MoPeG 2024: Das musst du jetzt im Personengesellschaftsrecht beachten

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten und markiert einen bedeutenden Meilenstein für Unternehmen und Gesellschaften in Deutschland. Mit dem Ziel, bestehende Regelungen an die modernen Anforderungen der Wirtschaft anzupassen und rechtliche Lücken zu schließen, bringt dieses Gesetz eine Vielzahl von Veränderungen mit sich. Von der Stärkung der Stellung von Gesellschaftern bis hin zur Erleichterung von Unternehmensnachfolgen - die Neuerungen wirken sich auf verschiedene Ebenen des Wirtschaftslebens aus und bergen Potenzial für eine effizientere und zeitgemäße Unternehmensführung. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Aspekte und Auswirkungen dieses wegweisenden Gesetzes.

In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Das MoPeG bringt diverse Änderungen mit sich:

Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR)

Die Rechtsfähigkeit der GbR ist bis dato nur durch Rechtsprechung begründet. Nun wird diese langjährige Praxis in ein Gesetz gegossen. Die Gesellschaft kann auf zwei Arten existieren: Entweder hat sie die Befugnis, selbst Rechte zu besitzen und Verpflichtungen einzugehen, um am Rechtsverkehr teilzunehmen (rechtsfähige Gesellschaft), oder sie dient lediglich den Gesellschaftern zur Gestaltung ihrer Beziehungen zueinander (nicht rechtsfähige Gesellschaft). Im Hinblick auf Vermögen bedeutet dies Folgendes: Eine rechtsfähige Gesellschaft hat ihr eigenes Gesellschaftsvermögen, während eine nicht rechtsfähige Gesellschaft über kein eigenständiges Vermögen verfügt.

Gesellschaftsregister

Rechtsfähige GbR haben künftig die Möglichkeit, sich in ein Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Lassen sie sich eintragen, so spricht man künftig von der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz eGbR. Eine Pflicht zur Eintragung besteht im Allgemeinen nicht. Lediglich GbR, die Grundstücke erwerben oder veräußern müssen sich zwingend eintragen lassen.

Beteiligungsverhältnisse

Nach aktueller Rechtslage werden Gewinne und auch Verluste einer GbR zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Laut MoPeG wird künftig nach dem Wert der Beiträge aufgeteilt. Grundsätzlich sind jedoch alle Gesellschafter zu den gleichen Beiträgen verpflichtet – es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

Umwandlungsrecht

Die eGbR kann in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.

Einheits-GmbH & Co. KG

Wie auch die GbR wird die Einheits-GmbH & Co. KG erstmals ausdrücklich in einem Gesetz benannt.

Änderungen bei Handelsgesellschaften

Es gibt zwei bedeutende Änderungen im Handelsrecht, die die Handelsgesellschaften betreffen (wie oHG und KG, insbesondere GmbH & Co. KG). Erstens wird Freiberuflern nun die Möglichkeit eröffnet, die Rechtsform von Handelsgesellschaften zu wählen. Zweitens wird das Verfahren für die Beschlussfassung und die Behandlung von Mängeln in diesem Prozess grundlegend verändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, bestehende gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen einer Überprüfung zu unterziehen.

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Was ist der Grund für das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts?

Das MoPeG wurde ins Leben gerufen, um einer wichtigen Erkenntnis Rechnung zu tragen: Das bestehende gesetzliche Regelwerk der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) konnte die schrittweise Evolution des Personengesellschaftsrechts in den vergangenen Jahrzehnten nicht angemessen widerspiegeln. Die kontinuierlichen Entwicklungen durch Rechtsprechung und praktische Erfahrungen hatten das ursprüngliche Regelungssystem überholt und machten eine umfassende Anpassung dringend erforderlich.

 

Ab wann gilt das MoPeG?

Nach einem längeren Prozess tritt das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft: Der Prozess zur Verabschiedung des sogenannten Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) begann mit dem „Mauracher Entwurf“, der am 20. April 2020 veröffentlicht wurde. Dieser Entwurf bildete den Ausgangspunkt für das Gesetz, das am 24. Juni 2021 vom Bundestag in einer überarbeiteten Fassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen wurde.

Die offizielle Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte dann am 17. August 2021. Das MoPeG soll im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, was ein Jahr später ist als im ursprünglichen Regierungsentwurf vom 19. November 2020 geplant. Obwohl das MoPeG nur geringfügig vom Regierungsentwurf abweicht, enthält es einige sinnvolle Klarstellungen. Laut der Gesetzesbegründung wollte der Gesetzgeber den Bundesländern genug Zeit geben, um die notwendige Infrastruktur für das Gesellschaftsregister aufzubauen. Doch aufgrund der stetigen Digitalisierung im Gesellschaftsrecht zeichnet sich bereits ab, dass in naher Zukunft wieder Reformbedarf bestehen wird.

 

 

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Gibt es eine Kulanzperiode für Unternehmen?

Nein, von Seiten der Unternehmen scheint dies auch nicht notwendig zu sein. Die Behörden hat allerdings bereits einige Jahre Zeit um sich auf die Änderungen einzustellen.

 

Welche Rechtsformen sind von der Gesetzesänderung betroffen?

Von der Reform sind grundsätzlich alle Personengesellschaften betroffen:

  1. Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  2. offene Handelsgesellschaften
  3. Kommanditgesellschaften
  4. GmbH & Co. KG, SE & Co KG, Auslands-Kaptialgesellschaft & Co KG
  5. Partnerschaftsgesellschaften


Welche Änderungen ergeben sich dadurch im BGB und HGB?

Sowohl im Handelsgesetzbuch, als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch werden zahlreiche Paragraphen angepasst, um die Neuerungen aus dem MoPeG umzusetzen.

 

Welche Folgen ergeben sich aus dem Gesetz für die betroffenen Rechtsformen?

Insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts schafft das Gesetz Klarheit und damit auch Rechtssicherheit. Hier müssen sich GbRs nicht mehr nur auf ein Urteil stützen, um ihre Rechtsfähigkeit zu begründen.

 

 

 

Fazit zum MoPeG

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ab Januar 2024 bringt bedeutende Veränderungen für Unternehmen in Deutschland. Es klärt die Rechtsfähigkeit der GbR, ermöglicht Eintragungen ins Gesellschaftsregister, verändert Beteiligungsverhältnisse und das Handelsrecht für Freiberufler. Diese Anpassungen waren nötig, um der dynamischen Entwicklung im Gesellschaftsrecht gerecht zu werden. Sie bieten Klarheit und Rechtssicherheit, erfordern jedoch eine Überprüfung bestehender Vereinbarungen. Bei der Umsetzung dieser Neuerungen kann der Händlerbund unterstützen.

Grafik: Fazit zum MoPeg

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