanzenschutzmittel
  7. Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  8. Antiquitäten

Viele Produkte wie Spielzeug unterliegen speziellen, bereits harmonisierten Regelungen der EU. Gleichzeitig bedeutet das aber nicht, dass die Produktsicherheitsverordnung für diese bereits regulierten Produkte überhaupt keine Anwendung findet. Die erweiterten Hinweis- und Informationspflichten im Fernabsatz müssen auch für diese Produkte erfüllt werden.

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Wichtig dabei ist außerdem, dass alle Produkte, die vor dem 13.12.2024 auf dem europäischen Markt vertrieben wurden, weiterhin verkauft werden dürfen, ohne die neuen Anforderungen erfüllen zu müssen. Die neuen Anforderungen gelten für Neuproduktionen. Allerdings gibt es noch viele Detailfragen und Grauzonen, die erst künftig von den Gerichten beurteilt werden müssen.

GPSR-Verordnung: Herstellerpflichten

Als Hersteller im Sinne der GPSR-Verordnung gilt zunächst jede natürliche oder juristische Person, die:

  1. ein Produkt entwickelt oder produziert oder
  2. ein bereits bestehendes Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vertreibt.

Ein Hersteller kann also nicht nur der eigentliche Produzent eines Produkts sein, sondern auch jemand, der Produkte anderer Hersteller unter seinem eigenen Markennamen verkauft. Für Hersteller ergeben sich nach der Produktsicherheitsverordnung verschiedene Pflichten:

  1. Produktsicherheit gewährleisten: Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass das Produkt sicher ist und den Anforderungen der GPSR entspricht, bevor es auf den Markt gebracht wird.
  2. Produkttests und Risikobewertung: Hersteller müssen Risiken und Gefahren ihrer Produkte bewerten und gegebenenfalls Tests durchführen, um die Sicherheit zu garantieren.
  3. Technische Dokumentation bereitstellen: Hersteller müssen eine technische Dokumentation vorhalten, die zeigt, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Dokumentation muss auf Anfrage den Behörden zur Verfügung gestellt und für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  4. Bereitstellung von Informationen: Das Produkt muss klare Informationen enthalten, die den Hersteller identifizieren (z. B. Name, Marke, Adresse). Zudem müssen Sicherheitswarnungen, Informationen über mögliche Risiken und Gebrauchsanweisungen in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein.
  5. Nachverfolgbarkeit sicherstellen: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entlang der Lieferkette nachverfolgt werden können, um bei Rückrufaktionen schnell handeln zu können.
  6. Rückverfolgbarkeit: Händler müssen gewährleisten bzw. in der Lage sein, den Ursprung der Produkte sowie die Lieferkette nachzuvollziehen.
  7. Rückrufmaßnahmen: Falls sich herausstellt, dass ein Produkt unsicher ist, muss der Hersteller unverzüglich Maßnahmen ergreifen, wie z. B. Rückrufe oder Warnungen an die Kunden.
  8. Zusammenarbeit mit Behörden: Hersteller sind verpflichtet, auf Anfragen von Behörden zu reagieren und ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Sicherheit eines Produkts zu gewährleisten. Möglich sind auch Maßnahmen zur Beseitigung von etwaigen Risiken.

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Produktsicherheits­verordnung 2024 – Hilfestellung von Amazon

Als Händler auf Amazon hilft dir die Plattform dabei, die EU-Produktsicherheitsverordnung umzusetzen. Amazon-Händler wurden als Verkaufspartner zunächst bereits im April direkt von Amazon informiert, zudem gibt es über die Plattform mittlerweile verschiedene Hilfeseiten, die Verkäufer zusätzlich informieren.

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Insbesondere die Bulk Upload Funktion, also der Massenupload, löst laut Amazon bei vielen Händlern noch Unsicherheit aus. Amazon stellt daher eine Anleitung zum Bulk Upload zur Verfügung und erläutert detailliert, wie der Upload unter Einhaltung der neuen GPSR Richtlinien funktioniert.

Um die Einhaltung der GPSR Verordnung zu erleichtern, hat Amazon das sogenannte Compliance Dashboard eingeführt, wodurch du erforderliche Produktinformationen im Seller Central hochladen kannst.

Zunächst finden Amazon-Händler neu auf der Produktdetailseite den Abschnitt “Sicherheit und Produktressourcen”. Damit erfüllt Amazon die Regulierung der GPSR für Marktplätze. In diesem Bereich findest du Marketingbilder und Produktinformationen und du kannst überprüfen, ob deine Compliance-Informationen übermittelt wurden. Auch für Kunden sind die mit der GPSR Verordnung einhergehenden notwendigen Informationen einfach zu finden.

Über dein Amazon Seller Central gehst du zur Einhaltung der GPSR auf Amazon wie folgt vor:

Über “Menü” (links) gehst du in den Bereich “Kundenzufriedenheit” und dann zu “Verkäuferleistungen”. Dort scrollst du ganz nach unten und findest den Button “Compliance Information übermitteln”. Im Amazon Vendor Central gelangst du per “Artikel” und “Produkt-Compliance verwalten” zu diesem Punkt. Das klickst du an, woraufhin dir in einer rechten Seitenleiste Informationen eingeblendet werden. Diese sind überschrieben mit “Anforderungen an die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit”. Das bestätigst du mit "Ja", bevor du “weitergehst”.

Anschließend erhältst du die Möglichkeit, Informationen zu Compliance hinzuzufügen, sowohl Herstellerinformationen, als auch Informationen über die in der EU verantwortliche Person. Über “Marken auswählen” kannst du dann die geforderten Angaben hinterlegen.

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Amazon empfiehlt übrigens, die Compliance vor der Hochsaison im Dezember nachzuweisen.


In diesem Zuge solltest du außerdem überprüfen, ob deine Produkte ebenfalls die Anforderungen erfüllen und beispielsweise über die notwendigen Herstellerinformationen verfügen. 

Das Amazon Compliance Dashboard findest du beim Thema Produktkonformität außerdem eine Übersicht all deiner Produkte. Dort wird dir angezeigt, bei welchen deiner Produkte aktuell noch Informationen fehlen und denen somit womöglich eine Sperrung deines Amazon-Verkäuferkontos droht.

GPSR-Verstöße beim Handel auf Amazon

Die EU-Produktsicherheitsverordnung enthält verschiedene Vorgaben, die du unbedingt einhalten solltest, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Stellt Amazon beispielsweise fest, dass du gegen die Richtlinien verstößt, indem dein Angebot zum Beispiel ungültige Informationen enthält, entfernt bzw. deaktiviert Amazon das Angebot.

Auch Sperrungen des Verkäuferkontos sind möglich, wenn du wiederholt oder in großem Umfang gegen die Verordnung verstößt. Zudem ist es möglich, dass Aufsichtsbehörden die Produkte zurückrufen lassen, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.

Händler, die sich nicht an die GPSR-Anforderungen auf Amazon halten, drohen außerdem Abmahnungen und schließlich auch Klagen durch Wettbewerber oder Schadensersatzforderungen durch betroffene Verbraucher.

Verstößt du gegen die Produktsicherheitsverordnung, drohen dir nicht nur Umsatzeinbußen und Bußgelder, sondern womöglich auch Reputationsverlust bei deiner Kundschaft, wenn bei ihnen Bedenken zur Sicherheit oder rund um den Rückruf von Produkten entstehen.

 

 

Fazit zur GPSR auf Amazon

Die Produktsicherheitsverordnung ist mehr als nur eine neue bürokratische Hürde – sie stellt sicher, dass deine Produkte auf Amazon und anderen Plattformen den hohen Sicherheitsstandards der EU entsprechen. Wer sich jetzt nicht damit auseinandersetzt, riskiert mehr als nur rechtliche Konsequenzen: Es geht um das Vertrauen deiner Kunden und die langfristige Sicherheit deines Geschäfts. 

Klar ist, dass du als Händler oder Hersteller in der Verantwortung stehst, deine Produkte auf den neuesten Stand zu bringen. Die GPSR sorgt dafür, dass nur sichere und gut gekennzeichnete Waren auf den Markt kommen, was letztlich dem Schutz aller dient. Bleib also proaktiv, überprüfe deine Produktpalette und stelle sicher, dass du die neuen Anforderungen erfüllst – so vermeidest du Probleme und sicherst deinen Erfolg im E-Commerce.
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FAQ zur GPSR-Umsetzung auf Amazon

Bis wann muss ich die Anforderungen der GPSR spätestens umsetzen?

In Kraft getreten ist die EU-Produktsicherheitsverordnung bereits im Juni 2023. Für die Umsetzung wurde eine Frist bzw. eine Übergangsphase von 18 Monaten gewährt, die bis zum 13.12.2024 läuft. Der 12.12.2024 ist also der letztmögliche Tag, um die Vorgaben der Verordnung noch umzusetzen. Um weiterhin rechtssicher handeln zu können, empfehlen wir dir, schnellstmöglich die Anforderungen umzusetzen.

Gilt die Produktsicherheits­verordnung auch für gebrauchte Produkte?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt auch für gebrauchte Produkte, wenn diese erneut in den Handel gelangen. Das bedeutet, dass Händler, die gebrauchte Waren verkaufen, sicherstellen müssen, dass diese Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Produkte vor der erneuten Inverkehrbringung nicht wesentlich verändert wurden oder sie klar als „Antiquitäten“ oder Sammlerstücke verkauft werden.

Betrifft die Produktsicherheits­verordnung auch Bekleidung?

Die Produktsicherheitsverordnung betrifft auch Bekleidung und Textilien, die an Endverbraucher verkauft werden. Hersteller und Händler müssen sicherstellen, dass Kleidung sicher ist, keine Schadstoffe enthält und den entsprechenden Kennzeichnungspflichten entspricht. Besonders relevant ist dies bei Kinderbekleidung oder Kleidung mit speziellen Sicherheitsanforderungen, wie etwa Schutzkleidung.

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