Abmahnung wegen E-Mail-Werbung erhalten? Wir helfen sofort!

Hast du eine Abmahnung wegen E-Mail-Werbung erhalten? Bei unerlaubter Werbung per E-Mail erwarten dich schnell teure Konsequenzen. Der Händlerbund unterstützt dich: Wir informieren dich nicht nur darüber, was du tun kannst, sondern kümmern uns auch für dich um deine Abmahnung. 

Als Mitglied des Händlerbunds unterstützen wir dich durch: 

  1. schnelle Hilfe bei Abmahnung – auch rückwirkend 
  2. Überprüfung der Abmahnung – ist sie gerechtfertigt? 
  3. Einschätzung der geforderten Beträge – sind sie zu hoch? 
  4. Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Juristen

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So reagierst du auf eine Werbemail Abmahnung richtig

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung wegen E-Mail Werbung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Ist ungewollte Werbung per E-Mail erlaubt?

Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung der Empfänger ist grundsätzlich unzulässig. Sie gilt als Eingriff in die Privatsphäre und wird als unzumutbare Belästigung gewertet. 

Das bedeutet: Jede E-Mail, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern soll, ist ohne vorherige Zustimmung der Empfänger unzulässig. Schon eine einzige ungewollte Werbemail kann Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Kann ich E-Mail-Werbung an Bestandskunden versenden?

Das ist unter engen Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möglich, sodass anstelle der Einwilligung das berechtigte Interesse des Unternehmens ausreichend ist. 

Bei der sogenannten Bestandskundenausnahme ist Werbung per E-Mail an Bestandskunden zulässig, wenn: 

  1. die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben wurde (also im Rahmen einer konkreten Bestellung), 
  2. nur eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen beworben werden, 
  3. der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und 
  4. in jeder Werbemail ein einfaches, gut sichtbares Abmelderecht („Opt-Out”) enthalten ist.

Was zählt rechtlich als E-Mail-Werbung?

Werbung ist weit zu verstehen und umfasst nicht nur klassische Newsletter, sondern auch „harmlose” Angebotsmails, Follow-up-Mails oder Rabattaktionen. Rechtlich gilt also jede E-Mail als Werbung, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern soll, selbst wenn sie „nur“ informativ daherkommt oder an eine bestehende Geschäftsbeziehung anknüpft.

Typische Fälle unerlaubter Werbung per E-Mail sind zum Beispiel: 

  1. Newsletter-Versand ohne (nachweisbares) Double-Opt-In
  2. Werbliche Inhalte an Adressen, die nur für Kontaktanfragen oder Support angegeben wurden 
  3. „Info-Mails” mit Produktlinks, Gutscheinen oder Cross-Selling ohne Einwilligung

Double-Opt-In-Verfahren: Darum ist es wichtig

Das Double-Opt-In-Verfahren (DOI) ist im Gesetz nicht explizit als Wortlaut vorgeschrieben, allerdings hat sich das Verfahren durchgesetzt, um die gesetzliche Beweispflicht zu erfüllen. Denn als Online-Händler unterliegst du folgenden rechtlichen Anforderungen beim Versand von Werbemails: 

  1. Nachweisbarkeit (§ 7 Abs. 2 UWG; Art. 7 DSGVO): Als Werbender trägst du die volle Beweislast dafür, dass der Empfänger tatsächlich in den Erhalt der E-Mail eingewilligt hat. Nur durch den Klick auf den zweiten Bestätigungslink kannst du nachweisen, dass der Inhaber der Adresse selbst zugestimmt hat. 
  2. Vermeidung von Abmahnungen: Ohne DOI gilt ungewollte Werbung per E-Mail rechtlich oft als „unzumutbare Belästigung”, da die Einwilligung im Streitfall nicht gerichtsfest belegt werden kann. 

Für dich als Online-Händler ist das entscheidend, weil du im Streitfall die Einwilligung nachweisen musst. Ohne Double-Opt-In fehlt dieser Beweis und schon wenige Newsletter können als unerlaubte Werbung gewertet und abgemahnt werden.

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Warum du bei uns richtig bist

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FAQ zur Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail Werbung

Warum kann ich wegen E-Mail-Werbung abgemahnt werden?
Der Versand von Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG rechtswidrig. Dabei gelten alle E-Mails jedweder Form als Werbemails, die auf Produkte, Dienstleistungen oder andere Unternehmensleistungen aufmerksam machen.
Von wem erhält man typischerweise eine Abmahnung wegen E-Mail Werbung?

In der Praxis treten häufig folgende Abmahner auf: 

  1. Mitbewerber, die sich durch unlautere Werbung benachteiligt fühlen 
  2. Wettbewerbsvereine wie der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) 
  3. Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag ihrer Mandanten (z. B. Kanzlei Sandhage)
  4. in seltenen Fällen: Verbraucherschutzorganisationen 

Allerdings enthalten viele dieser Abmahnungen überzogene Anforderungen und sind häufig juristisch angreifbar.

Wie erkenne ich eine echte von einer gefälschten Abmahnung wegen E-Mail-Werbung?

Eine echte Abmahnung enthält typische Bestandteile, darunter: 

  1. konkrete Rechtsverletzung (E-Mail, Datum, Empfänger) 
  2. klare rechtliche Begründung (z. B. Verweis auf § 7 UWG) 
  3. konkrete Forderung (Kostenerstattung, Unterlassungserklärung) 

Wenn du dir unsicher bist, dann lade die Abmahnung bei uns hoch, damit wir sie für dich überprüfen können.

Was passiert, wenn ich eine Abmahnung ignoriere?
Eine Abmahnung zu ignorieren ist keine gute Idee, denn es handelt sich um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Schlägt diese fehl, hat der Abmahner die Möglichkeit, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen. Das bedeutet deutlich höhere Gerichts- und Anwaltskosten für dich.
Was kostet eine Werbemail-Abmahnung und wer zahlt?
Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Versender der unzulässigen Werbemail die Kosten übernehmen. Dazu zählen neben den eigenen Anwaltskosten auch die Kosten für den Anwalt der Gegenseite und ggf. Schadensersatz. Die genauen Kosten sind vom Streitwert abhängig, können sich aber von mehreren hundert bis über tausend Euro erstrecken.
Kann ich eine Unterlassungserklärung selbst formulieren?
Es ist rechtlich gesehen möglich, eine Unterlassungserklärung selbst zu formulieren, aber nicht ratsam. Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag, der mitunter ein Leben lang gültig ist. Kommt es zu erneuten Verstößen, können dich hohe Vertragsstrafen erwarten. Um zu weite Pflichten oder überzogene Strafen zu vermeiden, solltest du uns bei einer modifizierten Unterlassungserklärung helfen lassen.
Welche Fristen gelten bei einer E-Mail-Abmahnung?
In Abmahnungen wegen E-Mail-Werbung werden häufig sehr kurze Fristen gesetzt, typischerweise zwischen fünf bis 14 Tagen bis zur geforderten Abgabe der Unterlassungserklärung. Diese Fristen sollten ernst genommen werden, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Wie kann ich mich als Online-Händler vor E-Mail-Abmahnungen schützen?
Als Online-Händler solltest du für jede werbende E-Mail eine dokumentierte doppelte Einwilligung (per Double-Opt-In) einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Außerdem solltest du die Einwilligung sauber dokumentieren und auch in jede E-Mail eine klare Abmeldemöglichkeit einbinden.

Wie geht es jetzt weiter?

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Wenn du dein Abmahnschreiben komplett hochgeladen hast, wählst und buchst du im nächsten Schritt dein gewünschtes Mitgliedschaftspaket.

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Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

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