Die häufigsten Abmahnfallen bei Online-Shops und Webseiten

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Du gestaltest deinen Online-Shop, schaust nach schönen Produktfotografien, fügst ein Impressum hinzu, verlinkst externe Seiten und plötzlich hast du eine Abmahnung im Briefkasten. Ein Rechtsanwalt weist dich auf einen begangenen Rechtsverstoß hin und fordert dich auf, diesen zu unterlassen. Vielleicht ist sogar eine Unterlassungserklärung beigefügt. Aber was ist nur passiert?

Bei der Umsetzung deines Online-Shops und dem Angebot deiner Produkte ist dir scheinbar ein Fehler unterlaufen. Aber kein Grund zur Panik, das kommt öfter vor, als du vielleicht glaubst, wie auch unsere Abmahnstudie zeigt. Denn du als Online-Händler kannst mit einem Online-Shop in zahlreiche Abmahnfallen tappen. Damit dir aber erst gar keine Abmahnung zugestellt wird, informieren wir dich nicht nur über die häufigsten Abmahngründe im Internet, sondern helfen dir auch dabei, diese gekonnt zu umgehen.

 

Verstöße gegen das Widerrufsrecht

Es gibt verschiedene Arten des Widerrufsrechts. Aber das Widerrufsrecht im Online-Handel und somit bei Verbraucherverträgen ist eine besonders wichtige Form, die du deinen Kunden einräumen und diese auch darüber informieren musst. Dies erfolgt über die Widerrufsbelehrung, die du gut sichtbar platzieren solltest. Eine fehlerhafte oder gar fehlende Widerrufsbelehrung ist ein Abmahngrund, der sich schnell einschleichen kann.

Im Widerrufsrecht gibt es weitere Abmahnfallen, in die du tappen kannst, zum Beispiel:

  1. unzulässige Einschränkungen, z.B. “Rücknahme nur im Originalkarton”
  2. widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
  3. unzulässige Wertersatzklausel
  4. schwer auffindbare Widerrufsbelehrung
  5. fehlende Telefonnummer

Wichtig ist außerdem, dass du deinen Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellst, durch das deine Kunden ihr Recht auf Widerruf einfach geltend machen können.

Person am Laptop

 

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Unser Tipp: Widerrufsbelehrung von digitalen Inhalten

Wir stellen dir eine Widerrufsbelehrung für den Verkauf von digitalen Inhalten in unserem Marketplace kostenlos zur Verfügung.

  1. Was sind digitale Inhalte?
  2. Beginn & Erlöschen der Widerrufsfrist
  3. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  4. Stand: 04/2022

Zum Download

 

Unvollständige Hinweise bei Garantiewerbung

Eine weitere Abmahnfalle liegt in der Garantiewerbung, die mit entsprechenden Hinweisen versehen werden muss. Angaben wie “volle Herstellergarantie” oder “ein Jahr Herstellergarantie” sind unvollständig, wofür du abgemahnt werden kannst.

Verzichte daher auf pauschale Versprechen zur Garantie und informieren deine Kunden vollumfänglich über die Garantie, die ihnen zur Verfügung steht. Dazu gehören unter anderem folgende Informationen:

  1. Wer gewährt die Garantie? (Du als Verkäufer oder der Hersteller)
  2. Unter welchen Bedingungen gilt die Garantie? (zum Beispiel nur bei ordnungsgemäßer Verwendung über einen bestimmten Zeitraum)
  3. Was ist nötig, um die Garantie in Anspruch zu nehmen?

Wir empfehlen dir zu überprüfen, ob du alle gesetzlich geforderten Informationen erfüllst, bevor du eine Garantiewerbung aufnimmst. Auch von uns erfährst du alles Wissenswerte zum Thema Gewährleistung.

 

Verstöße gegen das Datenschutzrecht

Das große Thema Datenschutz, eine weitere Abmahnfalle für deinen Online-Handel. Denn mit verschiedenen Datenschutzgesetzen, zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden dir auch Pflichten auferlegt. Die Datenschutzerklärung für deinen Online-Shop ist daher ein wesentliches Element. Damit übermittelst du den Besuchern deiner Website, welche Daten du erhebst und wie du diese verwendest.

Mit deinem Online-Shop benutzt du außerdem Cookies. Es handelt sich dabei um kleine Datenpakete, die eine reibungslose Nutzung der Website ermöglichen. Die Besucher deiner Website müssen diesen allerdings zustimmen, am besten über ein Cookie-Consent-Tool. Damit kannst du eine Abmahnung wegen Cookie-Nutzung vermeiden.

Eine Abmahnung wegen Datenschutzverstößen kannst du beispielsweise umgehen, indem du unzulässige E-Mail-Werbung vermeidest oder auch auf die Verwendung von Tracking Tools, wie zum Beispiel Google Analytics, in deiner Datenschutzerklärung hinweist. Einige Unternehmen sind darüber hinaus zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, der dann in der Datenschutzerklärung benannt werden muss. Andernfalls droht dir eine Abmahnung und zusätzliche Bußgelder.

 

 

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Unser Tipp

Mit unserem Datenschutz-Paket Pro sicherst du dich rechtlich rundum ab und kannst dich so vor nervenaufreibenden Abmahnungen schützen.

Zum Datenschutz-Paket-Pro

 

 

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) gibt es für dich als Online-Händler einiges zu beachten. Jeder, der gewerbsmäßig handelt und Verpackungen in Deutschland erstmalig in Verkehr bringt, muss sich als Hersteller dieser Verpackungen beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Zusätzlich besteht für dich eine Lizenzierungspflicht, um dich am Entsorgungssystem zu beteiligen.

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz führen ebenfalls zu Abmahnungen. Außerdem gilt die fehlende Lizenzierung als eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Umgehe diese Abmahnfalle, indem du dich auf unserer Ratgeberseite zur Registrierung und Lizenzierung informierst. Um Verstöße gegen das Verpackungsgesetz zu vermeiden, wende dich gern mit all deinen Fragen an uns.

hb-iconset-stoerer-info-2Lizenzierungsplicht: Mit dem VerpackG werden dir als Online-Händler einige Pflichten auferlegt.
Über unseren Partner 
Lizenzero gelingt dir die Verpackungslizenzierung schnell und unkompliziert.

 

E-Mail-Werbung ohne Einwilligung

Per E-Mail kannst du Konsumenten mit wenig Aufwand erreichen und diese von deinen Produkten überzeugen, über Rabattaktionen informieren und vieles mehr. Aber Vorsicht, hier lauert eine Abmahnfalle, denn Werbung per E-Mail ohne explizite Einwilligung deiner Kunden beziehungsweise des Empfängers ist unzulässig. Unter Werbung fallen dabei:

  1. Newsletter
  2. Zufriedenheitsbefragungen
  3. Bewertungserinnerungen

Auch dürfen per E-Mail versendete Rechnungen keinerlei Zusätze, wie zum Beispiel die Erinnerung zu bewerten, enthalten. Dafür sind aktive Einwilligungen notwendig, die du über eine Anmeldemaske erhalten kannst. Die Einwilligung für E-Mail-Werbung erfolgt dabei im Double-Opt-In-Verfahren (DOI), bei dem für die Anmeldung mehrere Schritte notwendig sind:

1. Ausfüllen der Anmeldemaske und Absenden
2. Bestätigung zur Anmeldung per Link in der ersten E-Mail

Denn als Versender eines Newsletters zum Beispiel musst du im Abmahnfall beweisen, dass du durch das DOI-Verfahren die E-Mail-Adresse des Konsumenten erhalten habst. Ersparen dir den Ärger und hole dir erst das Einverständnis deiner Kunden ein. Außerdem musst du deinen Kunden in jeder E-Mail die Möglichkeit geben, sich vom Newsletter wieder ab zu melden.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte

Mit verschiedenen Gesetzen, unter anderem der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hast du als Online-Händler gegenüber deinen Kunden eine Informationspflicht. Falsche oder gar fehlende Informationen zu deinem Online-Shop, seine Datenverarbeitung und den Rechten deiner Kunden können zu teuren Abmahnungen führen.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  2. Impressum
  3. Datenschutzerklärung
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Zahlungs- und Versandbedingungen



Rechtstext

Je nachdem, in welchen Ländern du Online-Handel betreibst, benötigst du die Rechtstexte in verschiedenen Sprachen. Eine Abmahnung wegen beispielsweise fehlerhafter AGB oder einem fehlendem Impressum kannst du vermeiden, indem du dir die notwendigen Rechtstexte professionell vom Händlerbund erstellen lässt. Auch für die verschiedenen Verkaufsplattformen, wie zum Beispiel Amazon oder Ebay, benötigst du von uns individuell zugeschnittene Rechtstexte.

 

 

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Abmahnsichere Rechtstexte vom Anwalt

Alle Rechtstexte für einen sicheren Online-Handel. Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc. für Online-Shops und Plattformen wie Amazon und Ebay.

 


Verletzung des Urheberrechts

Jedes Foto, jede Grafik, jedes Lied und jedes Video hat einen Urheber. Diesem gehören die Rechte an dem, was er produziert hat. Denn dem Urheber wird die erforderliche Schöpfungshöhe zugesprochen, sodass nur er über das Recht verfügt, sein Werk zu verwerten.

Da du keinerlei Rechte an den Werken eines anderen Urhebers besitzt, benötigst du die Erlaubnis, um sie nutzen zu können. Holst du dir keine Genehmigung beziehungsweise Lizenz ein, begehst du eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann. Das gilt ebenso für die sozialen Medien, auch gegenüber Privatpersonen. Hier spricht man aufgrund der Teilen-Funktion vom sogenannten Social Sharing, was nur mit Bedacht ausgeübt werden sollte.

Wir empfehlen dir daher, sich vor der Verwendung von anderen Werken, zum Beispiel Produktfotografien oder auch Produktbeschreibungen, die Lizenz des Urhebers einzuholen, um Abmahnungen zu verhindern. Das gilt ebenso für Rechtstexte, die du nicht einfach vom Nachbarshop kopieren darfst. Es handelt sich bei der Erlaubnis um ein sogenanntes Nutzungsrecht. Solltest du beim Urheberrecht in eine Abmahnfalle tappen, bleib ganz ruhig. Unterschreibe nicht vorschnell, sondern lass die Abmahnung von unseren erfahrenen Anwälten überprüfen.

Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform

Es gibt Links, die zwingend in deinem Online-Shop eingebunden werden müssen. Dazu gehört der Link auf die EU Plattform für die Online-Streitbeilegung, die kurz als OS-Plattform bezeichnet wird. Grund dafür ist, dass der EU-Gesetzgeber Verordnungen erließ, um eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu vereinfachen. Es handelt sich dabei um folgende Bestimmungen:

  1. ODR-Verordnung, die Online Streitbeilegung (Englisch: Online Dispute Resolution)
  2. ADR-Richtlinie, die alternative Streitbeilegung (Englisch: Alternative Dispute Resolution)

Die Verlinkung muss leicht zu finden, also schnell einsehbar, und problemlos klickbar sein, damit deine Kunden direkt auf die OS-Plattform gelangen können. Durch die ODR-Verordnung empfehlen wir dir den Hinweistext und die Verlinkung in deine AGB und Kundeninformationen aufzunehmen. Außerdem kannst du die Verlinkung unterhalb des Impressums ergänzen.

 

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Lass Abmahner abblitzen

Mit der Shop-Tiefenprüfung Abmahngefahren aufdecken, bevor sie ein Abmahner findet.

  1. Über 100 Prüfkriterien und Abmahnfallen
  2. Prüfung durch erfahrene Juristen
  3. Für Online-Shops (B2C und B2B), Verkaufsplattformen (z.B. Ebay und Amazon) und Präsentationsseiten

Zur Shop-Tiefenprüfung

 

Fehlerhafte Grundpreisangaben

Eine Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe kommt häufig vor. Als Online-Händler bist du gemäß der Preisangabeverordnung (PAngV) zur Nennung eines Grundpreises verpflichtet, wenn du Produkte nach Gewicht oder Länge anbietest.

Die Grundpreisangabe rechtssicher zu gestalten, kann eine Herausforderung sein, aber diese Tipps zur Umsetzung helfen dir dabei, Abmahnungen zu verhindern:

  1. Setze den Grundpreis in unmittelbare Nähe zum Endpreis.
  2. Hebe den Grundpreis gegenüber dem Endpreis nicht optisch hervor
  3. Gestalte die Angabe von Grund- und Endpreis optisch leicht wahrnehmbar.
  4. Gib den Grundpreis überall dort an, wo du auch den Endpreis angibst.

Für deine Verbraucher müssen die Preisangaben deutlich genug sein, damit ein Preisvergleich einfach durchgeführt werden kann auch bei der Grundpreisangabe auf eBay.

Person sitzt vor Laptop und hält Smartphone in den Händen

 

Markenrechtsverletzungen

Du finden das Logo von Puma ansprechend, designst ein ähnliches mit einer springenden Katze - schon bist du in eine Abmahnfalle getappt. Denn die Inhaber einer Marke verfügen über das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht für ihr Markenzeichen.

Wenn du nun als Dritter eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers für gewerbliche Zwecke nutzt, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Das passiert auch, wenn du im Zuge der Suchmaschinenwerbung (SEA) im Titel oder der Beschreibung einen anderen Markennamen verwenden. Da die Inhaber von Marken ein großes Interesse daran haben, ihr eigenes Werk zu schützen, kannst du dafür abgemahnt werden. Vorwurf könnte zum Beispiel sein, dass du dich durch die Verwendung einer geschützten Marke einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wolltest. Daraufhin haben Markeninhaber mitunter auch Anspruch auf Schadensersatz.

Umschiffe diese Abmahnfalle, indem du vor der Umsetzung deiner Ideen eine eingehende Markenprüfung durchführen, um somit die Markenrechte fremder nicht zu verletzen.

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Unser Tipp
: Etabliere deine eigene Marke! Die komplexe Angelegenheit der Anmeldung einer Marke nehmen dir unsere erfahrenen Rechtsanwälte nach einer Prüfung der Verfügbarkeit gerne ab.

 

Markenanmeldung DE

Einmalpreis von 479 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)

  1. Beratung zur Markenform
  2. Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  3. Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  4. Anmeldung der Marke in Deutschland
  5. Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem DPMA
  6. Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte
Rückruftermin vereinbaren

Markenanmeldung EU

Einmalpreis von 899 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)

  1. Beratung zur Markenform
  2. Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
  3. Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  4. Anmeldung der Marke in der EU
  5. Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem EUIPO
  6. Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte
Rückruftermin vereinbaren


Verstöße bei Produktkennzeichnungen

Die größte Abmahnfalle liegt in Verstößen bei Produktkennzeichnungen. Sogenannte Verbraucherprodukte unterliegen einigen Vorschriften zur Kennzeichnung, um die Sicherheit deiner Konsumenten zu gewährleisten. Aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes müssen Hersteller ihre Produkte beispielsweise mit entsprechenden Kontaktdaten versehen.

Elektronische Produkte benötigen außerdem eine sogenannte CE-Kennzeichnung. Die Kennzeichnung stellt sicher, dass Produkte allen Bestimmungen sämtlicher EU-Richtlinien entsprechen. Sollte diese Kennzeichnung fehlen, ist dies ein Abmahngrund.

Eine weitere Verpflichtung ist die Textilkennzeichnung, die für alle Erzeugnisse aus Textil gilt. Damit sowohl für Mode, als auch für Dekoartikel, Bettwäsche oder Matratzen. Auch fehlerhafte Textilkennzeichnungen können zu Abmahnungen und gegebenenfalls Unterlassungsansprüchen führen. Weitere Kennzeichnungspflichtige Produkte sind zum Beispiel:

  1. Lebensmittel
  2. Kosmetika
  3. Medizinprodukte
  4. Elektronik (Energielabel, CE-Kennzeichnung)

Es lauern viele Abmahnfallen im Online-Handel — schütze dich davor

In deinem Online-Shop lauern einige Abmahnfallen, einige mehr als hier aufgelistet. Abgemahnt werden kannst du beispielsweise auch bei:

  1. Unlauterer Werbung oder Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  2. Fehlende Warnhinweise
  3. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
  4. Spitzenstellungsaussagen
  5. Verstoß gegen Health Claims, also falschen Gesundheitsversprechen

Durch das richtige Wissen kannst du Abmahnungen vermeiden. Dein gesamter Shop muss rechtskonform gestaltet sein, von den Rechtstexten, über die Produktbeschreibungen und den Bestell-Button hin zu den Informationen zum Widerruf. Außerdem müssen die Bestellvorgänge in deinem Online-Shop rechtskonform gestaltet sein, um Abmahnungen zu verhindern.

Mit unserer Shop-Tiefenprüfung bist du immer auf der sicheren Seite. Neben den klassischen Abmahnthemen prüfen unsere erfahrenen Juristen viele weitere Details und geben dir zusätzliche Hinweise. Nach bestandener Prüfung kannst du dich auch mit unserem Käufersiegel zertifizieren lassen. In unserer Unlimited-Mitgliedschaft ist diese Leistung für dich sogar inklusive, wobei wir dich bei einer erhaltenen Abmahnung zusätzlich vertreten.

hb-iconset-stoerer-info-2Vor Abmahnmissbrauch bist du sicher! Obwohl es nur ganz selten vorkommt, musst du dich vor missbräuchlichen Abmahnungen nicht fürchten. Sowohl ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, das sogenannte Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, als auch unsere rechtssichere Gestaltung deines Online-Shops schützen dich vor Abmahnungen.

 

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs kommt dir aus vielerlei Gründen zugute. Damit unterliegen Abmahnungen außerdem strengeren formellen Anforderungen, Vertragsstrafen sind in der Höhe begrenzt und bei unberechtigten Abmahnungen kannst du Gegenansprüche stellen. Mit unserer Initiative FairCommerce fördern wir und unsere Partner eine Kultur des fairen Wettbewerbs. Sollte dir also eine Abmahnung zugestellt werden, dann bewahre Ruhe und setz dich sofort mit dem Händlerbund in Verbindung.

 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-2er

 

 

hb-iconset-faq-1FAQ zum Thema Abmahnfallen

 

Was ist eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung handelt es sich um die Aufforderung, das als rechtswidrig eingestufte Verhalten oder eine Handlung zu unterlassen. Die Abmahnungen werden von Anwälten verfasst und meist per Brief zugestellt. Eine Abmahnung ist ein rechtlicher Anspruch, der ohne ein Gericht oder eine Gerichtsverhandlung durchgesetzt werden kann. Durch Abmahnungen entstehen dem Abgemahnten Kosten.

Wer darf einen Online-Shop abmahnen?

Im Online-Handel können Abmahnungen durch verschiedene Stellen verschickt werden. Dazu gehören:

  1. Wettbewerber bzw. Konkurrenten durch einen Abmahnanwälte
  2. Industrie- und Handwerks- bzw. Handelskammern
  3. Verbände (zum Beispiel Verbraucherschutzverbände)
  4. Rechteinhaber bzw. Lizenznehmer

In einer Abmahnung muss dir also unmissverständlich mitgeteilt werden, dass ein rechtswidriges Verhalten erkannt wurde und du dazu aufgefordert wirst, dieses zu unterlassen. Gegebenenfalls wirst du zusätzlich dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die versucht sicherzustellen, dass sich ein erneuter Verstoß wirtschaftlich nicht lohnt. Dafür werden oft zusätzlich Vertragsstrafen definiert, die du im entsprechenden Fall zu entrichten hast.

Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie soll ich mich verhalten?

Zunächst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren. Denn wenn dir eine Abmahnung und somit der Hinweis auf einen Rechtsverstoß ins Haus flattert, kann das schon für Aufregung sorgen. Aber die Abmahnung mit den vorgegebenen Fristen einfach zu ignorieren, ist auch keine Lösung. Gehe bedacht vor und gib uns als dein rechtlicher Beistand die Möglichkeit, die Abmahnung und die gegebenenfalls beigefügte Unterlassungserklärung zu überprüfen. Dazu kannst du bei uns jederzeit eine Abmahnung hochladen. Im Rahmen unserer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspakete wirst du von erfahrenen Rechtsanwälten professionell betreut.

Wie kann ich meinen Online-Shop rechtssicher gestalten?

Rechtssicherheit ist deine Basis nicht nur für einen erfolgreichen Online-Shop, sondern auch für einen sicheren Online-Handel. Denn um Abmahnfallen aus dem Weg zu gehen, musst du geltendes Recht beachten und zum Beispiel alle notwendigen Rechtstexte anbieten und deine Kunden über ihre Möglichkeiten und Rechte für Zahlungs- und Versandbedingungen, Lieferzeiten oder Widerruf informieren. Wir sind dein Ansprechpartner in Sachen Rechtssicherheit. Mit unserer Hilfe kannst du nicht nur sicher handeln, sondern dich auch stets auf unseren professionellen Rat verlassen. Mit unseren Newslettern bleibst du im E-Commerce und seine aktuellen Entwicklungen zusätzlich immer auf dem neuesten Stand.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

 

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