Abmahnung wegen E-Mail-Werbung erhalten? Wir helfen sofort!
Hast du eine Abmahnung wegen E-Mail-Werbung erhalten? Bei unerlaubter Werbung per E-Mail erwarten dich schnell teure Konsequenzen. Der Händlerbund unterstützt dich: Wir informieren dich nicht nur darüber, was du tun kannst, sondern kümmern uns auch für dich um deine Abmahnung.
Als Mitglied des Händlerbunds unterstützen wir dich durch:
- schnelle Hilfe bei Abmahnung – auch rückwirkend
- Überprüfung der Abmahnung – ist sie gerechtfertigt?
- Einschätzung der geforderten Beträge – sind sie zu hoch?
- Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Juristen
Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung
So reagierst du auf eine Werbemail Abmahnung richtig
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung wegen E-Mail Werbung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Ist ungewollte Werbung per E-Mail erlaubt?
Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung der Empfänger ist grundsätzlich unzulässig. Sie gilt als Eingriff in die Privatsphäre und wird als unzumutbare Belästigung gewertet.
Das bedeutet: Jede E-Mail, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern soll, ist ohne vorherige Zustimmung der Empfänger unzulässig. Schon eine einzige ungewollte Werbemail kann Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Kann ich E-Mail-Werbung an Bestandskunden versenden?
Das ist unter engen Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möglich, sodass anstelle der Einwilligung das berechtigte Interesse des Unternehmens ausreichend ist.
Bei der sogenannten Bestandskundenausnahme ist Werbung per E-Mail an Bestandskunden zulässig, wenn:
- die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben wurde (also im Rahmen einer konkreten Bestellung),
- nur eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen beworben werden,
- der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und
- in jeder Werbemail ein einfaches, gut sichtbares Abmelderecht („Opt-Out”) enthalten ist.
Was zählt rechtlich als E-Mail-Werbung?
Werbung ist weit zu verstehen und umfasst nicht nur klassische Newsletter, sondern auch „harmlose” Angebotsmails, Follow-up-Mails oder Rabattaktionen. Rechtlich gilt also jede E-Mail als Werbung, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern soll, selbst wenn sie „nur“ informativ daherkommt oder an eine bestehende Geschäftsbeziehung anknüpft.
Typische Fälle unerlaubter Werbung per E-Mail sind zum Beispiel:
- Newsletter-Versand ohne (nachweisbares) Double-Opt-In
- Werbliche Inhalte an Adressen, die nur für Kontaktanfragen oder Support angegeben wurden
- „Info-Mails” mit Produktlinks, Gutscheinen oder Cross-Selling ohne Einwilligung
Double-Opt-In-Verfahren: Darum ist es wichtig
Das Double-Opt-In-Verfahren (DOI) ist im Gesetz nicht explizit als Wortlaut vorgeschrieben, allerdings hat sich das Verfahren durchgesetzt, um die gesetzliche Beweispflicht zu erfüllen. Denn als Online-Händler unterliegst du folgenden rechtlichen Anforderungen beim Versand von Werbemails:
- Nachweisbarkeit (§ 7 Abs. 2 UWG; Art. 7 DSGVO): Als Werbender trägst du die volle Beweislast dafür, dass der Empfänger tatsächlich in den Erhalt der E-Mail eingewilligt hat. Nur durch den Klick auf den zweiten Bestätigungslink kannst du nachweisen, dass der Inhaber der Adresse selbst zugestimmt hat.
- Vermeidung von Abmahnungen: Ohne DOI gilt ungewollte Werbung per E-Mail rechtlich oft als „unzumutbare Belästigung”, da die Einwilligung im Streitfall nicht gerichtsfest belegt werden kann.
Für dich als Online-Händler ist das entscheidend, weil du im Streitfall die Einwilligung nachweisen musst. Ohne Double-Opt-In fehlt dieser Beweis und schon wenige Newsletter können als unerlaubte Werbung gewertet und abgemahnt werden.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Warum du bei uns richtig bist
Über 26.000 bearbeitete Abmahnungen
Unser erfahrenes Anwaltsteam hilft Online-Händlern schnell und zuverlässig bei Abmahnungen
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Zusätzlich profitierst du von E-Commerce-Lösungen, die dich zukünftig vor Abmahnungen schützen
Online-Händler wie du liegen uns am Herzen
Als Europas größter Online-Händlerverband setzen wir uns seit über 14 Jahren für Online-Händler ein
FAQ zur Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail Werbung
In der Praxis treten häufig folgende Abmahner auf:
- Mitbewerber, die sich durch unlautere Werbung benachteiligt fühlen
- Wettbewerbsvereine wie der Verband sozialer Wettbewerb (VSW)
- Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag ihrer Mandanten (z. B. Kanzlei Sandhage)
- in seltenen Fällen: Verbraucherschutzorganisationen
Allerdings enthalten viele dieser Abmahnungen überzogene Anforderungen und sind häufig juristisch angreifbar.
Eine echte Abmahnung enthält typische Bestandteile, darunter:
- konkrete Rechtsverletzung (E-Mail, Datum, Empfänger)
- klare rechtliche Begründung (z. B. Verweis auf § 7 UWG)
- konkrete Forderung (Kostenerstattung, Unterlassungserklärung)
Wenn du dir unsicher bist, dann lade die Abmahnung bei uns hoch, damit wir sie für dich überprüfen können.
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn du dein Abmahnschreiben komplett hochgeladen hast, wählst und buchst du im nächsten Schritt dein gewünschtes Mitgliedschaftspaket.
Jetzt übernehmen unsere spezialisierten Juristen. Wir haben schon mehr als 26.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet und helfen auch dir weiter.
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Bekannt aus
Wir sind für dich da!
Wir stehen dir bei deinen Rechtsfragen verlässlich zur Seite. Zur E-Mail Werbung und darüber hinaus. Du möchtest wissen, welche Lösungen am besten zu dir passen? Wir beraten dich gern in einem Beratungsangebot über unsere verschiedenen Leistungen.




